Premium Partner

GAV

GAV

GAV


Kartei Details

Karten 30
Sprache Deutsch
Kategorie Biologie
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 22.07.2019 / 13.08.2019
Lizenzierung ©    (GAV)
Weblink
https://card2brain.ch/box/20190722_gav
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20190722_gav/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Ist der Arzt- oder Zahnarztbesuch bezahlt?

  • Ja. Es darf aber verlangt werden, dass abgesehen von Notfällen Arzt- oder Zahnarztbesuche auf Randstunden gelegt werden.
  • Nur die Zeit des Arztbesuches ist bezahlt (Wartezeit und Konsultation). Nicht bezahlt ist die Zeit, die für den Hin- und Rückweg beansprucht wird.
  • Regelmässige Arztbesuche (z.B. auch Therapie) sind bezahlt. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, ein Arztzeugnis zur Bestätigung der Notwendigkeit vorzuweisen. Dieses darf keine Angaben über die Art der Krankheit enthalten.

Sind Feuerwehrabsenzen bezahlt?

  • Ja. 10 Tage pro Kalenderjahr, sofern der Feuerwehrdienst obligatorisch ist (Art. 33.2).

Muss einem Arbeitnehmer zur Betreuung eines kranken Kindes frei gegeben werden?

Ja. Dies gilt aber nur für den Fall, dass beide Eltern berufstätig sind und nur für einen Elternteil.

Ist die Zeit für die Betreuung eines kranken Kindes bezahlt? Pflicht des Arbeitsnehmers?

Ja, es darf aber ein Arztzeugnis verlangt werden, das die Krankheit des Kindes bestätigt. Ausserdem hat der Arbeitnehmer die Pflicht, unverzüglich für eine anderweitige Betreuung besorgt zu sein (andere Familienmitglieder, Freunde).