Ausbildung abschließen
Prüfung und Abschluss der Ausbildung
Prüfung und Abschluss der Ausbildung
Kartei Details
Karten | 18 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 18.07.2019 / 19.07.2019 |
Weblink |
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Welche rechtlichen Grundlagen für die Abschlussprüfung gibt es?
Rechtliche Grundlagen für die Abschlussprüfung bilden das BBiG, die Ausbildungsordnung und die Prüfungsordnung.
Was ist die gestreckte Abschlussprüfung?
Die gestreckte Abschlussprüfung heißt so, weil sie aus zwei Teilen besteht. Der Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung findet in der Mitte der Ausbildungszeit statt. Sie ist keine eigenständige Prüfung (im Vergleich zur Zwischenprüfung), sondern der vorgezogene erste Teil der Abschlussprüfung.
Was soll die Abschlussprüfung feststellen?
Die Abschlussprüfung soll die berufliche Handlungsfähigkeit des Azubis feststellen. Berrscht er die beruflichen Fertigkeiten, besitzt er die notwendigen beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse und ist er mit dem wesentlichen Lehrstoff vertraut.
Wann gilt die Abschlussprüfung als bestanden?
Die Abschlussprüfung gilt als bestanden, wenn zusammen in beiden Teilen mindestens die Note ausreichend erzielt wurde.