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Betriebsorganisation

Fragen rund um die Betriebsorganisation im Holzbau. #Zimmermann, #Zimmerin, #Holzbearbeiter, #Holzbearbeiterin

Fragen rund um die Betriebsorganisation im Holzbau. #Zimmermann, #Zimmerin, #Holzbearbeiter, #Holzbearbeiterin

Diese Lernkarten vermitteln Grundlagen zur Betriebsorganisation in der Berufslehre, mit Fokus auf Arbeitsabläufe, Rapportwesen und Entsorgungspflichten im Holzbaubetrieb. Sie behandeln Themen wie die Führung von Arbeits- und Regierapporten, Aufgaben von Architekten und Polieren sowie die korrekte Entsorgung von Bauabfällen und Sondermüll. Auch Rechte und Pflichten von Lernenden sowie Sicherheitsvorschriften werden thematisiert. Ideal für Auszubildende, die betriebliche Prozesse verstehen und organisatorische Abläufe im Berufsalltag meistern möchten.
Karten
19
Sprache
Deutsch
Kategorie
Berufskunde
Autor
Jakob Nessensohn, Oliver Wetzel, Simon Schoch
Stufe
Berufslehre
Copyright
Holzbau Schweiz
Auflage
2025
ISBN
978-3-906278-02-5
Zielgruppe
Lernende der Holzbaubranche
Erstellt / Aktualisiert
03.07.2019 / 17.09.2026

Leseprobe

Diese Kartei ist ein Angebot von Holzbau Schweiz. Nach dem Kauf in unserem Store kannst du die digitale Vollversion mit einer kostenlosen BASIC-Registrierung in der Web- und Mobile-App von card2brain lernen.

Diese Kartei ist Teil der Sammlung Zimmerleute EFZ & Holzbearbeitende EBA

Lernkarten

Welche Mindestdauer muss die vom Arbeitgeber gewährte Mittagspause betragen?

Pausen sind betrieblich vorgesehene Arbeitsunterbrechungen. Sie bezwecken die körperliche und geistige Erholung sowie die Erhaltung der Leistungsbereitschaft und der Leistungseffizienz. Sie dienen damit auch der Arbeitssicherheit.

Nach dem Arbeitsgesetz beträgt die Mindestpause ¼ Stunde, wenn mehr als 5 ½ Stunden zusammenhängend gearbeitet wird. Bei einer täglichen Arbeitszeit von 7 bis 9 Stunden ist von den Arbeitgebenden eine Pause von mindestens ½ Stunde zu gewähren. Pausen gelten als Arbeitszeit, wenn die Lernenden und Arbeitnehmenden den Arbeitsplatz nicht verlassen dürfen.

    In der Praxis gibt es neben der Mittagspause, die erwiesenermassen aus Erholungsgründen nicht weniger als 45 Minuten dauern soll, in vielen Berufen und Branchen Vormittags- und Nachmittagspausen, deren Dauer vom Betrieb bzw. im Vertrag festgelegt wird. Diese Arbeitsunterbrüche sind vor allem auch für die noch im Wachstum begriffenen Jugendlichen sinnvoll.

    Rechtliche Grundlagen

    Welches sind zulässige Gründe bei welchen der Arbeitgeber Überzeit anordnen darf?

    Arbeitsgesetz, ArG, Art.12

     

    • wegen Dringlichkeit der Arbeit oder ausserordentlichen Arbeitsandranges
    • für Inventaraufnahmen, Rechnungsabschlüsse und Liquidationsarbeiten
    • zur Vermeidung oder Beseitigung von Betriebsstörungen, soweit dem Arbeitgeber nicht andere Vorkehren zugemutet werden können

    Für Jugendliche gelten besondere Bestimmungen! Arbeitsgesetz, ArG, Art.31

       

      Wie viele Wochen Jugendurlaub pro Jahr stehen einem bei der Ausübung von J+S-Tätigkeiten (Jugend+Sport) zu?

      eine Woche, maximal fünf Arbeitstage

      Diese Kartei ist Teil der Sammlung Zimmerleute EFZ & Holzbearbeitende EBA