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Kartei Details
Karten | 34 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Religion/Ethik |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 27.06.2019 / 27.10.2019 |
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- Was versteht man unter Squeeze-Out?
Enteignung von Anteilseignern.
Enteignung im Sinne von Privateigentummüssen in Deutschland vom Staat erfolgen - zum Wohle der Gesellschaft. Der Staat kann durch Konfession auch entschädigungslos enteignen. Im Gegensatz dazu ist die Enteignung mit Entschädigung, z.B. Enteignung Grundstück für den Bau von Schwimmbad für das Wohle der Gesellschaft.
Privatnützige Enteignungen dürfen nicht vollzogen werden – nur durch Einigung.
Allerdings durch Mehrheitsentscheid in der AGkönnen Anteile ausbezahlt werden und Anteile weggenommen werden (Abfindung). Durch faire Auszahlung stimmt der Staat zu und ist erlaubt (In Deutschland nur für Minderheitsbeteiligter (<=5%)).
Bei Kapitalerhöhung in der AG können Aktionäre von Bezugsrecht Gebrauch machen, falls nicht von der Hauptversammlung ausgeschlossen wurde. D.h. wenn vorher 5% und nun das gesamte Kapital erhöht wird, sollte das Recht haben wieder so viele Anteile zu kaufen, sodass weiterhin 5%.
- Was versteht man unter einem Hardcore-Kartell?
Unter dem Begriff „Hardcore-Kartell“ sollen geheime, nahezu branchenweite Absprachen auf horizontaler Ebene, demnach zwischen Mitbewerbern, verstanden werden. Jener Begriff findet nicht nur im deutschen, sondern auch im europäischen Kartellrecht Anwendung.
Findet in folgenden vier Wettbewerbsbereichen Geltung:
Preisabsprachen, Quotenabsprachen, Gebietsabsprachen und Kundenaufteilung
- Dürfen zwischen Mutter- und Tochterunternehmen die Preise abgesprochen werden?
- beiMehrheitsbeteiligungkönnen Absprachen getroffen werden: keine Geltung des GWB im Konzern (sog. Konzernprivileg)
- bei 50%-Beteiligung (Gemeinschaftsunternehmen) und Minderheitsbeteiligungenkeine Abstimmung zulässig
- Dürfen Wettbewerber Informationen austauschen?
Allgemeine Geschäftslage und technische Sachen dürfen ausgetauscht werden.
Technische Aspekte dürfen abgestimmt werden z.B.: einheitliche Ladebuchsen von Handys (USB-C, Ligthning …)
- Verbandstreffen und Austausch über die allgemeine Geschäftslage sowie anonymes Benchmarking sind zulässig, ebenso wie Informationsaustausch über (neue) Produktionstechniken oder Produktentwicklungen (ermöglicht Schaffung von DIN-Normen)
- Austausch wettbewerbsrelevanter Daten ist unzulässig
- Dürfen Wettbewerber miteinander kooperieren?
Grundsätzlich sind Kooperationen schlecht. Bei operativer Notwendigkeit ist eine Kooperation zulässig, wenn ein Unternehmen das Projekt nicht umsetzen kann. Subjektiv wenn das Unternehmen sonst nur an diesem einen Projekt arbeiten kann (Klumpenrisiko).
- Liefer-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (ARGE) erforderlich und zulässig, wenn aus objektiver Sicht sachliche oder personelle Kapazitäten für einen konkreten Auftrag fehlen
- Dies muss auch gelten, wenn nach subjektiver / kaufmännischer Einschätzung ein selbständiges Angebot unvernünftig (zu risikoreich oder nicht auskömmlich) wäre
z.B.: Autobahnausbau von mehreren Bauunternehmern als Zweckgemeinschaft zusammengeschlossen als „ARGE“ (oder Joint-Venture), damit das schnellstmöglich umgesetzt werden kann.
- Welche Rechtsfolgen zieht ein Kartellverstoß nach sich?
§ 81 GWB, § 130 OWiG: Kartellbußen, welche sich am Konzernumsatz orientieren (auch bei Tochterunternehmen) (max. 10%des Vorjahresumsatzes).
Zudem Schadensersatzforderungen von Kunden, die zu viel gezahlt haben (private enforcement).
- Was versteht man unter sozialadäquaten Vorteilen und Höflichkeiten im Rahmen der Korruptionsdelikte?
Stellen Ausnahmen dar, hier wird allerdings mit unterschiedlichem Maß gemessen.
Im öffentlichen Dienst wird pauschal beurteilt -> keine Einzelfallbetrachtung. „Alles über 50€ gilt als Bestechung.“
Sozialadäquanz
- Einzelfallbetrachtung, Abwägungskriterien:
- Üblichkeit der Geschäftspraxis (Eventuell Belohnung für „Mitarbeiter des Monats“ (z.B. Einladung zum Fußballspiel))
- Stellung des Empfängers
- Lebensumstände der Beteiligten
- Wert
- Einladung zum Geschäftsessen (auch ins sehr teure Restaurant) kann im geschäftlichen Verkehr üblich
- Bei Amtsträgern ist der „böse Schein“ zu vermeiden, daher restriktive zu handhaben (max. 50 €)
Richtern und dem Gesetzgeber ist jedoch bewusst, dass nicht jede Zuwendung strafbar sein kann. Zulässig sind deshalb Zuwendungen, die dem sozial Üblichen entsprechen, also sozialadäquat sind. Darunter fallen Zuwendungen, die lediglich dem allgemeinen Wohlwollen des Gegenübers dienen oder kleinere Aufmerksamkeiten darstellen und von ihrer Bedeutung nicht dazu geeignet erscheinen, eine Gegenleistung für zukünftige oder erbrachte unlautere Bevorzugungen des Schenkers darzustellen.
Beachten Sie | Solche „unbedenklichen Geschenke“ werden anerkannt, wenn diese der Höflichkeit oder Gefälligkeit entsprechen und nicht der Eindruck entsteht, dass die Annahme des Geschenks zu einer Verpflichtung oder Beeinflussung der Dienstpflichten führt.
- Muss der Deutscher Corporate Governance Kodex befolgt werden?
- weniger als 10% aller AG sind an der Börse notiert
- § 161 AktG Erklärungspflicht zum DCKG gilt nur für börsennotierte Gesellschaften (comply or explain)
- Wenn Abweichung ist Erklärung erforderlich warum
- Drei Kategorien von Vorgaben
- Indikativ(= Wiedergabe der geltenden Rechtslage) Worte mit „Ist, muss, hat“ -> muss umgesetzt werden
- „soll“ (= Empfehlungen)
- „sollte“ oder „kann“ (= Anregungen, keine Äußerungspflicht)
- Entsprechens Erklärung ist Teil des Lageberichts (§ 289f II Nr. 1 HGB) vorsätzlicheFalschangaben sind somit bilanzrechtlich strafbargem. § 331 Nr. 1 HGB
- Wodurch unterscheiden sich Primärmarkt und Sekundärmarkt?
Kapitalmarktrecht ist Marktregulierung (öffentlichesRecht)
Aufsichtsbehörde= Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin; www.bafin.de)
Kapitalmarktunterscheidung:
Primärmarkt
- Wenn das Unternehmen das erste Mal an die Börse geht
- Börsengang (IPO, Initial Public Offering)
i.Aktionäre können jetzt erstmals eintreten und austreten
- Sekundärplatzierung (insbes. Kapitalerhöhung, Secondary Public Offering)
i.Wenn ein weiteres Mal Wertpapiere an der Börse angeboten werden, z.B. bei Kapitalerhöhung
- Emittent muss Wertpapierprospekt erstellen (WpPG)
- Handel zwischen Emittenten und Erwerber
i.
Sekundärmarkt
- Der Handel von Aktien (MDAX, SDAX … -> Teile des regulierten Markts)
- Handel zwischen Verkäufer und Käufer
- Emittent unbeteiligt
- Beteiligte kennen sich nicht
- Erläutern Sie den Begriff der Beteiligungstransparenz
Beteiligungstransparenz, § 127 II, V WpHG
- Anteile werden öffentlich gehandelt
- Mitteilungspflicht bei Über- oder Unterschreiten best. Beteiligungsschwellen (5, 15, 20 oder 30%)
- Bei Über- oder Unterschreiten muss eine Meldung an BaFin erfolgen
- Zurechnung von Stimmrechten, § 34 II WpHG (sog. acting in concert, vgl. auch § 30 II WpÜG)
- Gilt auch bei Zusammenschluss mit anderen, um die Schwelle „schleichend“ zu Überschreiten (Absprache wird angenommen)
- Welche rechtlichen Instrumente regulieren den Umgang mit kursrelevanten Informationen bei Insiderpapieren?
Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) regelt den Umgang von Insiderhandel
Insiderrecht
- Ziel: Informationseffizienz am Kapitalmarkt
- alle Anleger sollen über den gleichen Informationsstand verfügen
- Instrumente:
- Verbot des Insiderhandels, Art. 14-15 MMVO
- Verpflichtung zur Ad-hoc-Mitteilung, Art. 17 I MMVO
- Führung von Insiderlisten, Art. 18 MMVO
- Offenlegung der Geschäfte von Führungskräften, Art. 19 MMVO (sog. Directors‘ Dealing)
WPHG ist die alte deutsche Regelung, welche ca. 60 Jahre lang galt. Früher hat jeder Staat für sich geregelt. Mittlerweile wird versucht etwas Staatenübergreifend zu regeln (Insbesondere Europaweit) -> Daher die Einführung der MMVO.
Kapitalmarktaufsicht – BaFin
- seit 2002 Allfinanzaufsicht(Zusammenlegung mehrerer Aufsichtsbehörden)
- zentrale Aufgabe: Überwachung des börslichen und außerbörslichen Handels (§ 6 WpHG)
- Insbes. Insiderhandel, Kurs- und Marktmanipulationen und öffentliche Übernahmeangebote
- Rechtsschutzgegen Maßnahmen und Anordnungen der BaFin erfolgt grundsätzlich vor den Verwaltungsgerichten, § 40 I 1 VwGO
- Was versteht man unter einer Insiderinformation?
- Begriffsdefinitionin Art. 7 MMVO
- konkrete Information(bei mehrstufigen Entscheidungsprozessen, jeder einzelne Zwischenschritt) (z.B. Suche von neuem Vorstand, Entscheidung zwischen zwei Kandidaten -> Zwischeninformationen von beiden Personen muss dem Kapitalmarkt bekannt gegeben werden)
- Eignung zu einer erheblichen Kursbeeinflussung(vgl. Emmittentenleitfaden der BaFin, 2013, S. 53)
- nicht öffentlich bekannt
- Wenn Information bereits durch Presse bekannt ist, dann ist es keine Insiderinformation mehr.
- Bezug zum Emittenten
- Was versteht man unter dem sog. Directors’ Dealing?
- Führungsetage steht unter generalverdacht
Wenn der Vorstand Aktien kauft oder verkauft, dann nennt man das Directors Dealing. Er muss das offenlegen, weil vermutet wird, dass er mehr weiß als andere (Principle-Agent).Mitteilung innerhalb von 5 Werktagen -> ansonsten wird eine Straftat begangen (OWiG, nach § 120 WpHG).
Offenlegung der Geschäfte von Führungskräften, Art. 19 MMVO
- Ausnahmen:
- Bagatellgrenze von unter 5000€
- Veräußerung oder Erwerb erfolgt über Zeitverzögerung
- Aktien als Entlohnung, dürfen aber erst nach einige Jahren verkauft werden
(sog. Directors‘ Dealing)
- Was bedeutet Scalping und wie ist es rechtlich zu qualifizieren?
Verbot von Marktmanipulationen, Art. 15, 12 MMVO
- unrichtige oder irreführende Angaben
- falsche oder irreführende Signale
- sonstige Täuschungshandlung (insbes. sog. Scalping,Art. 12 I lit. c MMVO)
- Besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung einer Compliance Organisation?
Compliance dient in erster Linie der Haftungsvermeidung. Es drohen zum Teil drakonische Strafen (insbesondere Kartell-, Kapitalmarkt- und Strafrecht).
Keine allgemeine unmittelbare Rechtspflicht, ein Compliance-System zu schaffen, aber Konsequenzen bei Verletzung der Aufsichtspflichtin Betrieben und Unternehmen nach §130 OWiG (Strafrechtliche Verantwortung). Insbesondere bei Börsennotierten Unternehmen muss im Anhang der Corporate Compliance Kodex nachgekommen werden. Wenn dort falsche Antworten stehen, dann kann es strafrechtliche Folgen haben.
In wessen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich gehört Compliance?
- Einrichtung eines Frühwarnsystems nach § 91 Abs. 2 AktG Vorstandsaufgabe (mit Delegationsmöglichkeit)
- Ernennungeines Compliance-Officers (Dieser muss disziplinarisch, organisatorisch und finanziell unabhängig sein– Vorstandsähnliche Rechte)
- Garantenpflichtim Sinne des § 13 Abs. 1 StGB
- BGH Urteil vom 17.07.2009 (5 StR 394/08)
- Compliance-Officers zuständigfürdas Compliance-System hinsichtlich
- Implementierung
- Dokumentation
- Weiterentwicklung
- Überwachung
- nichtzuständig dafür, Fehlverhalten jedes einzelnen Mitarbeiters komplett zu vermeiden, sondern Risiko von Vergehen zu vermindern
Was gilt es bei Auslandsbestechungen zu beachten?
- Im Ausland gilt das Recht des jeweiligen Landes -> Conflict of laws
- UK:Bribery Act
- Unternehmen machen sich strafbar, wenn diese ihre Geschäftspartner nicht sorgfältig auswählen und trotzdem Geschäfte mit diesem machen – vor allem bei Bekanntsein von Mängeln. Z.B.: wenn Geschäftspartner Kinderarbeit betreibt.
- auch wenn nicht vom Unternehmen selbst (Mutter-, Tochter oder Enkelgesellschaften), sondern von sog. associated parties begangen
- bei Ländern mit hohem Korruptionsindex (CPI)ist Nachweiserforderlich, dass geeignete Sicherheitsmaßnahmen getroffen und ihre Einhaltung kontrolliert worden ist
- Welche Chancen und Risiken verbinden Sie mit einer Whistlblower-Hotline?
Chancen:
- (Anonym) Schutz vor Verdächtigung/Verfolgung des Hinweisgebers (§§ 164, 186, 187 StGB)
- Mitarbeiter trauen sich ggf. Vorgesetzten zu melden, ansonsten evtl. Angst Job zu verlieren
- Es wird eine weitere Reichweite von Hinweisen erreicht
Risiken:
- Missbrauchspotential:
- Viele Leute melden Kleinigkeiten, die nicht unbedingt gemeldet werden müssen
- Üble Nachrede, Unwahrheiten werden bewusst getätigt
- Hoher Aufwand viele Meldungen zu verarbeiten -> evtl. geht wichtige Meldung unter
- Compliance der Compliance (BDSG) àwelche Daten dürfen wie lange gespeichert werden und muss der Betroffene informiert werden?
- Welche sektorspezifischen Besonderheiten bestehen bei der sog. Healthcare-Compliance? -> Pharmaindustrie
- In der Pharmabranche wird mit schweren Mitteln hantiert (gefährliche Gegenstände) (starke gesetzliche Vorschriften – Arzneimittelgesetz; Betäubungsmittelgesetz BtMG)
- Bestechungsgefahr bei Beamten (Amtsträger über 50€ Zuwendung schon fraglich, ob Bestechung)
- Bestechung (§ 334 StGB) von Ärzten
- niedergelassene Ärzte keine Amtsträger, auch wenn Kassenärzte (BGH v. 29.03.2012, GSSt 2/11)
- Ärzte an Universitätskliniken und anderenöffentlichen Einrichtungen sind hingegen Amtsträger
- Zuwendungen (Vortragshonorare) streng auf Angemessenheitüberprüfen (überschießende Zuwendungen müssen vermieden werden)
- Sunshine-Acts: behördliche Melde- und Veröffentlichungspflicht von Zahlungen an Vertreter von Heilberufen soll Transparenz und Vertrauen stärken
- Nennen Sie Unterschiede von Personengesellschaften und Körperschaften.
Gesellschaft (OHG, KG, GmbH & Co. KG):
- immer mindestens zweiGesellschafter
- Kleinere Kreise, gemeinsame persönliche Haftungder Gesellschafter (§128 HGB)
- Vertreter muss immer aus dem Gesellschafterkreis sein -> persönliche Haftung auch vom Vertreter (Selbstorganschaft §709, 714 BGB; 114, 125 HGB)
- Einstimmigkeitsprinzip bei Beschlüssen (§709 BGB)
- Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft (§717 S.1 BGB)
- GmbH-Recht dispositives Recht
- Personengesellschaften: kein Kapital; Kapitalgesellschaften: Kapital notwendig
- Fungibilität: kann nicht einfach Anteile verkaufen
Körperschaften (AG, KGaA, GmbH, Genossenschaft, rechtsfähiger Verein):
- große Vereine, große Mitgliederzahlen
- ein Gesellschafter ist ausreichend
- Losgelöst von Gesellschaft und Gesellschaftsvermögen
- Vertreter kann auch fremder Dritter sein (Fremdorganschaft)(risikiert nur Gesellschaftsvermögen)
- Mehrheitsprinzip bei Beschlüssen
- Mitgliederwechsel ist unbeschränkt möglich (Aktionäre wechseln ständig)
- AktG zwingendes Recht
- Fungibilität: Anteile können einfach verkauft werden
- Welche Personengruppen können durch die Unternehmensleitung geschädigt werden?
- Gesellschafter(z.B. durch Auftragsvergabe an nahestehende Personen oder unverhältnismäßige Büroausstattung/Firmenwagen/-reisen)
- Gläubiger(wenn Gesellschaftsvermögen nicht ausreicht, um alle Verbindlichkeiten zu befriedigen)
- Unbeteiligte Dritte(z.B. durch Verstoß gegen umweltschützende Vorschriften, z.B. mein Kernkraftwerk hat durch Naturgewalt Schaden genommen und verstrahlt unbeteiligte Dritte)
- Erläutern Sie den Unterschied zwischen Stammkapital, Stammeinlage und Eigenkapital.
- Stammkapital: bei GmbH mind. 25.000 €, § 7 II GmbHG. Muss bei Gründung aufgebracht(§ 14 GmbHG) und anschließend erhalten(§§ 30, 31 GmbHG)(Geld erhalten und -> Darf nicht an die Gesellschafter zurückgezahlt werden -> grds. Verbot der Einlagenrückgewähr, § 57 AktG (Kapitalerhaltung),
Ausn. zulässig: „Cash Pooling“) werden.
Bonität bestimmt sich aus dem Stammkapital. Robert Bosch GmbH Stammkapital > 1 Mrd. €
- Stammeinlage: Der prozentuale Anteil am Stammkapital, der auf einen Gesellschafter entfällt, entspricht dessen Stammeinlage. In Summe entsprechen folglich die Stammeinlagen aller Gesellschafter dem Stammkapital der Gesellschaft.
- Eigenkapital: Kapital aus eigenen Mitteln. Besteht aus:
- Gezeichnetes Kapital (Haftungskapital – Stammkapital: GmbH 25000, Grundkapital: AG 50000)
- Rücklagen (Kapital- und Gewinnrücklagen)
- Gewinnvortrag/ Verlustvortrag und Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag
- Nennen Sie die Organe einer GmbH und einer AG.
AG
- Vorstand, §§ 76 – 94 AktG
- Aufsichtsrat, §§ 95 – 116 AktG
- Hauptversammlung, §§ 118 – 149 AktG
gmbh
- Gesellschafterversammlung
- Geschäftsführer
- Aufsichtsrat (nur bei großen GmbHs - optional)
- Was versteht man unter der Business Judgement Rule?
Macht eine Ausnahme bei der Haftung des Vorstandes:
Business Judgement Rule, § 93 I 2 AktG
- unternehmerische Entscheidung (bei Gesetzes- oder Satzungsverstößen gibt es keinen Ermessensspielraum)
- auf Grundlage angemessenerInformation(situativ)
- zum Wohle der Gesellschaft (nicht zum Wohle Ihrer Organe)
Geschäftsführer haftet nicht, wenn er eine Prognoseentscheidung zum Wohle der Gesellschaft trifft – kann sich im Nachhinein als falsch rausstellen, Bsp.: neues Modell, das sich nicht verkauft; Wenn die Entscheidung richtig, dann kommt es den Aktionären zugute; Allerdings es muss ein Prognoserisiko bestehen.
Es muss sich um Unternehmens-, Prognose- oder Ermessensentscheidungen handeln.
Gilt für GmbH und AG.
- Welche Rechtsnatur hat der DCGK?
§ 161 Erklärung zum Deutscher Corporate Governance Kodex
Sonderregeln für börsennotierte Gesellschaften (z.B. DCGK, vgl. § 161 I AktG)
Der Corporate Governance Kodex enthält als privates Regelwerk (sog. "soft law") keine über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehenden verbindlichen Pflichten für Vorstände und Aufsichtsräte börsennotierter Gesellschaften; er ist weder zwingendes noch dispositives Recht.
Allerdings verpflichtet im Anhang anzugeben, ob dem DCGK entsprochen wurde oder nicht, wenn nicht dann warum nicht (§317 HGB, §161 AktG).
Bei Soft Lawhandelt es sich zwar um nicht rechtsverbindliche Übereinkünfte, Absichtserklärungen oder Leitlinien, dennoch besteht eine gewisse Selbstbindung. Deshalb impliziert Soft Law nicht zwangsläufig auch eine Wirkungslosigkeit. Dennoch wird dieser Begriff stark kritisiert: zum einen wegen seiner geringen Geltungskraft, zum anderen da es sich nur bei zwingenden Normen (sog. ius cogens) um Law, also Recht, handele. Solche zwingenden Vorschriften nennt man dementsprechend auch Hard Law, also „hartes Recht“, da sich hierbei alle Beteiligten zu dessen Vollzug verbindlich verpflichten.
- Was ist eine D&O-Versicherung und worauf ist bei ihrem Abschluss zu achten?
Freiwillige Versicherungen für Vorstände (Directors and Officers Versicherung). Im Vertrag darf vereinbart werden, dass das Unternehmen die Kosten der Versicherung übernimmt. Versicherung ist meist zahlungsfähiger als ein Vorstand -> solventer Schuldner durch Versicherung. Falls die AG die Versicherungsprämie übernimmt, muss dem Vorstand ein Selbsthalt (bis zu 1,5fache vom Jahreseinkommen) hinter blieben sein, sonst macht sich das Unternehmen strafbar.
Durch Selbstbehalt wird versucht, dass die Vorstände einen Denkzettel bei Verstoß bekommen. Verboten ist, dass das Unternehmen eine Versicherung ohne Selbstbehalt vereinbart. Allerdings kann der Vorstand seinen Selbstbehalt selbst versichern lassen, und hat somit keinen Selbstbehalt mehr.
- Erläutern Sie Funktionsweise und rechtlichen Grenzen von Cash Pooling.
Ein gemeinsamer Pool von Cash. Z.B.: VW Cash Pool -> Bank innerhalb des Konzerns. Alle Tochterunternehmen zahlen ein und wenn eines davon Geld benötigt, dann entnimmt es Geld daraus.
GmbH kann auch Cash-Pool bilden.
Zum Zeitpunkt der Einzahlung muss der Cash-Pool zahlungsfähig sein.
Die im Konzern beschlossenen Regelungen müssen aber einem Fremdvergleichstandhalten. Das bedeutet, dass Geldanlagen und Kredite im Rahmen marktüblicher Konditionen angeboten werden müssen.
Ein Cash-Pooling-System sollte darüber hinaus transparentsein. Dazu gehören regelmäßige Berichte seitens der Konzernspitze sowie das Recht aller Konzerngesellschaften, jederzeit einsehen zu können, wer Geld verleiht und wer welches erhält.
Nicht zuletzt hat der Konzern eine strenge Dokumentationspflichtgegenüber den Steuerbehörden.
Gewinne von Tochter an Mutter ist erlaubt, allerdings ist Stammkapitalüberweisung von Tochter an Mutter verboten.
Wann kommt es im Gesellschaftsrecht zur Innen- oder Außenhaftung?
Innenhaftung: Gesellschaftsorganestehen in einer Pflichtenstellung zu ihrer Gesellschaft (§ 43 GmbHG, §§ 93, 116 AktG)
Geschädigter ist primär die Gesellschaft selbst. Bei Schädigung muss Schadensersatz verlangt werden.
Außenhaftung: Bei der Verletzung von Drittinteressen (z.B.: Lieferanten oder Kunden) besteht im Außenverhältnis zumeisteine doppelteHaftung(§§ 31, 823 BGB)
Bsp.: Zetsche fährt auf Messe jemanden um: einmal private Haftung von Zetsche, bspw. Aufgrund von entgangenen Gewinnen aus Aufträgen, die dadurch nicht erfüllt werden können, zum anderen Mercedes Benz, allerdings hat Zetsche im Namen der Firma gehandelt, da juristische Person nicht für sich selbst handeln kann.
- Was versteht man unter der Legalitätspflicht des Vorstands?
Vorstand soll sich gesetzeskonform verhalten. Das reicht aber nicht aus – alle Mitarbeiter sind an das Gesetz gebunden. Bei rechtswidrigen Anweisungen darf diese nicht ausgeführt werden.
Legalitätspflicht,
- Ziff. 4.1.3 DCGK
- Verletzung auch durch Unterlassen möglich
- nicht ausreichend, sich auf Rechtstreue der Mitarbeiter zu verlassen
- rechtswidrige Weisungen dürfen (entgegen § 37 I GmbHG) nicht befolgt werden
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