Rechnungswesen

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Q. I.
Cartes-fiches
10
Utilisateurs
2
Langue
Allemand
Catégorie
Finances
Niveau
Université
Créé / Mis à jour
09.03.2019 / 18.03.2021

Cartes-fiches

Geldvermögen =
Zahlungsmittel + Forderungen – Verbindlichkeiten

Passivkonten nehmen im Soll ab

Die Bilanzgliederung nach §266 HGB ist als Mindestgliederungsschema nur für Kapitalgesellschaften verbindlich

Die Bilanzgliederung nach §266 HGB folgt auf der Aktivseite grundsätzlich dem Liquiditätsprinzip

Die Bilanzgliederung nach §266 HGB folgt auf der Passivseite dem Prozessgliederungsprinzip

Die Bilanzgliederung nach §266 HGB folgt auf der Passivseite den mit der Kapitalbereitstellung verbundenen Rechtsverhältnissen

Die Bilanzgliederung nach §266 HGB folgt auf der Aktivseite der Grobgliederung Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten, aktive latente Steuern

Die Bilanzgliederung nach §266 HGB sieht bei der AG für jeden Gesellschafter ein eigenes Eigenkapitalkonto vor

Die Bilanzgliederung nach §266 HGB weist die Rückstellungen zwischen dem Eigen- und Fremdkapital aus

Abschreibungen haben die Aufgabe die Wertminderung bei Vermögensgegenständen als Aufwand in der GuV zu berücksichtigen

Étudier