Rechnungswesen
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Flashcards
Geldvermögen =
Zahlungsmittel + Forderungen – Verbindlichkeiten
Passivkonten nehmen im Soll ab
Die Bilanzgliederung nach §266 HGB ist als Mindestgliederungsschema nur für Kapitalgesellschaften verbindlich
Die Bilanzgliederung nach §266 HGB folgt auf der Aktivseite grundsätzlich dem Liquiditätsprinzip
Die Bilanzgliederung nach §266 HGB folgt auf der Passivseite dem Prozessgliederungsprinzip
Die Bilanzgliederung nach §266 HGB folgt auf der Passivseite den mit der Kapitalbereitstellung verbundenen Rechtsverhältnissen
Die Bilanzgliederung nach §266 HGB folgt auf der Aktivseite der Grobgliederung Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten, aktive latente Steuern
Die Bilanzgliederung nach §266 HGB sieht bei der AG für jeden Gesellschafter ein eigenes Eigenkapitalkonto vor
Die Bilanzgliederung nach §266 HGB weist die Rückstellungen zwischen dem Eigen- und Fremdkapital aus
Abschreibungen haben die Aufgabe die Wertminderung bei Vermögensgegenständen als Aufwand in der GuV zu berücksichtigen