HFP LMT 2019 Lebensmittelrecht

Lebensmittelrecht der HFP 2019 Fragen. HFP Übungen inkl. Lösungen Lebensmittelhygiene_v2019 üben. HFP Übungen inkl. Lösungen Vollzug_v2019 üben.

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D. S.
Diese Lernkarten bieten einen Überblick über das Lebensmittelrecht auf Mittelschulniveau, mit Fokus auf Kontrollen, Massnahmen und den Vollzug von Vorschriften. Sie behandeln Themen wie amtliche Untersuchungen, die Rolle des BLV und kantonaler Behörden, sowie die Hygieneverordnung (HyV) und ihre Kapitel. Die Karteikarten sind besonders nützlich für Schüler, die sich auf Prüfungen im Bereich Lebensmittelrecht vorbereiten, da sie wichtige Begriffe und Verfahren erklären, die für die Lebensmittelsicherheit und den Schutz der Verbraucher relevant sind.
Karten
15
Lernende
10
Sprache
Deutsch
Kategorie
Ernährung
Stufe
Mittelschule
Erstellt / Aktualisiert
25.02.2019 / 22.08.2024

Lernkarten

Heisst: 2 der 5 Proben dürfen zwischen «m» und «M» sein, der Rest muss unter «m» sein, und alle 5 müssen unter «M» sein.

 

Einzelhandelsbetrieb und keine Branchenlösungen vorhanden, dann Richtwerte

Welche Institutionen gibt es?

Bund (BLV) zieht die Kontrollen durch. (Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr)

Kantonaler Vollzug (Kontrolleur, Inspektor, Kantonales Labor, Kantonschemiker, Kantonstierarzt)

 

Wer ist für den Vollzug verantwortlich

Für den Vollzug ist das BLV und BLW verantwortlich. Dieses kontrolliert auch die kantonalen

 

Rechtsrahmen zum Vollzug

 

LMG

NKPV (Verordnung über den nationalen Kontrollplan)

LMVV (Verordnung über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung)

Amtliche Kontrolle (LMVV)

Sie sind Regelmässig und mit angemessener Häufigkeit, ohne Vorankündigung und ca. alle 4-5 Jahre

LMVV Art 3

Kontrollen im Inland

Die amtliche Kontrolle im Inland umfasst namentlich folgende

Tätigkeiten:

a) Prüfung

b) Inspektion

c) Kontrolle der Hygiene in den Betrieben

d) Überprüfung der Anforderungen und der Verfahren, die mit der Selbstkontrollpflicht verbunden sind

e) Gespräche mit der verantwortlichen Person eines Betriebs und ihrem Personal

f) Ablesen der von den Messgeräten der Betriebe aufgezeichneten Werte

g) Nachprüfung von Messungen der Betriebe mit den Geräten der amtlichen Kontrolle

Kontrollen bei der Durch-, Ein- und Ausfuhr

Zuständige Vollzugsbehörden Art. 18 LMVV

•Kontrolle an der Grenze erfolgt durch die EZV

•Beiziehen von kantonalen Vollzugsbehörden möglich

Kontrolle

•Stichprobenweise

•Die EZV kann Warenproben erheben

•Das BLV kann nach Absprache mit der EZV für bestimmte Waren eine Probenahme verlangen

Einfuhr

•Bei Nichterfüllung der Anforderungen werden die Waren beanstandet

•Schriftliche Mitteilung des Grunds der Beanstandung, die Art der ergriffenen Massnahmen und die Höhe der Gebühren

•Massnahmen: -zur näheren Prüfung an die kantonale Vollzugsbehörde überweisen

-Waren zurückweisen

-Waren beschlagnahmen

-Weitere Massnahmen gemäss Art. 34 LMG (bestimmte Artikel genauer und öfters kontrollieren)

Durchfuhr

Auch in der Durchfuhr können in begründeten Fällen Stichproben genommen werden

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