ZHAW, BsC Pflege
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M. V.
M. V.
Diese Lernkarten behandeln die sichere Handhabung und Bewirtschaftung von Arzneimitteln im medizinischen Bereich. Sie umfassen Themen wie Lagerung, Stabilität, Verordnung und Dokumentation von Medikamenten, sowie die Vermeidung von Medikationsfehlern und die korrekte Bewirtschaftung von Betäubungsmitteln. Diese Karteikarten richten sich an medizinisches Personal, das sich mit der sicheren und effizienten Verwaltung von Arzneimitteln auseinandersetzen muss, um eine zuverlässige Patientenversorgung zu gewährleisten.
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Cartes-fiches
Anbruch der Primärverpackung
- Mehrdosenbehältnisse mit Anbruchdatum dd.mm.yy versehen
- wenn Aufbrauchfrist ≤ 72 Stunden Anbruchzeit vermerken
- Tabletten/Kapseln ausschliesslich im Originalbehältnis/Blister aufbewahren
- Zerschnittene Blister in der Originalverpackung mit entsprechender Chargennummer und Verfalldatum aufbewahren
- geteilte Tabletten/Pflaster --> bei nicht Gebrauch unverzüglich entsorgen
- Aufbrauchfrist des Mehrdosenbehältnis vor Gebrauch kontrollieren
Verbesserung der Stabilität von Arzneimitteln
- Durch korrekte Lagerung
- Lagerung in der Sekunfärverpackung
- Lichtschutz vor strahlenbedingten Veränderungen
- Begasung (Sauerstoffentzug)
- Lagerung bei korrekter Temperatur
- Pulver erst unmittelbar vor Gebrauch auflösen
- Beachten der Aufbrauchfristen
- Lagerung in der Sekunfärverpackung
Lagerkontrollen und Dokumentationen
- 1x monatlich Lager kontrollieren:
- Verfalldaten (Exp.)
- Haltbarkeitsfristen von angebrochenen Mehrdosenbehältnissen
- Lagerkontrollen bezüglich Nichtlistenpräparaten --> nicht auf der Lagerliste enthaltene Arzneimittel an die Spitalapotheke retournieren, wenn sie nicht mehr benötigt werden --> Lager möglichst klein halten
- Dokumentation auf Lagerkontrollformular --> nicht dokumentiert heisst nicht gemacht!
Betäubungsmittel
- Lagerung unter Verschluss --> Schlüssel/Code
- genaue Dokumentation der Ein- und Ausgänge
- bei „Unvorhergesehenem“ --> Doppelvisum
- regelmässige Bestandeskontrolle und Dokumentation
- Dokumentation muss 10 Jahre aufbewahrt werden
- Fehler im Bestand müssen gemeldet werden --> Spitalapotheke, Abteilungsleitung, Departementsvorsteher
- abgelaufene Betäubungsmittel müssen an Spitalapotheke retourniert werden --> Meldung an kantonalen Heilmittelkontrolle durch Spitalapotheke
- Bereitstellung der BM erst unmittelbar vor Verabreichung
Dokumentation des Umgangs mit BM
- Betäubungsmittelkontrollblatt
- pro Präparat ist zwingend ein separates Kontrollblatt zu führen für die aktuelle Dokumentation aller Bezüge und Kontrollen:
- Bezüge in der Spitalapotheke
- Lagerbestand auf Station
- Abgabe an den einzelnen Patienten
- Retouren an die Spitalapotheke: --> verfallene und nicht verfallene Präparate
- regelmässige Lagerkontroll
Externe Verordnung von Betäubungsmitteln
- Neues Rezeptformular für die Verordnung von Betäubungsmitteln seit 17. November 2017
- Änderungen
- Strichcode neben Rezeptnummer
- Sicherheitskennzeichenfür Kopieschutz
- dreisprachig
- nur 2 Arzneimitteln auf gleichem Formular verschiebbar
- alte Rezeptformular sind weiterhin gültig
Betäubunsmittel in den Schengen Raum mitnehmen
- Maximal betäubungsmittelhaltige Medikamente für Behandlungsdauer von 1 Monat mitführen
- --> bei längerem Auslandaufenthalt Verordnung durch Arzt im Zielland
- Bescheinigung zum Mitführen von Medikamenten von Arzt ausfüllen lassen
- Vorlage verfügbar unter: www.swissmedic.ch --> Bewilligungen --> Betäubungsmittel --> Kranke Reisende --> Schengen-Raum
- Beglaubigung durch abgebende Stelle (z.B. Apotheke)
- Kopie an Kantonsapotheker senden
Betäubungsmittel in den Nicht- Schengen Raum mitnehmen
- Zuglassene einzuführende Menge: mit zuständiger konsularischer Vertretung des Ziellandes abklären
- Kontaktadressen für ausländische Vertretungen: www.eda.admin.ch
- einige Länder verlangen eine Bewilligung
- bei Behörde des Ziellandes frühzeitig beantragen
- für viele Länder gilt auch Menge für eine Behandlungsdauer von 1 Monat
- Bescheinigung zum Mitführen von Medikamenten von Arzt ausfüllen lassen
- Vorlage verfügbar unter: www.swissmedic.ch
Lagerung von Arzneimitteln im KS
- Arzneimittel Kühlschrank Temperatur: 2-8°C
- Kennzeichnung
- Angabe 2-8°C auf der Verpackung
- evtl. Zusatzetikette von der Spitalapotheke
- Kühlprodukte sofort nach Erhalt im Kühlschrank versorgen
- Kein Überladen des Kühlschrankes!
- Abstand zwischen den Packungen gewährleisten!
- Die Lagerung der Arzneimittel darf die freie Luftzirkulation nicht stören
- Das Kühlschrankinnere muss gleichmässig gekühlt werden können.
- Keine Lebensmittel im Kühlschrank lagern
- Tägliche Temperaturkontrolle und Dokumentation
Massnahmen bei Temperaturabweichungen des Arzneimittelkühlschrankes
- getroffene Massnahmen immer dokumentieren
- betroffene Präparate kennzeichnen, für die Verwendung sperren und in einem anderen Kühlschrank lagern
- information an die Spitalapotheke
- Abklärung des weiteren Vorgehen
- Abklärung weitere Verwendbarkeit der gesperrten Arzneimittel
Vorgehen bei Lieferengpassen
- ersatz durh Alternativpräparate sind nicht immer problemlos
- hoher personeller Aufwand für Abklärungen und - umstellungen
- Wichtig
- lückenlose Dokumentation
- effizientes Managment in der Apotheke
- gute Information der Ärzte und des Pflegepersonals
- --> zuverlässige und sichere Patientenversorgung