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Kartei Details

Karten 201
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 18.02.2019 / 26.06.2019
Lizenzierung ©    (MP)
Weblink
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Antrittsprotokoll

- was sagt das Antrittsprotokol aus?

- aus welchem OR-Artikel wird das Antrittsprotokoll abgeleitet?

- Das Antrittsprotokoll ist eine Zustandsaufnahme und sagt aus, dass ein Mangel besteht (Beweisfunktion). Wer den Mangel verursacht hat, kann aus dem Antrittsprotokoll nicht geschlossen werden. Das Antrittsprotokoll ist keine Pflicht

- Das Antrittsprotokoll wird aus 258 OR abgeleitet

Muss der Mieter das Antrittsprotokoll unterschreiben?

In welchem Fall muss er das Antrittsprotokoll nicht unterzeichnen?

- Das Antrittsprotkoll muss nicht unterzeichnet werden, wenn es fehlerhaft ist, d.h. wenn nicht alle Mängel auf dem Antrittsprotokoll vermerkt sind. 

 

Was muss der Mieter machen, wenn nach Mietantritt verdeckte Mängel auftreten?

- unverzügliche Mängelrüge, d.h. innert 10-14 Tage 

Welche Rechte hat der Mieter, wenn er nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder eine Wohnung mit schweren Mängeln (Tauglichkeit zum vorausgesetzen Gebrauch ausschliessen oder erhenlichen beeinträchtigen) erhält?

Welche Rechte hat der Mieter, wenn er die Sache trotz dieser Mängel übernimmt?

- 258 I iVm 107-109 OR: Nichterfüllung

- 258 II iVm 259a-259i OR

-- Beseitigungsanspruch (259a I a OR)

-- Mietzinsherabsetzung (259a I b OR)

-- Schadenersatz (259a I c iVm 97 OR)

-- Mietzinshinterlegung bei der Schlichtungsstelle (259a II OR)