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M. P.
Diese Lernkarten bieten einen grundlegenden Überblick über das Schweizerische Mietrecht, mit Fokus auf Mieter, Vermieter, Kündigung, Mietzins und Voraussetzungen. Sie eignen sich für Studierende und Rechtsinteressierte, die sich mit den Grundlagen des Mietrechts vertraut machen möchten.
Flashcards
201
Students
1
Language
German
Category
Law
Created / Updated
18.02.2019 / 26.06.2019

Flashcards

Wann dürfen Sicherheitsleistungen an den Mieter ausbezahlt werden?

- 257e III OR: Zustimmung Vermieterschaft, rechtskräftiges Urteil, rechtskräftiger Zahlungsbefehl, Zeitablauf (1 Jahr gemäss 257e III OR)

Wann muss die Sicherheitsleistung durch den Mieter bezahlt werden?

es gibt keine Frist, in der Praxis spätestens bei Schlüsselübergabe. 

Mangel an der Mietsache: 

Was ist ein Mangel? Mangelbegriff?

Nach welchem Recht muss vorgegangen werden, wenn eine zugesicherte Eigeschaft fehlt?

MIeter als Verursacher eines Mangels? 

Welche Rechte stehen dem Vermieter zu?

- Mangel = Abweichung vom Vertrag (Ist-Zustand ist nicht Soll-Zustand)

- Aber: Relativität des Mangelbegriffs, d.h. es muss im Einzelfall geprüft werden, ob ein Mangel vorliegt (Lage, Höhe Mietzins, Alter der Liegenschaft) - objektive Berücksichtgung aller konkreten Umstände

- fehlt eine zugesicherte Eigenschaft: Anwendung von 256 I OR

- Wenn der Mieter Verursacher eines Mangels ist, dann haftet er dem Vermieter nach 97 ff. OR

Welche Arten von Mängel gibt es?

Was ist bei schweren Mängeln massgebend?

- leichter Mangel (259 OR): "kleiner Unterhalt" oder Reinigungen muss vom Mieter selber getragen werden

- mittlerer Mangel (258 III a OR): Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch ist vermindert, aber nicht ausgeschlossen oder erheblich beeinträchtigt. Nicht durch "kleinen Unterhalt" oder Reinigung behebbar. Mittlerer Mangel ist anzunehmen, wenn die Mietsafhe eine in Geld quantifizierbare Qualitätsminderung erleidet und eine Mietzinsherabsetzung als Folge eintritt. 

schwerer Mangel (258 I OR): Tauglischkeit zum vorausgesetzten Gebrauch ist ausgeschlossen oder erheblich beeinträchtigt (z.B. wesentliche Räume einer MIetsache sind unbenützbar). Dem Mieter ist es objektiv nicht zuzumuten in den Mieträumen zu wohnen. Massgeben sind dabei die Dauer der Beeinträchtigung und die Kosten der Behebung. Weiter kann ein schwerer Mangel gesundheitsgefährdend sein. 

Weitere Arten von Mängel?

- materieller (Mangel aufgrund physischer Gegebenheit (z.B: Bausubstanz, defekte Einrichtung) / immaterieller: rechtlicher (Bewilligung fehlt), wirtschaftlicher (kein Umsatz erzeugbar) oder ideeler (Ruf) Mangel

- anfänglicher (Mangel bei Mietantritt bereits vorhanden (Rechte nach 258 OR) / nachträglicher (nach Übergabe der Sache (Vorgehen nach 259a-259i OR)

- offener (bei Prüfung ersichtlich) / verdeckter (bei ordnungsgemässer Prüfung nicht entdeckbar)

Beseitigungsanspruch und Duldungspflicht: 

- Wo ist der Beseitigungsanspruch von Mängel gerelgelt?

- Was bezweckt der Beseitigungsanspruch?

- Was kann der Mieter machen, wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann (Unmöglichkeit)?

- Allgemein: 259a I a OR / Voraussetzungen nach 259b OR: Kenntnis des Vermieters vom Mangel und angemessene Frist angesetzt

- Zweck: Wiederherstellung des vertragsgemässen Zustands der Mietsache

- Unmöglichkeit: dauerhaften Herabsetzungsanspruch des Mietzinses

Was kann der Mieter machen, wenn sich der Vermieter weigert, den Mangel zu beseitigen? Welche Ausnahme besteht?

- 259b OR: 

lit. a: fristlose Kündigung bei schweren Mängeln

lit. b: Ersatzvornahme bei mittleren Mängeln, ev. Ermächtigung durch Gericht (98 OR)

- Ausnahme: 259c OR - kein Beseitigungsanspruch, wenn vollwertiger Ersatz durch den Vermieter angeboten wird (Ersatzobjekt muss nicht vollends identisch sein, aber bzgl. Grösse (Anzahl Zimmer, Wohnfläche), Mietzins und Lage vergleichbar und gut unterhalten)

Was beinhaltet die Duldungspflicht? Voraussetzung?

- 257h OR

- Dulden von Arbeiten zur Beseitigung von Mängeln oder Behebung oder Vermeidung von Schäden notwendig (z.B. Arbeiten im Hinblick auf die Wiedervermietung sind nicht notwendig und nach Beendigung des Mietverhältnisses vorzunehmen). 

- Besichtiung für Unterhalt, Verkauf oder Wiedervermietung

- Vorausserzung: rechtzeitige Anzeige und Rücksichtnahme auf Mieter bei der Durchführung,d .h. dem Mieter muss Beginn und Ende der Arbeiten, Dauer und Namen der Handwerker mitgeteilt werden. Ob Rechtzeitigkeit vorliegt, bestimmt sich nach der Dringlichkeit und Umfang der Arbeiten. Je umfangreicher die Arbeiten, desto längere Frist. 

Was kann der MIeter machen, wenn er durch die Arbeiten nach 257h OR Nachteile erleidet?

- Mietzinsherabsetzung (259d OR)

- und / oder Schadenersatz (257h II iVm 259e OR)

Was passiert, wenn sich der Mieter unberechtigterweise den rechtzeitig angekündigten Reparaturarbeiten widersetzt?

  1. Gerichtsverfahren, indem er verpflichtet wird, die Arbeiten zu dulden (256 I und 257h I OR)
  2. Schadenersatzpflichtig zu werden (97 ff. OR)
  3. ev. a.o. Kündigung (257f III OR) 

Welche Rechte hat der Mieter, wenn ein mittlerer Mangel (Tauglichkeit zum Gebrauch vermindert bzw. beeinträchtigt)?

Ab wann kann dieses Recht geltend gemacht werden?

Wie wird der Herabsetzungsanspruch zahlenmässig berechnet (welche Methode)?

Was ist die Rechtsnatur der Herabsetzungsanspruchs?

 

- Herabsetzung des Mietzinses (259d OR) - nur bei mittleren Mängel

- Nettomietzins kann rückwirkend auf den Zeitpunkt geltend gemacht werden, ab welchem dem Vermieter Kenntnis vom Mangel erhalten hat (259d OR)

- Verhältnismässigkeits-Methode, d.h. Vergleich mängelfreier und mangelhafter Zustand der Mietsache. Die Bemessung erfolgt nach objektiven Kriterien. 

- Herabsetzung ist ein einseitiges Gestaltungsrecht

Kann für Immissionen von einem Nachbargrundstück Mietzinsherabsetzung verlangt werden?

- ja, Immissionen von Nachbargrundstücken stellt ein Mangel dar und berechtigten zur Mietzinsherabsetzung, wenn die Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch beschränkt bzw. vermindert wird.

- Eine Herabsetzung ist auch dann möglich, wenn der Vermieter kein Verschulden trifft bzw. die Immissionen nicht beseitigen kann. 

Was könnte der Mieter machen, wenn die Wohnfläche nicht dem entspficht, was versprochen wurde?

- Mietzinsherabsetzung

- Grundlagenirrtum (24 I 4 OR, wenn Irrtum objektiv und subjektiv wesentlich ist): Objektiv wesentlich ist ein Irrtum, wenn die Wohnfläche eine abweichung von 8-10% aufweist (Wohnräumen). Subjektiv wesentlich ist ein Irrtum, wenn dies eine notwendige Bedingung für den Vertragsschluss war und dies für den Vermieter erkennbar war. 

Schadenersatz des Vermieters

- Voraussetzungen?

- Ist Genugtuung geschuldet?

- Besteht eine Meldepflicht des Mieters?

- Beweislast für Mängel?

- Schadenminderungspflicht?

- Verjährung?

Vermieter muss Mieter den Schaden infolge eines Mangels (leichter oder mittlerer Mangel) ersetzten, wenn er sich nicht exkulpieren kann. 

- Voraussetzungen: 

  1. Mangel: leichter oder mittlerer Mangel, welcher vom Vermieter zu beheben ist
  2. Schaden des Mieters: unfreiwillige Vermögensminderung (Differenztheorie) - z.B. Übernachtungskosten, Umsatzeinbusse, Heilungskosten, Anwaltskosten. Vom Mieter zu beweisen. 
  3. Kausalzusammenhang zwischen Schaden und Mangel
  4. Verschulden des Vermieters (wird vermutet, Exkulpationsmöglichkeit)

- ev. Genugtuung (49 OR), wenn schwere Persönlichkeitsverletzung vorliegt

- Der Mieter hat eine Meldepflicht von Mängeln

- Beweislast Mieter für Mängel

- Schadensminderungspflicht vom Mieter (44 OR), d.h. wenn ein Mangel vorliegt, ist der Mieter verpflichtet, einen grösseren Schaden zu verhindern. Darum Meldepflicht des Mieters bei einem Mangel. 

- Verjährung: 127 OR - 10 Jahre

Hinterlegung

- Was kann der Mieter tun, wenn ein Mangel vorliegt?

- Wo muss er dies tun?

- welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

- können auch NK hinterlegt werden?

- Hinterlegung  künftig fälliger Mietzinses ohne in Zahlungsverzug zu kommen (259g OR)

- vom Kanton bezeichneten Stelle (Schlichtungsstelle für Mietsachen, Kantonalbank usw.)

- Voraussetzungen: 

  1. unbewegliche Sache (Wohnung oder Haus)
  2. Mietsache vom Mieter übernommen
  3. Mangel (mittlerer oder schwerer, keinen leichten Mangel)
  4. Kenntnis des Mangel durch Vermieterschaft
  5. Mängelbehebung erfolglos verlangt
  6. schriftliche Androhung an Vermieter und angemessene Fristansetzung

- ja, NK können auch hinterlegt werden

Was sind "Erneuerungen oder Änderungen" an der Mietsache?

- Erneuerungen: Verbesserung oder zusätzlicher Komfort (Mehrwert), dauerhaft und substantieller Eingriff. Vermieter verändert die Mietsache gegenüber dem ursprünglichen Zustand (z.B. Totalsanierung, Liftanbau)

- Änderungen: bisheriger Gebrauch wird tangiert, Veränderung, dauerhaft, substantieller Eingriff. Mietsache wird derart umgestaltet, dass deren Gebrauch definitiv geändert oder eingeschränkt wird (z.B. Änderung der Mietfläche)

Wovon sind Erneuerung und Änderung abzugrenzen?

- reinen Unterhalt (256 I OR) bzw. notwendigen Unterhaltsarbeiten

- Unterhalt (256 I OR) ist Sache des Vermieters und dient dazu, die Mietsache zum vorausgesetzten Gebrauch zu erhalten (Folgen von Abnützung oder Behebung von Mängeln)

Was stellen "Änderung und Erneuerung" dar?

- Einseitige Vertragsänderungen nach 269d III OR durch Vermieter

Welche Voraussetzungen sind an die Änderung und Erneuerung gestellt?

Welche Arbeiten muss der Mieter auch bei gekündigtem Mietverhältnis dulden? Was nicht?

- 260 OR

- Zumutbarkeit für Mieter und ungekündigtes Mietverhältnis

(1) Zumutbarkeit: Umfang der Umbauarbeiten, Dauer, Nützlichkeit (überflüssige Umbauten sind nicht zumutbar), Auswirkungen auf den MIetzins (wenn hoher Mietzins nachher geschuldet, unzumutbar), Dringlichkeit, Interessenabwägung muss vorgenommen werden. 

- im gekündigten Mietverhältnis sind notwendiger Unterhalt immer zulässig. Während Kündigungsfrist muss Mieter einen Umbau an der MIetsache nicht akzeptieren. 

Erneuerungen und Änderungen durch Mieter

- Grundsatz?

- Voraussetzungen?

- Entschädigungsanspruch des Mieters?

 

- Grundsatz: grds. übernimmt der Mieter die Mietsache und darf daran nichts ändern

- Voraussetzungen: 

  1. vorgängige schriftliche Ermächtigung des Vermieters

- Entschädigungsanspruch besteht für den Mieter, wenn die Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses einen erheblichen Mehrwert aufweist (erheblich heisst, dass 20% mehr Mietzins verlangt werden kann) (260a III OR). Weitergehende Entschädigungsansprüche vorbehalten. Jedoch kann vereinbart werden, dass auf ein Entschädigungsanspruch verzichtet wird (dispositiv)

Was passiert, wenn der MIeter ohne Zustimmung des Vermieters die Mietsache verändert?

- Mieter hat bei Beendigung des Mietverhältnises die Pflicht den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen (Rückbau)

- ev. Schadenersatzpflicht 257f OR oder 260a II OR e contrario

Was wäre ein Koppelungsgeschäft (Beispiel)?

- 254 OR
- Ein Koppelungsgeschäft würde vorliegen, wenn ein Arbeitsvertrag und ein Mietvertrag so verknüpft sind, dass bei Kündigung des Arbeitsvertrags auch der Mietvertrag gekündigt werden muss. 

Anwendungsbereich von 253b OR (Bestimmungen über den Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen)?

Was gilt für diese Ausnahmen?

- geltend nicht für Luxuswohnungen und Einfamilienhäusern mit 6 oder mehr Wohnräumen (ohne Anrechnung der Küche)

- Ferienwohnung von max. 3 Monten Mietdauer

- Mietverhältnisse über Immobilien, die weder Wohn- noch Geschäftsräume und nicht mit solchen zusammen vermietet sind (Art. 253a Abs. 1 OR e contrario) d)

- Durch die öffentliche Hand bereit gestellte Wohnräume (Art. 253b Abs. 3 OR / Art. 2 Abs. 2 VMWG) 

- OR AT z.B: Übervorteilung 21 OR oder Wucher 20 OR iVm 157 StGB)

Was ist die Kostenmiete?

- Mietzins ist nicht missbräuchlich, wenn der Vermieter einen Mietzins verlangt, der die Kosten deckt und einen angemessenen Ertrag auf das investierte Eigenkapital ermöglich. 

- In CH gilt Kostenmiete

Was ist mit "Ertrag" in 269 OR gemeint?

Nettoertrag

Was ist ein "offensichtlich übersetzter Kaufpreis"?

- 269 OR iVm 10 VMWG: erheblich übersetzter Ertragswert durch Vergleich von orts- und quartierüblichen Mietzinsen für gleichwertige Objekte

Wie berechnet sich der Bruttoertrag?

Mietzinseinnahmen - Nebenkosten = Bruttoertrag

Wie berechnet sich die Bruttorendite?

Mietzinseinnahmen / gesamte Anlagekosten (Kauf-, Notariatskosten) * 100

Wie berechnet sich der Nettoertrag?

Mietzinseinnahmen - Vermieterkosten (Zins Fremdkapital, Unterhaltskosten im Durchschnitt der letzten 3-5 Jahren, Betriebskosten, Verwaltugnskosten (Liegenschaftskosten))

Wie berechnet sich die Nettorendite?

Nettoertrag / teuererungsbereinigtes Eigenkapital * 100

Welche Positionen sind im Eigenkapital enthalten?

- Anlagekosten (15 VMWG): Kaufpreis, Beschaffungskosten (Notariats- und Grundbuchgebühren), Erstellungskosten (Baukreditzinsesn, Erschliessungsgebühren, Baubewilligungsgebühren)

Wie berechnet sich das mietrechtliche Eigenkapital?

Anlagekosten

- Fremdkapital (Bank, Versicherung)

+ Teuerung auf Eigenkapital (269a lit. e OR, 16 VWMG)

+ eigenfinanzierte wertvermehrende Investitionen (269a lit. b OR, 14 VMWG)

= massgebendes Eigenkapital

Wie muss vorgegangen werden, wenn die Anlagekosten nicht mehr feststellbar sind (z.B. sehr altes Haus)?

- BGer: es sind die orts- und quartiersüblichen Mietzinsen massgebend

Was ist der zulässige Ertragswert des Eigenkapitals?

- BGer: Rendite darf max. 0.5% über Referenzzinssatz sein, d.h. eine zulässige Nettorendite nach 269 OR darf max. 0.5% über Referenzzinssatz sein. D.h. aktuell ist der Referenzzinssatz 1.5%, d.h. max. 2 % auf dem Eigenkapital gelten als nicht missbräuchlich. 

Was sind Liegschaftskosten und welche Positionen beinhaltet diese?

- Liegeschaftskosten sind vom Vermieter zu tragende Ausgaben für die Liegenschaft

- Inhalt:

  1. Kapitalkosten Fremdkapital: Zinsen für Hypothek, Darlehen
  2. Betriebskosten 12 I VMWG: Versicherungen, Wasser, Strom, Abwasser, Verwaltungskosten
  3. Unterhaltskosten: ordentlicher Unterhalt

Wie berechnet sich der zulässige Nettomietzins?

Anteil für investiertes Eigenkapitl (2%) + Anteil Liegenschaftskosten

Zulässiger Bruttomietzins bei Neubauten?

Anteil für Eigenkapital (3.5%: 1.5% RZS + 2% Bruttorendite) + Anteil Liegenschaftskosten

Welche gesetzlichen Ausnahmen gibt es für missbräuchliche Mietzinsen?

  1. Orts- und Quartiersüblichkeit (269a lit. a OR iVm 11 VMWG)
  2. Kostensteigerung oder Mehrleistungen
    1. Hypothekar- bzw. Referenzzinssatz (269a lit. b OR iVm 12a und 13 VMWG)
    2. Betriebs- oder Unterhaltskosten (269a lit. b OR iVm 12 VMWG)
    3. Mehrleistung des Vermieters (269a lit. b OR iVm 14 VMWG)
  3. Kostendeckende Bruttorendite bei neueren Bauten (269a lit. c OR iVm 18 VMWG)
  4. Zahlungsplan (269a lit. d OR) und Rahmenmietvertrag (269a lit. f OR)
  5. Teuerungsausgleich auf dem risikotragenden Kapital (269a lit. e OR iVm 16 VMWG)

Orts-.und Quartiersüblichkeit

- Welcher Anspassungsgrund auf welcher Grundlage?

- Nach welchen bundesgerichtllichen Kriterien muss dieser Anpassungsgrund geprüft werden?

- Absoluter Anpassungsgrund aufgrund Marktmiete

- BGer: 

  1. 5 wirklich vergleichbare Mietobjektie
  2. am selben Ort bzw. Quartier
  3. Grösse
  4. Ausstattung
  5. Zustand
  6. Bauperiode

Kostensteigerung und Mehrleistungen (269a lit. b OR)

- Hypothekar- und Referenzzinssatz

- Welcher Anspassungsgrund liegt vor?

- Wie kann dieser Anpassungsgrund gebraucht werden (Erhöhung oder Senkung)?

- Wo finden sich die Überwälzungssätze?

- Wo kommen die Überwälzungssätze nicht zu Anwendung?

- relativer Anpassungsgrund

- Zur Mietzinssenkung und Mietzinserhöhung gebraucht werden

- 13 VMWG

- Nicht zu Anwendung: Zahlungsplan (269a lit. d OR) und Rahmenmietvertrag (269a lit. f OR)

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