SchKG Repititionsfragen Script

SchKG Repititionsfragen Script

SchKG Repititionsfragen Script


M. B.
Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über die Betreibung und Konkursverfahren gemäss dem Schweizerischen Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG). Sie behandeln zentrale Begriffe wie Betreibung, Schuldner, Gläubiger, Betreibungsamt, Pfändung und Zahlungsbefehl. Die Karteikarten eignen sich besonders für Juristen, Rechtsberater und Studierende, die sich mit den rechtlichen Grundlagen und Verfahren im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht vertraut machen möchten.
Flashcards
48
Students
5
Language
German
Category
Marketing
Level
Other
Created / Updated
19.12.2018 / 28.12.2021

Flashcards

. In welchem Gesetz ist die Zwangsvollstreckung von Geldleistungen in der Schweiz geregelt?

Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG).

  1. Wer ist zuständig für die Durchführung eines vom Konkursgericht über einen Schuldner er- öffneten Konkurses?

.Das Konkursamt.

  1. Wer übt die Oberaufsicht über das Schuldbetreibungs- und Konkurswesen aus?

Bundesrat.

  1. Wer kann in die Register und Protokolle von Betreibungs- und Konkursämter Einsicht neh- men?

Jede Person, die ein Interesse glaubhaft macht.

  1. Wie heisst das Rechtsmittel, welches man gegen eine Verfügung eines Betreibungs- oder Konkursamtes erheben kann und bei welcher Behörde ist dieses einzureichen?

Beschwerde, einzureichen bei der Aufsichtsbehörde.

  1. Zu welchen Schonzeiten darf ein Betreibungsamt oder eine richterliche Behörde keine Be- treibungshandlung gegenüber dem Schuldner vornehmen?

Geschlossene Zeiten (zwischen 20.00 Uhr und 07.00 Uhr, sowie an Sonntagen und staatlich anerkannten Feiertagen), während der Betreibungsferien (7 Tage vor und 7 Tage nach Os- tern und Weihnachten sowie vom 15. Juli bis 31. Juli) und gegen einen Schuldner, dem Rechtsstillstand gewährt worden ist.

  1. Welche Bestimmungen gelten im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht für die Berechnung, Einhaltung und den Lauf der Fristen?

Die Bestimmungen der Zivilprozessordnung (ZPO) sofern das SchKG nichts anderes be- stimmt.

  1. Wann beginnt eine Frist im SchKG zu laufen?

Die Frist beginnt am folgenden Tag zu laufen, von welchem die Frist ausgelöst wurde.

  1. Was sind die Folgen, wenn eine Frist am Samstag endet?

  1. Ist der letzte Tag einer Frist ein Samstag, Sonntag oder ein nach Bundesrecht oder kantona- len Recht anerkannter Feiertag, so endet sie am nächsten Werktag.

  1. Welche Betreibungsarten kennen Sie?

  1. Betreibung auf Pfändung, Betreibung auf Konkurs und die Betreibung auf Pfandverwertung.

  1. Kann der Betreibungsort durch Vertrag abgeändert werden?

  1. Nein. Der Betreibungsort ist zwingend und von Amtes wegen zu beachten.

  1. Wo hat eine natürliche Person ihren ordentlichen Betreibungsort?

  1. Anderen Wohnsitz.

  1. Wird eine Betreibung von Amtes wegen durch das Betreibungsamt gegen einen Schuldner angehoben?

  1. Nein. Jede Betreibung beginnt mit der Einreichung des Betreibungsbegehrens durch den Gläubiger.

  1. Was erstellt das Betreibungsamt auf Grund des Betreibungsbegehrens?

  1. Den Zahlungsbefehl.

  1. Wie wird ein Zahlungsbefehl an den Schuldner zugestellt?

  1. Durch offene Übergabe an den Schuldner, d.h. der zustellende Beamte bescheinigt die er- folgte Zustellung auf dem Original und dem Doppel.

  1. Wie heisst das Rechtsmittel, mit welchem sich der Schuldner gegen den Zahlungsbefehl zur Wehr setzen kann?

  1. Der Rechtsvorschlag.

  1. Was hat dieses für Auswirkungen für den Gläubiger?

  1. Der Rechtsvorschlag verschliesst dem Gläubiger den betreibungsrechtlichen Weg, die Be- treibung wird einstweilen eingestellt.

  1. Welche Möglichkeiten stehen dem Gläubiger zur Verfügung, um den vom Schuldner erho- benen Rechtsvorschlag zu beseitigen?

  1. Durch vollstreckbaren Entscheid im Zivilprozess- oder im Verwaltungsverfahren. Durch definitive oder provisorische Rechtsöffnung in einem Rechtsöffnungsverfahren beim ent- sprechenden Gericht.

Wann kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung beim Betreibungsamt verlangen?

  1. Der Gläubiger kann die Fortsetzung der Betreibung erst einleiten, wenn er über einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl verfügt, d.h. kein Rechtsvorschlag erhoben wurde oder ein Rechtsvorschlag rechtskräftig beseitigt worden ist.

  1. Wer entscheidet, ob die Betreibung auf dem weg der Pfändung oder auf dem Weg des Kon- kurses weiterzuführen ist?

  1. Esist Sache des Betreibungsamtes, nach Eingang des Fortsetzungsbegehrens darüber zu entscheiden.

  1. Erfolgt eine Pfändung überfallartig?

  1. Grundsätzlich Nein. Die Pfändung muss dem Schuldner durch das Betreibungsamt angekün- digt werden (Art. 90 SchKG).

  1. Wenn es zu einer Einkommenspfändung kommt, wird dann das gesamte Einkommen des Schuldners gepfändet?

  1. Eine Einkommenspfändung kann nur bis zur Höhe des Existenzminimums erfolgen. Nur das Einkommen, welches über dem Existenzminimum liegt, kann beschränkt gepfändet werden.

  1. Gibt es Gegenstände, welche nicht gepfändet werden können?

  1. Es gibt die sogenannten Kompetenzstücke (unpfändbare Gegenstände - Art. 92 SchKG), welche für den Schuldner unentbehrlich sind: Tisch, Stuhl, Kleider sowie Berufswerkzeuge, Fürsorgeleistungen etc.

  1. Was geschieht, wenn der Betreibungsbeamte beim Pfändungsvollzug feststellt, dass beim Schuldner kein pfändbares Vermögen vorhanden ist?

  1. Anstelle einer Pfändungsurkunde erstellt das Betreibungsamt direkt einen Verlustschein (Art. 115 SchKG).

  1. Was ist aus einer Pfändungsurkunde ersichtlich?

  1. Die Details zum Vollzug, insb. die gepfändeten Gegenstände (bewegliche Sachen, Lohn etc.). Eine Pfändungsurkunde ist das Abbild der Pfändung.

  1. Welche Wirkungen hat ein Pfändungsverlustschein?

  1. Die Forderung verjährt 20 Jahre nach Ausstellung des Verlustscheines, die Forderung ist nach Ausstellen des Verlustscheines unverzinslich, berechtigt zur Arrestlegung, stellt einen provisorischen Rechtsöffnungstitel dar und berechtigt innerhalb von 6 Monaten nach Aus- stellung ohne Einleitungsverfahren die Betreibung fortzusetzen.

. Welche drei Konkursverfahrensarten gibt es?

  1. Das ordentliche und summarische Konkursverfahren sowie die Einstellung des Verfahrens mangels Aktiven.

  1. Von welcher Behörde wird der Konkurs über den Schuldner eröffnet?

Konkursrichter (Gericht).

  1. Unterscheidet sich das Einleitungsverfahren bei der Betreibung auf Pfändung von demjeni- gen einer Betreibung auf Konkurs?

  1. Nein. Betreibungsbegehren, Zahlungsbefehl und Rechtsvorschlagsverfahren sind iden- tisch.

  1. Was ist eine Konkursandrohung?

  1. Mit der Konkursandrohung wird dem Schuldner angedroht, dass, wenn er innert 20 Tagen seit Zustellung der Konkursandrohung keine Zahlung leistet, der Gläubiger mittels Konkurs- begehren beim zuständigen Konkursrichter die Konkurseröffnung verlangen kann.

  1. Werden Konkursverlustscheine ausgestellt, wenn das Konkursverfahren mangels Aktiven eingestellt wurde?

  1. Nein.

  1. Kann gegen einen der Konkursbetreibung unterliegenden Schuldner eine Betreibung auf Pfandverwertung eingeleitet werden?

  1. Ja, sofern der Gläubiger zur Sicherung seiner Forderung ein Pfand besitzt.

  1. Was erhält der Gläubiger, wenn seine Forderung nach Abschluss des Verwertungsverfah- rens bei der Betreibung auf Pfandverwertung nicht voll gedeckt ist?

  1. Pfandausfallschein.

Kommt es bei der Betreibung auf Pfandverwertung zu einer Pfändung?

Nein. Der Gläubiger kann nachdem die Zahlungsfrist von einem Monat bzw. ein allfälliger Rechtsvorschlag beseitigt wurde (Zahlungsbefehl rechtskräftig), direkt das Begehren auf Verwertung der Pfandgegenstände einreichen, d.h. es kommt also nicht zu einer Pfändung.

  1. Für welche Mietverhältnisse besteht ein Retentionsrecht?

  1. Für Geschäftsmietverhältnisse.

  1. Wo ist das Gesuch um Aufnahme eines Retentionsverzeichnisses einzureichen?

Beim Betreibungsamt, wo sich die vermieteten Räumlichkeiten befinden.

. Für welche Zeitspanne (Umfang) kann das Retentionsrecht geltend gemacht werden?

Im Umfang eines verfallenen Jahreszins und, bei Gefahr der Wegschaffung von Sachen aus den gemieteten Räumlichkeiten, des laufenden Halbjahreszinses.

  1. Wie ist die Forderung des Gläubigers bei einer Betreibung auf Grundpfandverwertung gesichert?

Durch ein Grundpfand (Grundstück).

  1. Was sind die Voraussetzungen für eine Wechselbetreibung?

.Konkursfähigkeit des Schuldners. Forderung muss auf einen Wechsel oder einem Check be- ruhen und der Gläubiger muss die Wechselbetreibung ausdrücklich verlangen.

Was ist der Zweck eines Nachlassverfahrens?

.Die Schuldensanierung und damit die Verhinderung des Konkurses.

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