Lohnadministration (Fa. Finanz- und RW)
Lohnadministration (Fa. Finanz- und RW)
Lohnadministration (Fa. Finanz- und RW)
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Flashcards
Pro-rata-Guthaben bei Eintritt
Monatslohn : 30/31 Kalendertage x Anzahl gearbeitete Tage
CHF 5000 : 31 (Mai) x 22 Tage (Eintritt 10.05. = 9 Tage nicht gearbeitet 31-9=22)
Austritt: Berechnung 13. Monatslohn pro rata
Monatslohn :12 x 13
4‘500 :12 x 13 = 4‘929.167
Austritt: Auszahlung Ferientage
Jahreslohn : 261 Arbeitstage (365 Tage – 104 (2*52 SA/SO)=261) x restl.Ferienanspruch
CHF 59‘150 :261=226.65 x 5 Tage
Berechnung Anspruch Ferientage
Ferienguthaben pro Jahr : 12 : Durchschn. Anzahl Arbeitstage pro Monat x Anzahl gearbeitete Tage
20 Tage : 12 = 1.67
1.67 : 21.75 x 12 = 0.92 à 1 Tag
Lohnabrechnung: Geschäftsfahrzeug
Berechnung Privatanteil Auto für Sozialversicherungsbeiträge:
Kaufpreis Fz exkl. MWST
Privatanteil pro Monat beträgt 0.8% des Kaufpreises (oder 9.6% pro Jahr)
CHF 50‘000 : 100 X 0.8 = CHF 400
Auf den CHF 400 müssen Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden. Deshalb wird auf der Lohnabrechnung der Privatanteil in den Bruttolohn eingerechnet, jedoch am Schluss der Lohnabrechnung muss der Privatanteil wieder abgezogen werden!
Stundenlohn: Berechnung aus Monatslohn
Stundenlohn --> Jahreslohn : (Anz. wöchentlicher Arbeitsstunden x 52; Bsp. 40 x 52 = 2080)
Stundenlohn --> CHF 65‘000 : 2080 = CHF 31.25
Stundenlohn: Berechnung Ferienentschädigung
Bei 4 Wochen --> 20 Ferientage : 240 restliche Ferientage = 8.33% (260-20=240)
Bei 5 Wochen --> 25 Ferientage: 235 restliche Ferientage = 10.64% (260-35=235)
Etc.
Stundenlohn: Berechnung Feiertagesentschädigung
Bei 8 Feiertagen u. 4 Wochen Ferienà 8 Feiertage : 232 restliche Ferientage = 3.45% (260-20-8=232)
Lohnfortzahlung
Wird aus einer Sozialversicherung ein Taggeld bezahlt, wird von diesem Taggeld keine Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Bezahlt jedoch der Arbeitgeber mehr als das Taggeld, ist der Betrag über dem Taggeld Sozialversicherungspflichtig.
Bsp.: Taggeld beträgt 4‘500; der Arbeitgeber bezahlt 4‘650, dann sind auf CHF 150 Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen.
Berechnung Beiträge an Pensionskasse / BVG
Jahreslohn ./. Koordinationsabzug = Koordinierter Lohn
Auf dem koordinierten Lohn werden die PK-Beiträge berechnet.
Bsp. 5000 Mt.-Lohn
CHF 65‘000 (5‘000x13) ./. 24‘675 = CHF 40‘325 (versicherter/koordinierter Lohn)
Es sind die max. und Minimalgrenzen gemäss Grenzwertliste zu beachten! Einkommen unter CHF 21‘150 sind nicht versichert und deshalb nicht PK-abzugspflichtig!
Als Basis für die Berechnung ist der Jahreslohn mit dem Koordinationsabzug zu verrechnen. Der koordinierte Lohn ist dann durch 12 zu teilen und gilt als Basis für die Berechnung. Provisionen, Auszahlung von Ferien und Überzeit sind nicht einzurechnen.