Lohnadministration (Fa. Finanz- und RW)

Lohnadministration (Fa. Finanz- und RW)

Lohnadministration (Fa. Finanz- und RW)


A. T.
Diese Lernkarten befassen sich mit den Grundlagen der Lohnadministration und richten sich an Personen, die sich mit der Berechnung von Löhnen, Sozialversicherungsbeiträgen und weiteren Aspekten der Lohnabrechnung vertraut machen möchten. Die Karteikarten behandeln Themen wie die Berechnung von Ferientagen, Taggeldern, Privatanteilen bei Geschäftsfahrzeugen und die Abrechnung von Stundenlöhnen. Sie eignen sich für Fachkräfte in der Finanz- und Rechnungswesenbranche, die ihre Kenntnisse in der Lohnverarbeitung vertiefen oder aktualisieren möchten.
Karten
10
Lernende
5
Sprache
Deutsch
Kategorie
Finanzen
Stufe
Andere
Erstellt / Aktualisiert
22.10.2018 / 26.07.2020

Lernkarten

Pro-rata-Guthaben bei Eintritt

Monatslohn : 30/31 Kalendertage x Anzahl gearbeitete Tage
CHF 5000 : 31 (Mai) x 22 Tage (Eintritt 10.05. = 9 Tage nicht gearbeitet 31-9=22)

Austritt: Berechnung 13. Monatslohn pro rata

Monatslohn :12 x 13

4‘500 :12 x 13 = 4‘929.167

Austritt: Auszahlung Ferientage

Jahreslohn : 261 Arbeitstage (365 Tage – 104 (2*52 SA/SO)=261)  x restl.Ferienanspruch

CHF 59‘150 :261=226.65 x 5 Tage

Berechnung Anspruch Ferientage

Ferienguthaben pro Jahr : 12 : Durchschn. Anzahl Arbeitstage pro Monat x Anzahl gearbeitete Tage

20 Tage : 12 = 1.67
1.67 : 21.75 x 12 = 0.92 à 1 Tag

Lohnabrechnung: Geschäftsfahrzeug

Berechnung Privatanteil Auto für Sozialversicherungsbeiträge:

Kaufpreis Fz exkl. MWST
Privatanteil pro Monat beträgt 0.8% des Kaufpreises (oder 9.6% pro Jahr)
CHF 50‘000 : 100 X 0.8 = CHF 400

Auf den CHF 400 müssen Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden. Deshalb wird auf der Lohnabrechnung der Privatanteil in den Bruttolohn eingerechnet, jedoch am Schluss der Lohnabrechnung muss der Privatanteil wieder abgezogen werden!

Stundenlohn: Berechnung aus Monatslohn

Stundenlohn --> Jahreslohn : (Anz. wöchentlicher Arbeitsstunden x 52; Bsp. 40 x 52 = 2080)

Stundenlohn --> CHF 65‘000 : 2080 = CHF 31.25

Stundenlohn: Berechnung Ferienentschädigung

Bei 4 Wochen --> 20 Ferientage : 240 restliche Ferientage = 8.33% (260-20=240)

Bei 5 Wochen --> 25 Ferientage: 235 restliche Ferientage = 10.64% (260-35=235)

Etc.

Stundenlohn: Berechnung Feiertagesentschädigung

Bei 8 Feiertagen u. 4 Wochen Ferienà 8 Feiertage : 232 restliche Ferientage = 3.45% (260-20-8=232)

Lohnfortzahlung

Wird aus einer Sozialversicherung ein Taggeld bezahlt, wird von diesem Taggeld keine Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Bezahlt jedoch der Arbeitgeber mehr als das Taggeld, ist der Betrag über dem Taggeld Sozialversicherungspflichtig.

Bsp.: Taggeld beträgt 4‘500; der Arbeitgeber bezahlt 4‘650, dann sind auf CHF 150 Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen.

Berechnung Beiträge an Pensionskasse / BVG

Jahreslohn ./. Koordinationsabzug = Koordinierter Lohn
Auf dem koordinierten Lohn werden die PK-Beiträge berechnet.

Bsp. 5000 Mt.-Lohn
CHF 65‘000 (5‘000x13) ./. 24‘675 = CHF 40‘325 (versicherter/koordinierter Lohn)

Es sind die max. und Minimalgrenzen gemäss Grenzwertliste zu beachten!  Einkommen unter CHF 21‘150 sind nicht versichert und deshalb nicht PK-abzugspflichtig!

Als Basis für die Berechnung ist der Jahreslohn mit dem Koordinationsabzug zu verrechnen. Der koordinierte Lohn ist dann durch 12 zu teilen und gilt als Basis für die Berechnung. Provisionen, Auszahlung von Ferien und Überzeit sind nicht einzurechnen.

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