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Kartei Details

Karten 252
Sprache Deutsch
Kategorie Theologie
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 28.08.2018 / 04.09.2018
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/20180828_dr
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Ernennung ist die bescheidmäßige Verleihung einer Planstelle. Abweichend davon bedarf es nach § 2 BDG keiner Ernennung, wenn folgende Voraussetzungen kummulativ vorliegen:

Der Monatsbezug gem. § 3 GehG 1956 besteht aus dem Gehalt und allfälligen Zulagen. Beurteilen Sie dazu folgende Feststellungen:

Die allgemeinen Ernennungserfordernisse gem § 4 BDG für die Beamten sind

Die allgemeinen Ernennungserfordernisse nach § 4 BDG sind

Die Angelobung des Beamten nach Beginn des öffentlich rechtlichen Dienstverhältnisses erfolgt gem. § 7 BDG

Im Personalverzeichnis sind nachstehende Personaldaten anzuführen

§ 10 BDG Provisorisches Dienstverhältnis - das provisorische Dienstverhältnis kann mit Bescheid gekündigt werden

Die Kündigungsfrist beträgt beim provisorischen Dienstverhältnis