NIV 2018

NIV Stand 2018 NIV 2018

NIV Stand 2018 NIV 2018


C. A.
Diese Lernkarten thematisieren die NIV 2018 und deren Änderungen, die seit 2018 in Kraft sind, mit Fokus auf Bewilligungen, Kontrollen und fachkundige Personen im Elektrobereich. Sie erklären Installationsarbeiten, Betriebsorganisation, Sicherheitsnachweise und Mängelbehebung sowie die Verantwortlichkeiten von Netzbetreibern und Inspektoraten. Ideal für Elektrofachkräfte, Installateure und Verantwortliche, die sich über rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Umsetzung informieren möchten.
Karten
56
Lernende
43
Sprache
Deutsch
Kategorie
Elektrotechnik
Stufe
Andere
Erstellt / Aktualisiert
22.07.2018 / 17.06.2026

Cartes-fiches

Periodische Nachweise, was steht in diesem Art. drin?

Wer fordert einen neuen SiNa? Wann muss er eingereicht werden?

Was macht das ESTI im Streitfällen?

 

 Aufforderung von Netzbetreiber SiNa einzureichen, 6 Monate vor Ablauf Kontrollperiode.

Inspektorat fordert Eigentümer von Spezialinstallationen oder Energieerzeugungsanlagen ohne Verbindung ins Netz genau gleich auf (6 Monate vor Ablauf).

Die Frist kann max. 1 Jahr nach Ablauf der festgelegten Kontrollperiode verlängert werden. Wird der SiNa trotz zweimaliger Mahnung nicht eingereicht, so übergibt die Netzbetreiberin die Durchführung dem Inspektorat.

Die Inhaber von Bewilligungen für Arbeiten an betriebseigenen Installationen (Art. 13) werden mindestens sechs Monate vor Ablauf jeder dritten Kontrollperiode, die Inhaber einer eingeschränkten Installationsbewilligung (Art. 14 oder 15) vor Ablauf jeder Kontrollperiode aufzufordern, die Bescheinigung von beigezogenen akkreditierten Inspektionsstelle einzureichen.

Art. 36

Was muss im Sicherheitsnachweis drin stehen?

Welcher Artikel beschreibt das?

Adresse der Installation und des Eigentümers, Beschreibung der Installation einschliesslich angewendeter Normen und allfälliger Besonderheiten, Kontrollperiode, Name und Adresse des Installateurs, Ergebnisse der betriebsinternen Schlusskontrolle nach Art. 24, Name und Adresse des Inhabers der Kontrollbewilligung und Ergebnis seiner Kontrolle bei Abnahmekontrollen und periodischen Kontrollen.

Unterzeichnet muss der SiNa werden von den Personen die Kontrolliert haben und von einer kontrollberechtigten Person.

Das UVEK legt den technischen Inhalt des SiNa`s fest (mit Hilfe vom Inspektorat und Fachorganisationen)

Art. 37

Was macht die Netzbetreiberin mit ungenügende Sicherheitsnachweise?

Art.?

Netzbetreiberin weist unvollständige oder unrichtige Sicherheitsnachweise zurück und ordnen die nötigen Massnahmen an.

Sie können zusätzliche Angaben oder technische Unterlagen der Installation verlangen.

Art. 38 Ungenügende Sicherheitsnachweis

Wer führt Stichprobenkontrollen durch?

Art.?

Das Inspektorat oder die Netzbetreiberin kontrollieren die Installationen Stichprobenweise oder bei Verdacht das die Vorordnung nicht eingehalten wird. Dazu können andere Kontrollorgane beigezogen werden.

Die Kosten trägt bei Mängeln der Eigentümer, sonst die Stelle welche die Kontrolle angeordnet hat.

Art. 39

Was beschreibt der Art. Mängelbehebung?

Was passiert, wenn sie der Eigentümer sich weigert seine Installation kontrollieren zu lassen?

 

Mängel welche Personen oder Sachen gefährden können müssen unverzüglich behoben werden. Bei unmittelbaren Gefahr ist die Stromzufuhr sofort zu unterbrechen.

Die Netzbetreiberin oder das Inspektorat setzt eine angemessene Frist für die Mängelbehebung fest.

Werden innerhalb der Frist die Mängel nicht behoben oder die angeordneten Massnahmen nicht durchgeführt, übergibt die Netzbetreiberin die Durchsetzung dem ESTI.

Das ESTI setzt eine weitere Frist für die Mängelbehebung. Verstreicht die Frist ohne Mängelbehebung darf das ESTI dritte Beauftragen die Mängel auf Kosten des Eigentümers zu beheben oder die Stromzufuhr der betroffenen Anlageteile unterbrechen, soweit diese nicht dem Notbedarf dienen.

Es kann weitere Stellen (kantonale Brandschutzbehörde, Gebäudeversicherung) über die Mängel und die Weigerung des Eigentümers diese zu beheben, informieren.

Art. 40

Gebühren? Was steht da drin?

Welcher Art. ist das?

 

Für die Kontrolltätigkeit erhebt die ESTI eine Gebühr nach Art. 9 und 10 der Verordnung vom 7. Dez. 1992 über das Eidgenössische Starkstrominstpektorat.

Art. 41

Welche Strafbestimmungen gibt es?

Art.?

Nach Artikel 55 Absatz 3 EleG wird bestraft, wer:

a. Installationsarbeiten ohne die dafür notwendige Bewilligung (Art. 6) ausführt

b. Kontrollen ohne die dafür notwendige Bewilligung (Art. 26 Abs. 2) ausführt

c. die mit einer Bewilligung verbundenen Pflichten verletzt, insbesondere:

- gegen die Vorschriften betreffend die Betriebsorganisation verstösst (Art. 10 und 10a)

- die Vorschriften über den Beizug von anderen Betrieben und von Einzelpersonen nicht einhält (Art. 10b)

- die Arbeit von Personen, die nicht gemäss den Artikeln 10 und 10a in den Betrieb integriert sind, oder die Arbeit von anderen Betrieben meldet oder mit einem Sicherheitsnachweis abschliesst

- den Sicherheitsnachweis nicht oder nicht fristgerecht erstellt oder dem Eigentümer der Installation nicht fristgerecht übergibt (Art. 24)

- die vorgeschriebenen Kontrollen nicht oder in schwerwiegender Weise nicht korrekt ausführt (Art. 24 und 25)

- gegen die Pflicht zur Unabhängigkeit der Kontrollen verstösst (Art. 31), oder

- elektrische Installationen mit gefährlichen Mängeln dem Eigentümer übergibt (Art 3)

Art. 42

Was steht im Art. Aufhebung bisheriges Recht?

Die Verordnung vom 6.September 1989 über Niederspannungsinstallationen wird aufgehoben.

Art. 43

Was steht bei den Übergangsbestimmungen?

Wer bisher Fachkundig war bleibt es nach Inkrafttreten dieser Verordnung weiterhin.

Wer Installationskontrollen durchführen durfte darf bis zu 2 Jahren nach Inkrafttreten dieser Verordnung weiterhin Installationskontrollen durchführen.

Das ESTI erstellt innerhalb von 2 Jahren nach Inkrafttreten dieser Verordnung ein Verzeichnis der Inhaber von Installations- und Kontrollbewilligungen.

Kontrollperioden laufen normal weiter, wenn eine Periode vor der neuen Verordnung fällig war müssen Perioden mit 20 Jahren innerhalb von 5 Jahren Kontrolliert werden, wenn es Perioden sind mit weniger als 20 Jahren müssen diese innerhalb von 2 Jahren Kontrolliert werden.

Wenn diese nicht innerhalb dieser Frist Kontrolliert werden, kann das ESTI auf Kosten der Netzbetreiberin Kontrollen durchführen lassen.

Die Netzbetreiberin darf innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung unabhängige Kontrollen durchführen und müssen Art. 26 Absatz 3 nicht beachten.

Art. 44

Übergangsbestimmung zur Änderung vom 23. August 2017.

Was steht da drin? Art.?

Die Fachkundigkeit und Kontrollberechtigung behalten ihre Gültigkeit, wenn Sie vor Inkrafttreten der Verordnung vom 23. August 2017, die Praxisprüfung vom 14. Dezember 2009 ausgestellt wurde.

Betriebe mit einer Installationsbewilligung vor dem 23 August 2017 müssen Innerhalb von 3 Jahren die Betriebsorganisation nach Art. 9 anpassen.

Personen die mit der Montageelektriker Ausbildung vor 2015 begonnen haben, müssen für die Erstprüfung, ein Jahr Praxiserfahrung unter Aufsicht einer fachkundigen Person haben und eine Zusatzausbildung vom VSEI absolvieren.

Art. 44a

Inkrafttreten. Wann ist diese Verordnung in Kraft getreten?

 

Am 1. Januar 2002

Art. 45

Welche Änderungen stehen im Art. 7 und 8 seit 1. Januar 2018?

Art. 7 Bewilligung für natürliche Personen

Art. 8 Fachkundigkeit im Installationsbereich

 

Art. 7 Eine natürliche Person muss sicher in min, 1 Tag im Jahr sich weiterbilden, um seine Installationsbewilligung zu behalten.

Art. 8  Um die Fachkundigekeit zu erhalten, muss die ganze Meisterprüfung bestanden werden. Neu auch die Sicherheitsfächer.

Ausländische Meister erhalten nicht direkt die Fachkundigkeit in der Schweiz.

Welche Änderungen stehen im Art. 9 seit 1. Januar 2018?

Art. 9 Bewilligung für Betriebe

Fachkundiger Leiter muss mindestens 40% Beschäftigungsgrad haben und dies Beweisen können. Darf maximal 2 Betriebe leiten. (Wird konsequent überprüft, aussage H.P. Münger)

Welche Änderungen stehen im Art. 10a seit 1. Januar 2018?

Art. 10a Ausführung von Installationsarbeiten durch den Betrieb selbst

Montage-Elektriker mit Abschluss ab 2018 darf neu Installationen in Betrieb nehmen.

Zu den 20 Vollzeit Angestellten dürfen pro Fachkundiger Leiter à 5 Lehrlinge bzw. Hilfsarbeiter anstellen.

Über die Gleichwertigkeit der Ausländischen Ausbildungen entscheidet das Inspektorat, d.h. es können nicht mehr alle ausländischen Elektriker ohne weiteres Arbeiten.

Welche Änderungen stehen im Art. 10b seit 1. Januar 2018?

Art. 10b Beizug von anderen Betrieben und Einzelpersonen

Absatz 1 Punkt b., Temporäre zählen neu zu Art. 10 bzw. 10a

Das heisst, wenn eine Firma:

1 fachkundigen Leiter hat, 4 Lehrlinge und 15 Elektrionstallateure, dürfen noch 5 gelehrte Temporäre und 1 ungelehrter Temporär angestellt werden. (insgesamt 5 Lehrlinge/Hilfskräfte & 20 gelehrte)

 

Wie und wie oft müssen Nullung Schema III neu kontrolliert werden?

Alte Anlagen nach Nullung Schema III haben neu eine Kontrollperiode von 5 Jahre, unabhängig.

Étudier