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Kartei 1

VBR Begriffe

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Kartei Details

Karten 20
Sprache Deutsch
Kategorie Allgemeinbildung
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 07.07.2018 / 07.07.2018
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Aktie

Eine Aktie ist ein Wertpapier. Mit einer Aktie beteiligt man sich an einer Unternehmung und de- ren wirtschaftlichen Entwicklung. Aktien tragen ein bestimmtes Unternehmerrisiko. Im Falle ei- nes Konkurses der AG sind die Aktien (=Eigenkapital der AG) verloren oder im Fall eines schlech- ten Geschäftsjahres sinkt der Wert der Aktien. Bei Aktien besteht die Chance auf einen schnellen Gewinn, jedoch ist auch das Risiko auf Verluste grösser. 

Obligation

Eine Obligation ist eine Verpflichtung oder ein Schuldverhältnis, d.h. ein Rechtsverhältnis zwi- schen zwei oder mehreren Personen (Parteien), wonach die eine Partei zu einer Leistung ver- pflichtet (=Schuldner) und die andere darauf berechtigt ist (=Gläubiger).
Eine Obligation entsteht durch einen Vertrag, eine unerlaubte Handlung (Ich oder jemand für den ich verantwortlich bin hat einen Schaden verursacht) oder durch eine ungerechtfertigte Bereiche- rung (Vermögenszuwendung ohne Rechtsgrund -> z.B. zu viel Lohn erhalten).

Bei einer Obligation stellt man einem Unternehmen Geld auf Darlehensbasis (=Fremdkapital der AG) zur Verfügung. Man hat die Stellung eines Gläubigers. Die Obligation ist eine sicherere Anlage als eine Aktie. Jedoch hat gibt es bei einer Obligation ein festes Enddatum, bis dann ist das Geld für den Obligationär nicht verfügbar. Die Rückzahlung erfolgt erst nach Ablauf der Laufzeit. Der Obligationär hat auch kein Mitwirkungsrecht an der Verwendung seiner Obligation. 

Wertschrift

Eine Wertschrift oder Wertpapier ist jede Urkunde, mit der ein Recht (z.B Recht auf eine gewisse Summe Geld) derart verknüpft ist, dass es ohne Urkunde weder geltend gemacht noch auf ande- re übertragen werden kann. Der Schuldner darf die versprochene Leistung nur gegen Vorweisung und Aushändigung der Urkunde erbringen. Diese Verpflichtung des Schuldners nennt man Wert- papierklausel.

Sowohl Aktien, Anleihen (Obligationen), Anteilsscheine, Pfandscheine, Zertifikate und Checks sind Beispiele von Wertpapieren 

Aktivgeschäft

Das Aktivgeschäft umfasst die verschiedenen Arten von Ausleihungen an Kunden.
Das ist eine Kreditvergabe an einen Kunden. Der Kreditgeber erhebt einen Zins auf das Geld, wel- ches er dem Kunden ausleiht. Dadurch entsteht ein Aktivgeschäft, weil der Kreditgeber durch das Geschäft Gewinn macht. Die Bank erhält Aktivzinsen. Der Kunde zahlt Passivzinsen. 

Passivgeschäft

Das Passivgeschäft umfasst alle Bankgeschäfte, die zu einer Schuldverpflichtung der Bank führen. Der Kunde legt sein Kapital bei der Bank an und erhält dafür Zinsen. Die Bank macht bei diesem Geschäft einen Negativgewinn, d.h. sie muss dem Kunden Geld zahlen. Für die Bank ist dies ein Passivgeschäft, sie zahlt Passivzinsen, während der Kunde Aktivzinsen erhält. 

Dienstleistungsgeschäft

Die Banken bieten verschiedene Dienstleistungen im Zusammenhang mit Geld an. Dabei erzielen sie in der Regel selber keine Handelsgewinne (z.B. aus dem Börsengeschäft), sondern erhalten für die gebotene Dienstleistung eine Entschädigung (Kommission). Beispiele für Dienstleistungsge- schäfte sind: Anlageberatung & Vermögensverwaltung, An- und Verkauf von Wertschriften an der Effektenbörse (Effektenhandel), Ausgabe von Wertpapieren bei Kapitalerhöhungen (Emissi- onsgeschäft), An- und Verkauf von fremden Währungen (Devisenhandel), Zahlungsverkehr. 

Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Die AHV ist der bedeutendste Pfeiler der sozialen Vorsorge in der Schweiz. Der, wegen Alter und Tod, zurückgehende oder wegfallende Arbeitsverdienst soll teilweise durch die AHV ersetzt wer- den. Die Altersrente hilft den Versicherten den Rückzug aus dem Berufsleben zu ermöglichen und gewährleistet einen gesicherten Ruhestand. Im Fall des Todesfalles eines Elternteils oder Ehegat- ten verhindert die Hinterlassenenrente, dass eine finanzielle Notlage entsteht.

Der Grundgedanke der AHV ist die Solidarität zwischen Generationen. Die aktive Bevölkerung fi- nanziert die laufenden Renten. Spätere Generationen tun das Gleiche, wodurch das Werk weiter- geführt wird. Diese Solidarität wird auch Generationenvertrag genannt. Auch unterstützen Bes- serverdienende schlechter gestellte Versicherte dadurch, da sie höhere Beiträge zahlen. Dadurch entsteht ein Ausgleich zwischen Reich und Arm.

Die wichtigste Einnahmequelle der AHV sind die Beiträge der Wirtschaft, der Arbeitgeber, der Versicherten und des Bundes.
Die Renten werden der Entwicklung der Löhne und Preise mittels eines sog. Mischindex ange- passt.

Die AHV wird nach dem sog. Umlageverfahren finanziert. Die eingenommenen Beiträge werden nicht angelegt, sondern direkt an die Rentenberechtigten wieder ausgegeben. 

Arbeitslosenversicherung (AIV)

Die ALV ist eine obligatorische schweizerische Sozialversicherung. Arbeitgebende und Arbeit- nehmende tragen je die Hälfte der Beiträge. Die ALV gewährt angemessen Ersatz bei Erwerbsaus- fall. Sie entschädigt bei Arbeitslosigkeit, Insolvenz, Wetterbedingten Arbeitsausfällen, Zahlungs- unfähigkeit des Arbeitgebers und Kurzarbeit. Sie unterstützt auch bei Wiedereingliederungs- massnahmen.

Bei der ALV sind alle Arbeitnehmenden versichert und erhalten bei Verlust der Arbeitsstelle 70 % des versicherten Verdienstes in Taggeldern ausbezahlt.