Rechtsquellen

wirtschaft & geselllschaft

wirtschaft & geselllschaft


M. D.
Diese Lernkarten bieten einen Überblick über die verschiedenen Rechtsquellen und -beziehungen auf Berufslehre-Niveau. Sie behandeln zentrale Themen wie die Unterscheidung zwischen natürlichen und juristischen Personen, die Arten von Prozessen (Zivil-, Straf-, Verwaltungsprozess), sowie die Grundsätze des Rechts wie Treu und Glauben und Beweislast. Die Karteikarten eignen sich für Studierende und Berufstätige im Bereich BWL, die ein fundiertes Verständnis der rechtlichen Grundlagen und ihrer Anwendung in der Praxis benötigen.
Flashcards
30
Students
1
Language
German
Category
Micro-Economics
Created / Updated
30.05.2018 / 13.09.2022

Flashcards

was gehört zum geschriebenem Recht

- Verfassung  (Grundgesetz des Staates)

- Gesetze (Verfassungssrtikel)

- Verordnung (neue Ausführung zu einem Gesetz) 

was gehört zum Gewohnheitsrecht

land geübte regeln

präjudiz

richterliche ermessen

Öffentliches Recht

- Regelt Beziehung zwischen Staat und Privatpersonen

(Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, Völkerrecht, Prozessrecht, Vollstreckungsrecht)

Staatsrecht

Aufgabenteilung des Staates

Rechte und Pflichten der BürgerInnen

(BV, Kantonsverfassung)

Verwaltungsrecht

Die staatliche Verwaltungstätigkeit

(Steuerrecht, Strassenverkehrsgesetz...)

 

Strafrecht

Strafbarkeit und das Strafmass von bestimmten Handlungen

(Strafesgesetzbuch)

Völkerrecht

Zwischenstaatliche oder überstaatliche Beziehungen 

Prozessrecht

Verfahren vor Gericht

(Zivilprozess, Strafprozess, Verwaltungsprozess)

Volstreckungsrecht

Durchsetzung des Rechts 

Privates Recht

Rechelt Beziehung zwischen zwei Privatpersonen

(Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht, Obligationenrecht)

Abteile im OR

1. Allgemeine Bestimmungen

2. Einzelne Vertragsverhältnisse 

3. Handelsgesellschaften / Genossenschaften

4. Handelsregister, Geschäftsfirmen, Buchhaltung

5. Wertpapiere

privatrechtliche Spezialgesetzte

Konsumkreditgesetz, Versicherungsvertragsgesetz, Partnerschaftsgesetz

Rechtsgrundsätze

1. Handeln nach Treu und Glauben

2. Guter Glaube wird vermutet

3. Beweislast

Handeln nach Treu und Glauben

Jeder hat sich bei Rechtsausübung korrekt und fair zu verhalten

Guter Glaube wird vermutet

Man nimmt an, dass alle Rechtsanwender sich gutgläubig verhalten

Gutgläubig

Überzeugung, dass kein Rechtsmangel besteht

Bösgläubigkeit

wer das eigene unkorrekte Handeln hätte merken sollen

Beweislast

Wer vor Gericht etwas behauptet hat dies zu beweisen

zwingendes Recht

Regeln, die man nicht verändern kann

dispositives Recht

Regeln, die dann gelten, wenn nichts anderes abgemacht wurde

Rechtssubjekte / Rechtsobjekte

Rechtssubjekte: naütürliche / juristische Personen

Rechtsobjekt: Materielle / immaterielle Güter

Natürliche Person / juristische person

- rechtsfähigkeit

- handlungsfähigkeit

natürliche Personen:

Rechtsfähig seit der Geburt und handlungsfähig ab dem 18 Lebensjahr und urteilsfähig

Juristische Personen:

Eintrag ins Handelsregister ist man rechtsfähig, mit der Bestellung der Organe handlungsfähig

natürliche Person

Menschen aus Fleisch und Blut

juristische Personen

künstliches Rechsgebilde

Organe AG

Verwaltunsrat, Generallversammlung, Revisionsstelle

Prozessarten

Zivilprozess, Strafprozess, Verwaltungsprozess

Zivilprozess

Durchsetzung von Ansprüchen

- Kläger / Beglagte

- Wo kein Kläger da kein Richter

- Urteil

Strafprozess

Ahndung von strafbaren Handlungen

- Staatsanwalt / Angeklagter

-- Antragsdelikt; Opfer stellt Antrag durch den Staat  Offizialdelikt: Staat prüft aus eine Anklageerhebung

- Urteil

Verwaltungsprozess

Anfechung eines Behördenseintscheids

- Bürger / staatliche Verwaltung

- Aufhebung, Bestätigung Entscheids

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