Bauprozess I / Bauprozess II

1. Teil (Fragen zur Theorie)

1. Teil (Fragen zur Theorie)


A. T.
Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über den Bauprozess, insbesondere für Studierende. Sie behandeln Themen wie Kompetenz und Verantwortung, Nachhaltigkeitsstrategien, Bauwerkserhaltung, Bauökonomie und Kostenerstellung. Die Karteikarten sind besonders nützlich für Studierende, die sich mit der Planung, Leistung und den rechtlichen Aspekten von Bauprojekten vertraut machen möchten.
Flashcards
180
Students
1
Language
German
Category
Technology
Level
University
Created / Updated
29.05.2018 / 26.06.2018

Flashcards

Buch 1: Aquisition

Bedeutung im Bezug auf Architektur

 

Akquisition, die

BEDEUTUNGSÜBERSICHT

  1. Erwerbung, Anschaffung
  2. (Wirtschaft) Gewinnung von Kunden, Aufträgen, Fördergeldern o. Ä.
  3. (Wirtschaft) Kauf, Übernahme eines Unternehmens[bereichs]

SYNONYME ZU AKQUISITION

https://www.duden.de/rechtschreibung/Akquisition

 

Akquisition (lat. acquirere ‚erwerben'), auch Akquirierung, steht für: Unternehmenskauf bzw. das übernommene Unternehmen selbst. Akquise, Maßnahmen der Kundengewinnung. Beschaffung von Mitteln, Produkten oder Dienstleistungen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Akquisition

Buch 1: Aquisition

WTO

 

Die Welthandelsorganisation  ist eine internationale Organisation mit Sitz in Genf, die sich mit der Regelung von Handels- und Wirtschaftsbeziehungen beschäftigt. Sie wurde am 15. April 1994 aus dem General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) in der Uruguay-Runde nach siebenjähriger Verhandlungszeit gegründet. Am 1. Januar 1995 nahm sie ihre Arbeit in Genf auf. Die WTO ist neben dem IWF und der Weltbank eine der zentralen internationalen Organisationen, die Handels- und Wirtschaftspolitik mit globaler Reichweite verhandelt.

Buch 1: Aquisition

1. Wer bin ich?

Immaterielle Güter

Zu was gehört der Bau= Rechtlich gesehen? (Architekturberuf) 

Immaterielle Güter sind nicht körperliche Vermögensgegenstände, dazu zählen Dienstleistungen und Rechte unterschieden. Sie gehören neben den materiellen Güter zu den wirtschaftlichen Güter.

 

Buch 1: Aquisition

1. Wer bin ich?

Freier Beruf

Der Beruf des Architekten

Inwiefern ist er frei? Was heisst das?

  • Frei im Sinne der liberalen Leistung die eine Person auf höheren Geisigen Niveau erbringt.
  • Die Leistung wird ohne äussere "Abhängigkeit" selbständig, eigenverantwortlich und persänlich ausgeführt
  • Die Politik hat für die Freien Berufe bestimmte Voraussetzungen festgelegt die zur Qualifizierung des Beurfs dient. 

mehr infos: https://www.gesetze-im-internet.de/partgg/BJNR174410994.html

Der Architekturberuf ist in der schweiz ein "freier Beruf". D.h jeder kann sich als Architekt ausgeben. 

Der Architekt muss sich aber immer an die Normen der SIA halten. Berufsqualifikationen werden aber verlangt. 

Dass heisst man muss ein Abschluss haben und im REG Register aufgeführt sein. Ist vorzuweisen bei beispielsweise Wettbewerben oder wenn sie im Ausland arbeiten wollen. 

Buch 1: Aquisition

2. Wie komme ich zu einem Projekt?

Kundengewinnung

 

Merkhilfe: Wie komme ich zu einem Mann?

Was gibt es für Massnahmen der Kundengewinnung?

Buch 1: Aquisition

2.Wie komme ich zu einem Projekt?

Projektentwicklung

 

 

Buch 1: Aquisition

3. Wer gibt mir das Projekt?

Nutzeranalyse (Öffentlichen Verfahren)

 

Bewertung der Projekte. Jedes Projekt wird mit auf das Projekt angepassten Kriterien "Zuschagskriterien" bewertet.

Diese werden wiederum unterteilt in Qualität und Preisbewertung. Jedes Kriterium hat eine andere wichtigkeit und wird dementsprechen wichtiger oder weniger wichtig bewertet. Jedes Kriterium bekommt dann wiederum eine Note zwischen 0-5 welche in der Nutzwertanalyse wieder nach wichtigkeit ausgewertet werden.

https://www.usic.ch/de/Verband/Politik/Empfehlungen/080825_med_Angebotsbewertung_d.pdf

Buch 1: Aquisition

3. Wer gibt mir das Projekt?

Vergabe

Merkhilfe: Wer darf mich nackt sehen?

Was gibt es für Arten der Projektvergabe?

Buch 1: Aquisition

4. Was ist der Wettbewerb?

SIA 142

Der SIA und die nachfolgenden Partnerorganisationen (Planerverbände und Auftraggeberorganisationen) haben dieser Ordnung zugestimmt. Sie verwenden sich dafür, die Instrumente der Architektur- und Ingenieurwettbewerbe, wie sie in dieser Ordnung aufgeführt sind, zur Förderung der Qualität unserer gebauten Umwelt zu nutzen. Sie halten ihre Mitglieder dazu an, sich für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe einzusetzen, welche nach der vorliegenden Ordnung 142 ausgeschrieben und durchgeführt werden.

http://www.sia.ch/de/dienstleistungen/wettbewerbe/wegleitungen/

Buch 1: Aquisition

Was ist der Wettbewerb?

Wettbewerbsarten

  1. Ideenwettbewerb (Planungswettbewerb)
  2. Projektwettbewerb (Planungswettbewerb)
  3. Gesamtleistungswettbewetb
  4. TU-Wettbewerb
  5. Investorenwettbewerb
  6. Studiuenauftrag

Buch 1: Baurecht

1.Was muss ich beachten bevor ich ein Projekt baue/planen kann?

Buch 1: Baurecht

2. Ich will etwas Bauen wie mache ich das?

Zu was dient die Baubeweilligung? Wiso gibt es das?

Die Hauptaufgabe ist die Überprüfung der gesetzlichen Vorgaben-

Die Behörde der Gemeinde entscheidet schlussentlich ob man es bauen darf oder nicht, das Baugesuch ist aber öffentlich einsehbar und kann auch durch private rekurs bekommen.

Ziel ist es eine möglichst reibungsloses Baugesucht zu erstellen. Das erreicht man durch

  • klare und offene kommunikation
  • guten kontakt zu kreisarchitekt, bausekretär oder gar gemeindeschrieber
  • frühzeitiges informieren von nachbarschaftlichen Grundeigentümer

Buch 1: Baurecht

2. Ich will etwas Bauen wie mache ich das?

Du musst ein Baugesuch einreichen. Was gehört alles in das Baugesuch?

  • Gegenstand und Beteiligte (Gesuchsteller, Projektverfasser, Grundeigentümer)
  • Lage (Addresse und Katasternummer)
  • Aussteckung
  • Technische Angaben
  • Planungsangaben
  • Pläne mit farblicher Codierung
  • Amtlicher Katasterplan 1:500 mit vermassten Abständen des Gebäudes zu den Grenzen
  • Prüfung druch amtlich beglaubigten Geometer
  • Pläne 1:100 einschl. Umgebungsplan

Buch 1: Baurecht

Definition Baurecht

  Art. 675 A. Inhalt / III. Bauten auf dem Grundstück / 3. Baurecht

3. Baurecht

  1. Bauwerke und andere Vorrichtungen, die auf fremdem Boden eingegraben, aufgemauert oder sonstwie dauernd auf oder unter der Bodenfläche mit dem Grundstücke verbunden sind, können einen besonderen Eigentümer haben, wenn ihr Bestand als Dienstbarkeit in das Grundbuch eingetragen ist.
  2. Die Bestellung eines Baurechtes an einzelnen Stockwerken eines Gebäudes ist ausgeschlossen.

  Art. 779 C. Baurecht / I. Gegenstand und Aufnahme in das Grundbuch

C. Baurecht

I. Gegenstand und Aufnahme in das Grundbuch1

  1. Ein Grundstück kann mit der Dienstbarkeit belastet werden, dass jemand das Recht erhält, auf oder unter der Bodenfläche ein Bauwerk zu errichten oder beizubehalten.
  2. Dieses Recht ist, wenn es nicht anders vereinbart wird, übertragbar und vererblich.
  3. Ist das Baurecht selbständig und dauernd, so kann es als Grundstück in das Grundbuch aufgenommen werden.

Buch 1: Baurecht

2. Öffentliches Baurecht

Wie ist die öffentliche Raumplanung hierarchisch aufgeteilt in Bund, Kantone und Gemeinden?

Buch 1: Baurecht

2. Öffentliches Baurecht

Was sind die Ziele des Raumplanungsgesetztes? RPG

Art. 1 Ziele

1 Bund, Kantone und Gemeinden sorgen dafür, dass der Boden haushälterisch genutzt und das Baugebiet vom Nichtbaugebiet getrennt wird.5 Sie stimmen ihre raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander ab und verwirklichen eine auf die erwünschte Entwicklung des Landes ausgerichtete Ordnung der Besiedlung. Sie achten dabei auf die natürlichen Gegebenheiten sowie auf die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft.

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19790171/201405010000/700.pdfhttps://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19790171/201405010000/700.pdf

Buch 1: Baurecht

2. Öffentliches Baurecht

kantonale Richtpläne

Mit diesem Instrument erstellen sie eine umfassende Gebietsplanung.

Art. 822 Mindestinhalt der Richtpläne  

Jeder Kanton erstellt einen Richtplan, worin er mindestens festlegt:

  • a. wie der Kanton sich räumlich entwickeln soll;
  • b. wie die raumwirksamen Tätigkeiten im Hinblick auf die anzustrebende Entwicklung aufeinander abgestimmt werden;
  • c. in welcher zeitlichen Folge und mit welchen Mitteln vorgesehen ist, die Aufgaben zu erfüllen.  

Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt bedürfen einer Grundlage im Richtplan.

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19790171/201405010000/700.pdf

Art. 11 Genehmigung des Bundesrates

  • Der Bundesrat genehmigt die Richtpläne und ihre Anpassungen, wenn sie diesem Gesetz entsprechen, namentlich die raumwirksamen Aufgaben des Bundes und der Nachbarkantone sachgerecht berücksichtigen.
  • Für den Bund und die Nachbarkantone werden Richtpläne erst mit der Genehmigung durch den Bundesrat verbindlich. 

Buch 1: Baurecht

2. Öffentliches Baurecht

Konzepte und Sachpläne

1 Der Bund erarbeitet Grundlagen, um seine raumwirksamen Aufgaben erfüllen zu können; er erstellt die nötigen Konzepte und Sachpläne und stimmt sie aufeinander ab.

2 Er arbeitet mit den Kantonen zusammen und gibt ihnen seine Konzepte, Sachpläne und Bauvorhaben rechtzeitig bekannt.

 

Diese Pläne sind die Rahmenbedingungen für alle anderen Pläne die später im Kanton und Gemeinde entstehen. Sie basieren auf der Bundesverfassung und vertritt die Haltung und die Ziele des Bundes und die Mittel mit denen sie die Ziele erreichen wollen.

 

Beispiele: 

  • Flughäfen
  • Bahnstrecken
  • Nationalstrassen
  • Erhohlungsgebiete
  • Naturschutzgebiete

Buch 1: Baurecht

2. Öffentliches Baurecht

Planungs- und Baugesetzte (PBG)

Legen für die Gemeinden verbindliche Grundsätze fest und definieren Begriffe und Mindestanforderungen, wie z.B Nutzungsziffern, Abstände und Höhen, Offene und Geschlossene Bauweise, Dachaufbauten und Balkone

Buch 1: Baurecht

2. Öffentliches Baurecht

Bau und Zonenordnungen (BZO)

Nehmen Bezug auf die in den Zonenplänen vorkommenden Bauzonen, legen für jede Zone die zu anwendenden Bauvorschriften fest, (Geschosse, Nutzungsdiche (Ausnutzung), Gebäudelängen und Höhen, Abständen etc.)

BZO regelt die Baubewilligungsverfahren

Bedeutung der BZO:

  • Gebunden an Begriffe, Mess- und Berechnungsweisen der Kantone
  • Gebunden an Mindestanforderungen der Kantone
  • Regeln Überbaubarkeit des Grundstücks
  • Definieren der Dichte und Nutzung der Anlage

Buch 1: Baurecht

3. Privates Baurecht 

Katasterplan

Kataster stellt die tatsächlichen Verhältnisse des Grundstücks dar

Bedeutung:

  • Beschreibt das Parzellennetz
  • Basis für das Grundbuch
  • Vermessung der Grenzpunkte und Linien
  • Bestandteil der Baueungabe

Bestandteile:

  • Grundstückgrenzen
  • Unterirdische Bauten
  • Strassen, Wege, Plätze
  • Tram und Eisenbahnlinien
  • Gewässer, Strassennamen

Buch 1: Baurecht

3. Privates Baurecht 

Grundbuch

Eigentum und Beschrieb des Grundstücks

  • Angabe des Eigentümers und Adresse
  • Angabe der Parzellennummer und Grundstückgrösse

Grundpfandrechte:

  • Angabe der Grundpfandgläubiger
  • Angabe der Art der Grundpfandrechte (Schuldbrief und Grundpfansverschreibung)

Dienstbarkeit und Grundlasten: 

  • Eintrag von Grunddienstbarkeiten und Personaldienstbarkeit (Duldung, Unterlassung, Wegrecht)
  • Eintrag von Grundlasten und Berechtigten 

Vorbemerkung:

  • Eintrag persönlicher Rechte (bsp. Pacht und Miete)

Anmerkungen

Buch 1: Baurecht

4. Kennziffern

Für was dienen Kennziffern?

Kennziffern geben Auskunft über die quantitative Effizienz der Immobilien.

  • Sie sind gut zum Vergleichen von Immobilien
  • Zur Kostenermittlung
  • Sind nötig für das Baugesuch, da sie die Anforderungen einer Bauaufgabe quantitativ beschreiben

Buch 1: Baurecht

4. Kennziffern

Grundstückfläche

Setzt sich zusammen aus der Gebäudegrundfläche und der Umgebungsfläche. Gebäudegrundfläche ist die Fläche des Grundstücks, die von Gebäuden oder Gebäudeteilen durchdrungen wird.

Umgebungsflächen sind die die nicht von Gebäudeteilen durchdrungen wird. (Teile die Befplanzt, befahten oder begangen werden können.)

Buch 1: Baurecht

4. Kennziffern

Geschossfläche

 

 

 

Buch 1: Baurecht

4. Kennziffern

SIA- Norm 421 Nutzungsziffern

Definieren Dichte und Dlächenanteilziffern

  • Anrechenbare Grundstückfläche
  • Geschossflächenziffer
  • Ausnützungsziffer
  • Baumassenziffer
  • Überabuungsziffer
  • Grünflächenziffer

Buch 1: Baurecht

4. Kennziffern

SIA- Norm 421 Nutzungsziffern, Anrechenbare Grundstückfläche

In der entsprechenden Bauzone liegenden Grundstücksflächen. (nicht gezählt werden Erschliessungsflächen)

Buch 1: Baurecht

4. Kennziffern

SIA- Norm 421 Nutzungsziffern, Ausnützungsziffer

Verhältniss der Summe der Anrechenbaren Geschossflächen zur Anrechenbaren Grundstückfläche.

Geschossflächen: Alle Hauptflächen einschliesslich deren Verkehrsflächen und Konstruktionsflächen

Buch 1: Baurecht

4. Kennziffern

SIA- Norm 421 Nutzungsziffern, Baumassenziffer 

Die Baumassenziffer bemisst sich durch den oberirdisch umbauten Raum mit seinen Aussenmassen bezogen auf die massgebliche Grundfläche (gemäss § 258 PBG). 

Als oberirdisch ist das über dem gewachsenen Boden liegende Volumen zu verstehen (§ 12 ABV). Ausser Ansatz fallen Räume, die als öffentliche Verkehrsflächen benützt werden oder sich innerhalb des Witterungsbereichs unter vorspringenden freitragenden Bauteilen befinden.

Buch 2: Bauökonomie

1. Ökonomisches Modell

Zins

(nach Prozenten berechneter) Betrag, den jemand von der Bank für seine Einlagen (8) erhält oder den er für zeitweilig geliehenes Geld bezahlen musshttps://www.duden.de/rechtschreibung/Zins

Buch 2: Bauökonomie

1. Ökonomisches Modell

Risikoprämien

  1. (bei der Kalkulation) Zuschlag für mögliche Risiken
  2. Anteil eines Unternehmers als Vergütung für die Übernahme des Risikos

https://de.wikipedia.org/wiki/Risikopr%C3%A4mie

Buch 2: Bauökonomie

1. Ökonomisches Modell

Abschreibung

Mit Abschreibungen erfasst man im betrieblichen Rechnungswesen planmäßige oder außerplanmäßige Wertminderungen von Vermögensgegenständen.https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/abschreibung-31208

1. Abschreibung i.e.S.: Betrag bzw. Methode zur Ermittlung des Betrages, der bei Gegenständen des Anlagevermögensdie im Laufe der Nutzungsdauer durch Nutzung eingetretenen Wertminderungen an den einzelnen Vermögensgegenständen erfassen soll und der dementsprechend in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) als Aufwand (bzw. in der Kostenrechnung als Kosten) angesetzt wird

Buch 2: Bauökonomie

1. Ökonomisches Modell

Steuern

„Zwangsabgaben ohne Anspruch auf Gegenleistung“ und in der Abgabenordnung (§ 3 I AO) als „Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine bes. Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einkünften allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.“https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/steuern-45766

Buch 2: Bauökonomie

1. Ökonomisches Modell

Unterschied Brutto und Netto

  • Netto heißt “rein”:

Der Netto Lohn bzw. das Netto Gehalt ist hierbei das Geld, welches dir nach Abzug von Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträgen rein (netto) ausgezahlt wird. Ab einer Vergütung von 325,- musst du Steuern zahlen.

  • Brutto heißt “gesamt”:

Der Brutto Lohn bzw. das Brutto Gehalt ist der Gesamt-Betrag vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Was ist also der Bruttolohn? Der Bruttolohn ist der Betrag, welcher dir auch auf deinen Ausbildungsvertrag eingetragen wird.

Buch 2: Bauökonomie

2. Baukostengliederung

Baukostenplan

Bauarbeiten werden in der Schweiz oft nach dem Baukostenplan BKP planerisch strukturiert. Der Baukostenplan dient zur Kommunikation zwischen den Baubeteiligten und kann gut als Organisationsstruktur für ein Projekt oder eine Realisation dienen.

Alle Bautätigkeiten sind mit einer BKP-Zahl benannt. Die Zahlen können 1-stellig bis 4-stellig sein, wobei die steigende Anzahl Stellen der BKP-Zahlen gleichbedeutend ist mit einer feineren Betrachtung. 2-stellige Zahlen sind somit Unterkapitel von 1-stelligen Zahlen usw.

1-stellige BKP-Zahlen bezeichnen die folgenden Hauptkapitel: 
 

0 Grundstück

1 Vorbereitungsarbeiten

2 Gebäude

3 Betriebseinrichtungen

4 Umgebung

5 Baunebenkosten und Übergangskonten

6-8 Reservepositionen

9 Ausstattung

Für das Gebäude selbst sind also die Zahlen, welche mit einem 2 beginnen anzuwenden. Im Normalfall bieten 3-stellige Zahlen eine genügend genaue Orientierung. 
Die BKP-Zahlen resp. die damit bezeichneten Arbeiten sind ungefähr dem Bauablauf entsprechend geordnet; 201 Aushub, darauf folgt 211 Baumeister, 221 Fenster, 225 Dämmung etc. 

Buch 2: Bauökonomie

2. Baukostengliederung

Normpositionen-Katalog NPK

Der NPK ist, dem Bauablauf entsprechend, in rund 200 Kapitel unterteilt, die alle nach der gleichen Systematik aufgebaut sind. Sie werden den NPK-Kapitelgruppen 000 bis 900 zugeordnet. Die nächste Ebene beinhaltet die NPK-Kapiteluntergruppen, die bautechnisch zusammengehören. Dann folgen die NPK-Kapitel, die jeweils einer Arbeitsgattung entsprechen und die Normpositionen, die alle Parameter für die Beschreibung und Quantifizierung einer baulichen Leistung enthalten.http://www.crb.ch/crbOnline/CRB-Standards/Normpositionen/Katalog.html

Buch 2: Bauökonomie

2. Baukostengliederung

Baukostenplan, Gebäudekosten

Alle Kosten des BKP 2 (80-90 % der Erstellungskosten)

Buch 2: Bauökonomie

2. Baukostengliederung

Baukostenplan, Anlagekosten

Alle kosten der Hauptgruppe 0-9

Buch 2: Bauökonomie

2. Baukostengliederung

Baukostenplan, Erstellungskosten

Alle Kosten der Hauptgruppen ohne die Grundstückkosten (0)

Buch 2: Bauökonomie

3. Baukostenermittlung

Kennwerte

Kennwerte sind Vergleichswerte von ähnlichen Objekten. Wichtig beim verwenden von Kennwerten ist zu beachten ob es sich wirklich um ein vergleichbares Objekt handelt. Nicht nur Quantität auch von der Qualität.

Anschliessen muss beachtet werden ob die Referenzkosten die aktuellen Baupreisentwicklung beinhaltet. 

Die Referenzwerte kriegt man von Magazinen wie z.B Werk, bauen + wohnen etc.

Kostenkennwerte sind: 

  • Gebäudevolumen kosten
  • Geschossflächenkosten
  • Prozent Anteil der 2. Stelligen BKP 20-29

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