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Brennpunkt (Z-21): Strafrecht

Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»

Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»

Kartei Details

Karten 41
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Mittelschule
Copyright STR teachware
Erstellt / Aktualisiert 19.04.2018 / 05.03.2024

Sammlung

Diese Kartei ist Teil der Sammlung Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft

Tatbestandsmerkmale

Voraussetzungen, die für das Vorliegen eines Tatbestands erfüllt sein müssen.

Beispiel Tatbestand «Fahrlässige Körperverletzung» (gemäss Art. Art. 125 Abs. 1 StGB)

Wer fahrlässig einen Menschen am Körper oder an der Gesundheit schädigt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe1 bestraft.

Rechtswidrigkeit

Handlung, welche rechtlich nicht erlaubt ist (Delikt)Handlung, die weder aus Notwehr noch aus Notstand erfolgte

Delikt

Strafbare Handlung

Notwehr

Strafbare Handlung, die rechtlich erlaubt ist weil damit ein Angriff angemessen abgewehrt wird. (Art. 15 StGB: Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren)