BH Begriffe
Buchhaltung
Buchhaltung
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Flashcards
Begriffe der Doppelten Buchhaltung
- Geschäftsfälle sind alle wirtschaftliche Vorgänge welche die Bilanz laufend verändern.
- Konten sind zweiseitige Rechenfelder, auf denen die Geschäftsfälle erfasst werden. Auf der einen Seite werden die Beträge gebucht, die addiert werden sollen, auf der Gegenseite werden Beträge gebucht, die abgezogen werden sollen. Die linke Seite nennt man Soll, die rechte Seite Haben.
- In der Buchhaltung unterscheidet man zwischen einseitigen und zweisteigen Kontendarstellung
- Wird im Soll eines Kontos gebucht, spricht man von einer Sollbuchung. Wird im Haben eines Kontos gebucht, spricht man von einer Habenbuchung.
BÜCHER der Doppelten Buchhaltung
Hauptbuch
Journal
Nebenbücher
Hauptbuch
- Das Hauptbuch ist die Summe aller Konten und somit das Herzstück der DBH.
- Buchungen werden im Hauptbuch systematisch geordnet. Erfassung der nur gleichartigen Geschäftsfälle auf einzelnen Konten.
- Die Erfassung der Geschäftsfälle muss auf den Konten zweifach ergänzt werden. Das geschieht durch das Journal und die Nebenbücher.
Journal
- Im Journal werden die Geschäftsfälle in chronologischer (zeitlicher) Reihenfolge erfasst.
- Auskunft an welchem Tag die Geschäftsfälle angefallen sind.
- In der Praxis werden das Datum, die Belegnummer, der Buchungstext und der Betrag aufgezeichnet.
- Durch EDV-Buchung erfolgt die Buchung gleichzeitig auf den Konten des Hauptbuches und im Journal.
Nebenbücher
- Zu den Nebenbüchern zählen Kassabuch, die Lagerbuchführung, das Anlagenverzeichnis, das Wareneingangsbuch, die Lohn- und Gehaltsbuchführung etc.
- Aufgaben eines Nebenbuches:
- Detaillierte Erfassung bestimme Geschäftsfälle und Vermögensteile
- Bestandsüberwachung und Bestandskontrolle
- Ergänzung der wertmäßigen Verbuchung durch mengenmäßige Verrechnung. (Lagerdatei in der Lagerbuchführung)
- Zusammenhang zwischen Nebenbuch und Hauptbuch:
Teilbereiche des RWs
Buchführung
Kostenrechnung
Planungsrechnung
Statistik
Hauptfunktionen des RWs
Dokumentations- und Informationsfunktion
Planungs- und Entscheidungsfunktion
Kontrollfunktion
Berichtsfunktion
Buchführungspflichtig gemäß UGB sind:
- Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) unabhängig von Größe und Tätigkeit
- Unternehmerisch tätige Personengesellschaften ohne eine natürliche Person als vollhaftender Gesellschafter (GmbH & CoKG)
- Alle anderen gewerblichen Unternehmer (die keine Kapitalgesellschaft sind und einen echten Person als vollhaftender Gesellschafter haben) ab dem zweitfolgendem Jahr, wenn die einen Schellenwert von 700.000 € Jahresumsatz in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren übersteigen.
- Alle anderen gewerblichen Unternehmer (die keine Kapitalgesellschaft sind und einen echten Person als vollhaftender Gesellschafter haben) ab dem folgendem Jahr, wenn die einen Schellenwert von 1.000.000 € Jahresumsatz in dem Geschäftsjahr übersteigen.
- Alle Land- und Forstwirte, Wird die Umsatzgrenze von € 400.000,- (Nettogrenze exklusive Umsatzsteuer) für einen Betrieb in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren überschritten, tritt mit Beginn des hierauf zweitfolgenden Kalenderjahres die Verpflichtung zur Buchführung ein.
- Alle Land- und Forstwirte, Wird die Einheitswertgrenze von € 150.000,- zum 1. Jänner überschritten, tritt mit Beginn des hierauf zweitfolgenden Kalenderjahres die Buchführungspflicht ein.
- Freiwillig können alle Unternehmensformen Doppelte Buchhaltung führen.
Einnahmen- Ausnahmen-Rechnungspflichtig gemäß EStG sind:
- Alle anderen gewerblichen Unternehmer (die keine Kapitalgesellschaft sind und einen echten Person als vollhaftender Gesellschafter haben) die einen Schellenwert von 700.000 € Jahresumsatz nicht übersteigt.
- Freiberufler bzw. angehörige der freien Berufe, Land- und Forstwirte, Überschussrechner sind unabhängig von Größe.
GEWINNERMITLUNG
- Bruttomethode
- Einnahmen und Ausgaben werden brutto inkl. Ust/Vst aufgezeichnet.
- Die Zahllast is Betriebsausgabe, Überschuss-VSt ist Betriebseinnahme
- Die UST von Eigenverbrauch ist keine Betriebsausgabe!
- Vorsteuern, die für abnutzbare Anlagengüter in Rechnung gestellt werden, werden in dem Monat, in dem das Anlagegut bezahlt wird, als Betriebsausgabe abgesetzt.
- Nettomethode
- Einnahmen und Ausgaben werden netto, exklusive UST bzw. Vst erfasst.
- UST und VST werden getrennt aufgezeichnet.
- Zahllast ist keine Betriebsausgabe, Überschuss VST ist keine Betriebseinnahme!
- Eigenverbrauch wird netto als Betreibeinnahme erfasst.
- VST, die für abnutzbare Anlagegüter in Rechnung gestellt werden, werden in dem Monat der Rechnungslegung als VST abgezogen.
GEWINNERMITLUNG
- Bruttomethode
- Einnahmen und Ausgaben werden brutto inkl. Ust/Vst aufgezeichnet.
- Die Zahllast is Betriebsausgabe, Überschuss-VSt ist Betriebseinnahme
- Die UST von Eigenverbrauch ist keine Betriebsausgabe!
- Vorsteuern, die für abnutzbare Anlagengüter in Rechnung gestellt werden, werden in dem Monat, in dem das Anlagegut bezahlt wird, als Betriebsausgabe abgesetzt.
Gewinnermittlung
- Nettomethode
- Einnahmen und Ausgaben werden netto, exklusive UST bzw. Vst erfasst.
- UST und VST werden getrennt aufgezeichnet.
- Zahllast ist keine Betriebsausgabe, Überschuss VST ist keine Betriebseinnahme!
- Eigenverbrauch wird netto als Betreibeinnahme erfasst.
- VST, die für abnutzbare Anlagegüter in Rechnung gestellt werden, werden in dem Monat der Rechnungslegung als VST abgezogen.
Aufzeichnungen im Rahmen der steuerlichen Pauschalierung:
- Alle anderen gewerblichen Unternehmer (die keine Kapitalgesellschaft sind und einen echten Person als vollhaftender Gesellschafter haben) und Freiberufler, Land und Forstwirte, die einen Schellenwert von 700.000 € Jahresumsatz nicht überschreiten und wenn der Vorjahresumsatz 220.000 € nicht übersteigt.
- Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
- Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 12% bzw. 6% der Nettoeinnahmen als fiktive Betriebsausgabe absetzbar.
- Vorteil: Keine vollständige Aufzeichnungspflicht der Betriebsausgaben.
- Die Betriebseinnahmen (Umsatz) sind in der tatsächlichen Höhe laufend aufzuzeichnen.
Ordnungsgemäße Buchführung
Die Formvorschriften sind im UGB sowie in BAO festgelegt. Grundsätzlich gemäß UGB sind Bücher und Aufzeichnungen so zu führen, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln können. Die Geschäftsfälle müssen in ihrer Entstehung und Abwicklung nachvollziehbar sein. Unter anderem sind folgende Punkte vorgeschrieben
- Keine Buchung ohne Beleg !!! Belege müssen geordnet aufbewahrt werden.
- Bücher und Aufzeichnungen sind in einer lebenden Sprache zu führen
- Abkürzungen und Symbole müssen eindeutig festgelegt und erklärt werden.
- Eintragungen müssen fortlaufend, vollständig, richtig und zeitgerecht erfolgen.
- Änderungen müssen so vorgenommen, dass der ursprüngliche Inhalt ersichtlich ist!
- Keine leicht entfernbaren Schreibmittel verwenden.
- Bücher und Aufzeichnungen sowie die zugehörigen Belege sind 7 Jahre aufzubewahren.
- Zu Buchführung, Aufzeichnung, Erfassung von Geschäftsfällen können elektronische Datenträger verwendet werden. Kein elektronisches Radieren !!! Der ursprüngliche Inhalt muss erkennbar bleiben; Änderungen müssen protokolliert werden.
BILANZ
Bilanz ist eine Stichtagbezogene Gegenüberstellung der Vermögengegenstände und der Kapitalgegenstände eines Unternehmens.
Besteht aus Aktive und Passiva Teilen:
Aktiva Mittelverwendung (wie wird das Kapital verwendet); Vermögengegenstände
Passiva Mittelherkunft (woher stammen die Mittel); Kapitalgegenstände
PASSAIVA = Soll Seite der Bilanz VERMÖGEN (Mittelverwendung)
Die Passiva Seite der Bilanz spiegelt das Vermögen des Unternehmens wieder. Die Vermögengegenstände unterteilen sich in Anlagenvermögen und Umlauf Vermögen; zusammen sind sie Gesamtvermögen.
Anlagenvermögen: Sind Güter die vom Unternehmen über einen längeren Zeitraum hinweg verwendet werden. Z.B. Maschinen die Handelsgüter Produzieren.
Umlaufvermögen: Sind Güter die das Unternehmen nicht dauerhaft verbleiben und laufend verbraucht werden.
AKTIVA = Haben Seite der Bilanz KAPITAL (Mittelherkunft)
Die Aktiva Seite der Bilanz zeigt das Eigenkapital und das Fremdkapital des Unternehmens. Summe der Fremdkapital und Eigenkapital ergibt das Gesamtkapital.
Eigenkapital: Finanzielle Mittel, die selbst vom Unternehmer für eine unbefristeten Zeitraum zur Verfügung gestellt werden. Im Gegenzug dafür erhalten die Geldgeber einen Anspruch auf Mittbestimmungsrecht sowie einen auf Teilhabe am Gewinn.
Fremdkapital: Mittel die vom Dritten dem Unternehmen überlassen werden, die wieder zurück bezahlt werden. Z.B. Schulden, Verbindlichkeiten, Lieferverbindlichkeiten, Darlehen, Kredit.
Allgemeine Bewertungsvorschriften
Um eine Bilanz erstellen zu Können, ist es notwendig alle Aktiva und Passiva zu erfassen und natürlich auch zu bewerten. Am Beginn eines Jahresabschlusses steht daher immer eine sogenannte Inventur (Bestandsaufnahme aller Vermögensgüter). Dies geschieht unter anderem durch:
- Die Körperliche Bestandsaufnahme aller Waren und abnutzbaren Anlagegüter
- Grundbuchauszüge für Grundbesitz
- Auszüge aus dem Patent- und Markenregister für Patente und Markenrechte
- Depotauszüge für Wertpapierbestände
- Saldenbestätigungen von Lieferanten und Kreditinstitutionen
Dabei treten unterschiedliche Probleme bei der Bewertung von Vermögensgütern auf. Z.B. bei der Feststellung des Wertes eines Gebäudes oder von Waren.
Einzelwertbewertung
Grundsatz der Unternehmensfortführung ("going concern")
Grundsatz der Vorsicht
Anschaffungswertprinzip
Was versteht an unter Rechnungswesen (RW) und Buchhaltng (BH)?
- Um den wirtschlaftlihen erfolg darstellen zu können werden die betriebliche Vorgänge zahlenmäßig im RW erfasst und wird oft als Rechenwerk oder Herzstück eines Unternehmens bezweichnet.
- Buchhaltung ist neben KORE, Planung und Statistik ein Teilbereich des Oberbegriff Rechnungswesens..
Welche 3 Gewinnermittlungsmethoden kennen Sie?
Doppelter Betriebsvermögensvergleich (BH)
Einnahmen - Ausgaben - Rechnung (EAR)
Pauschalierung