PersA2 MC

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Luisa Scacchi
Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über die Leistungen und Prinzipien der Schweizer Sozialversicherungen, insbesondere der AHV, IV, und KK. Sie behandeln Themen wie individuelle Vorsorge, berufliche Vorsorge, Familienzulagen, Mutterschaftsentschädigungen, und Unfallversicherungen. Die Karteikarten sind ideal für Studierende und Berufstätige im Bereich BWL, die sich auf Prüfungen oder den Berufsalltag vorbereiten möchten.
Cartes-fiches
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Allemand
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Autres
Créé / Mis à jour
01.02.2018 / 29.09.2022

Cartes-fiches

Ziel der Sozialpolitik

  • Sozialer Frieden
  • Soziale Sicherheit
  • Soziale Gerechtigkeit

Krankheit

Jede Beeinträchtigung der körperlichen und psychischen Gesundheit, welche nicht Folge eines Unfalls ist und die eine medizinische Behandlung erfordert oder Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.

Unfall

Plötzliche, nicht beabsichtigte schädliche Einwirkung eines äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat.

Mutterschaft

Umfasst die Schwangerschaft, Niederkunft und nachfolgende Erholungszeit der Mutter.

Invalidität

Eine durch körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsschaden verursachte Erwerbsunfähigkeit, bzw. Unfähigkeit sich im bisherigen Aufgabenbereich zu betätigen. Unfähigkeit muss bleiben sein oder mind. 1 Jahr dauern. Es spielt keine Rolle ob bereits bei Geburt oder Folge von Krankheit/Unfall. 

Finanzierungsmodelle

  • Ausgaben-Umlageverfahren = interpersonaler Ausgleich (für eine andere Person, zb AHV)
  • Kapitaldeckungsverfahren = intertemporärer Ausgleich (für sich selbst, zb. 3. Säule)

Prinzipien

  • Versicherungsprinzip (Gefahrengemeinschaft)
  • Solidaritätsprinzip
    • Versicherungssolidarität (gesund – krank / AHV)
    • Vertikale Solidarität (arm – reich / KK)
    • Horizontale Solidarität (ledig – verheiratet / AHV)
    • Generationensolidarität (jung – alt / AHV)
    • Regionale Solidarität (Land – Stadt / KK)

Weitere:

  • Äquivalenzprinzip (Ausgewogenheit zwischen Prämie und Versicherungsleistung, hohes Risiko = hohe Prämie)
  • Vorsorgeprinzip (Staat sichert Lebensunterhalt durch gesetzlich geregelte Sozialleistungen)
  • Fürsorgeprinzip (für Menschen in Not)
  • Kausalprinzip (für jede Ursache gibt es ein System mit eigener Finanzierung und Rechnung)
  • Finalprinzip (Ursache steht im Hintergrund, wichtig ist die Einkommenssicherung, zb IV)
  • Subsidiaritätsprinzip (Selbsthilfe zur Verbesserung Lebensumstände reicht nicht mehr aus, da setzen sozialstaatliche Leistungen ein)

IV Invalidenrente

Leistungen:

  • Massnahmen der Frühintervention
  • Eingliederungsmassnahmen
  • Renten
    • Invalidenrente
    • Kinderrenten
  • Hilflosenentschädigung
  • IV wird von AHV abgelöst

Ergänzungsleistungen EL

  • Wenn IV oder AHV nicht ausreicht
  • Finanzierung vom Bund
  • Leistungen:
    • Jährliche Ergänzungsleistungen: Differenz zwischen anerkannten Ausgaben und Einnahmen
    • Krankheits- und Behinderungskosten: Nicht versicherte Leistungen wie zb Zahnarzt, Transporte oder Hilfsmittel

Krankenversicherung

  • Ab Geburt bis Tod obligatorisch für Grundversicherung
  • Private Abwicklung
  • Freiwillige Zusatzversicherung VVG
  • Leistungen:
    • Krankheit
    • Unfall
    • Mutterschaft
  • Grundsatz = Einheitsprämien
    • Kantonale / Regionale Unterschiede
  • Prämienverbilligungsbeiträge
  • Kostenbeteiligung KOBE:¨
    • Ordentliche Franchise CHF 300
    • Selbstbehalt 10% der Kosten, welche Franchise übersteigen bis max. CHF 700

Unfallversicherung

  • Betriebsunfall und Berufskrankheiten
    • Alle Arbeitnehmer
    • Prämie trägt Arbeitgeber
  • Nichtberiebsunfall:
    • > 8h/Woche
    • Prämie darf abgewälzt werden
  • Nachdeckung, Ende der Versicherung:
    • 31 Tage Nachdeckung
    • Abredeversicherung: Verlängerung um 6 Monate
  • Leistungen
    • Rückfälle / Spätfolgen sind versichert
    • Risikosportarten oder Grobfahrlässigkeit führen zur Kündigung
    • Pflege- und Sachleistungen
    • Geldleistungen
      • Taggelder
      • Renten
      • IV Rente / Komplementärrente
      • Integritätsentschädigung
      • Hilflosenentschädigung
      • Hinterlassenenrente
    • Präventive Massnahmen zur Unfallverhütung
  • Keine Franchise

Militärversicherung MV

  • Beruflich Versicherte: Berufsmilitär, Zeitmilitär, Zivilschutz, militärische Sicherheit
  • Milizangehörige: Armee, Zivilschutz, Zivildienst, Personen für friedenserhaltende Aktionen für humanitäre Hilfe
  • Ausführung durch die SUVA
  • Keine KOBE
  • Leistungen:
    • Reise-, Transport-, Such- und Bergungskosten, Transplantationen
    • Geldleistungen:
      • Sachleistungen (Brille, Kleider)
      • Zulagen für Hauspflege und Kuren
      • Taggeld für Verdienstausfalle
      • Entschädigung für die Verzögerung der Berufsausbildung
      • Renten

Erwerbsersatzordung EO

  • Kompensation für Verdienstausfall während:
    • Militärdienst
    • Zivilschutzdienst
    • Zivildienst
    • Leiterkurse J&S und Jungschützenleiterkurs
    • Mutterschaftsurlaub
  • Leistungen:
    • Grundentschädigung
    • Kizu und Betreuungskosten
    • Betriebszulangen für zb Eigentümer

EO: Mutterschaftsentschädigung

  • Gesetzliche Verankerung seit 2005
  • Voraussetzung für Entschädigung:
    • 9 Mt. Rahmenfrist unmittelbar vor Geburt oder mit mind. 5 Mt. Erwrbstätigkeit
  • Beginn: Tag der Niederkunft
  • Dauer: 14 Wochen / 98 Tage
  • Taggeld entspricht Einkommen und ist AHV/IV und EO-pflichtig

Familienzulage FamZ

  • Ausgleich der Familienlast
  • Keine Diskriminierung bei Anstellung
  • Anschlusspflicht der Betriebe
  • Eine Zulage pro Kind
  • Kein Sozialversicherungsabzug
  • Finanzierung: AG, SE, Bund und Kantone
  • Kantonale Unterschiede

Berufliche Vorsorge BV

  • Leistungen:
    • Renten
      • Altersrenten
      • Invalidenrente
      • Hinterlassenenleistungen
  • Weitere Leistungen:
    • Freizügigkeitsleistung
    • Wohneigentumsförderung
  • Primate
    • Leistungsprimat: Leistung wird im Voraus bestimmt
    • Beitragsprimat: Leistungen werden aufgrund der Beiträge AN und AG berechnet

Arbeitslosenversicherung ALV

  • Leistungen:
    • Arbeitslosigkeit
    • Kurzarbeit
    • Witterungsbedingter Arbeitsausfall (Schlechtwetter)
    • Zahlungsunfähigkeit AG (Insolvenz)
    • Arbeitsmarktliche Massnahmen
  • Voraussetzung:
    • Rahmenfrist Beitrag: Während 2 Jahren 12 Monate
    • Rahmenfrist Leistung: 2 Jahre

Individuelle Vorsorge

  • 3a gebundene Vorsorge
  • Freiwillig
  • Steuerlich privilegiert
  • 3b freie Vorsorge
  • Keine Höchstgrenze
  • Vertragliche Vereinbarung

Étudier