Investitions- und Finanzplanung
CAS öffentliches Gemeinwesen Stufe II M. Schleuniger
CAS öffentliches Gemeinwesen Stufe II M. Schleuniger
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Cartes-fiches
Welches sind die gesetzlichen Grundlagen der Investitions- und Finanzplanung?
§ 116 Kantonsverfassung
Der Finanzhaushalt ist sparsam, wirtschaftlich, konjunkturgerecht und auf die Dauer ausgeglichen zu führen. Umfassende Aufgaben- und Finanzplanung
§ 86a Gemeindegesetz
Der Gemeinderat erstellt eine Aufgaben- und Finanzplanung für mindestens vier Jahre und aktualisiert diese jährlich. Die Aufgaben- und Finanzplanung ist öffentlich zugänglich.
§ 88g Gemeindegesetz / Haushaltsgleichgewicht
Das kumulierte Ergebnis der Erfolgsrechnung soll mittelfristig ausgeglichen sein.
Ziele der Aufgaben- und Finanzplanung
- finanzielle Entwicklung transparent und nachvollziehbar aufzuzeigen (auch für Laien)
- Führungsinstrument Gemeinderat
- Informationsinstrument für Finanzkommission (Fiko) und Bevölkerung
- Einfluss Leitbild, Budget
- Erkennen der Aufgaben (Ausgaben) und Gegenüberstellung mit den Einnahmen
- Entwicklung Verschuldung und Vermögen aufzeigen
- zeitliche und sachliche Abstimmung Investitionen
- sachliche Diskussion / Alternativen / Szenarien (z.B. mit unterschiedlichem Steuerfuss)
- Nachweis Einhaltung Richtwerte Kennzahlen / Gesetz
politische Zielsetzung vs. wirtschaftliche Ausgangslage
Lösung => Finanzstrategie
- Ableitung oder Grundlage Leitbild, Legislaturziele
- bewusste Steuerung Finanzen durch Gemeinderat
- Kontrolle Zielerreichung
- Minimum => Einhaltung gesetzliche Vorgaben
- Vorgaben für Finanzplanung
1. Schritt: Stärken und Schwächen / Chancen und Risiken
2. Schritt: Strategie formulieren / messbare und sinnvolle Ziele (Zielgrösse, Dauer)
weitere Ziele und Massnahmen für Finanzstrategie
- Wachstum Bevölkerung
- Wachstum Aufwand / Sach- und Betriebsaufwand wird nicht erhöht
- Richtwert für Höhe Abschreibungen pro Jahr
- maximales Investitionsvolumen pro Jahr / für 5 Jahre
- Kontaktpflege zu guten Steuerzahlen inkl. Gewerbe
- Zinsaufwand darf max. Fr. 500'000.00 betragen
- etc.
Finanzkreislauf einer Gemeinde
Der Finanzkreislauf einer Gemeinde ist zukunftsgerichtet und auch für die Vergangenheit
1. Strategie
2. Massnahmen Richtwerte
3. Finanzplanung (= Grundlage für das Budget)
4. Budget
5. Jahresrechnung
Termine / Aufgaben der Abteilung Finanzen
Täglich
- Informationen sammeln (neue Gesetze oder Aufgaben, Investitionen)
Budget (August - Oktober)
- Erstellung Finanplan aufgrund Budget
- Überarbeitung / Genehmigung durch Gemeinderat
- Präsentation Fiko und an Gemeindeversammlung
Rechnungsabschluss (Februar - März)
- Anpassung Finanzplan Budget mit tatsächlichen Zahlen
Investitionsplanung (Frühling - Sommer)
- Überarbeitung Investitionsprogramm durch Gemeinderat
- evtl. Klausurtagung Gemeinderat
Folgekosten
§ 90g Gemeindegesetz
Die Folgekosten sind in den Erwägungen zum Beschluss zu umschreiben
- die Folgekosten sind im Finanzplan zu berücksichtigen
- es gibt 2 verschiedene Arten von Folgekosten: Kapitalfolgekosten und Betriebs- und Personalfolgekosten
Kapitalfolgekosten
1. Abschreibungsanteil berechnet sich mit der entsprechenden Nutzungsdauer
2. Zinsanteil berechnet mit der Hälfte der Nettoinvestitionsausgabe multipliziert mit dem Zinssatz der aargauischen Kantonalbank für Darlehen öffentlich rechtliche Körperschaften
Beispiel:
Anschaffung Fahrzeug Feuerwehr (netto) Fr. 500'000
Abschreibungsdauer 15 Jahre Fr. 33'333
Zinsanteil (2.75% von Fr. 250'000) Fr. 6'875
Achtung: automatische Berechnung im Fipla bei Eingabe Kredit im Investitionsprogramm
Betriebsfolgekosten / Personalfolgekosten
Betriebsfolgekosten in Prozenten der Bruttoinvestitionskosten:
1% für Tiefbauten
2% für Hochbauten
5% für Mobilien
Die Höhe der Folgekosten bei Ersatzbeschaffungen, Renovationen, Sanierungen etc. sind im Einzelfall zu beurteilen.
Personalfolgekosten sind individuell von der Gemeinde selber zu berechnen.
Achtung: manuelle Eingabe Fipla notwendig (Prognosen)