Investitions- und Finanzplanung

CAS öffentliches Gemeinwesen Stufe II M. Schleuniger

CAS öffentliches Gemeinwesen Stufe II M. Schleuniger


I. L.
Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über die Investitions- und Finanzplanung für Gemeinden. Sie decken Themen wie Folgekosten, Finanzkreislauf, Budgeterstellung und gesetzliche Grundlagen ab. Die Karteikarten sind besonders nützlich für Gemeindemitglieder, Gemeinderäte und Finanzverantwortliche, die ihre finanziellen Strategien optimieren und die Einhaltung von Richtwerten sicherstellen möchten.
Karten
9
Lernende
2
Sprache
Deutsch
Kategorie
Finanzen
Stufe
Andere
Erstellt / Aktualisiert
05.11.2017 / 20.02.2024

Lernkarten

Welches sind die gesetzlichen Grundlagen der Investitions- und Finanzplanung?

§ 116 Kantonsverfassung

Der Finanzhaushalt ist sparsam, wirtschaftlich, konjunkturgerecht und auf die Dauer ausgeglichen zu führen. Umfassende Aufgaben- und Finanzplanung

§ 86a Gemeindegesetz

Der Gemeinderat erstellt eine Aufgaben- und Finanzplanung für mindestens vier Jahre und aktualisiert diese jährlich. Die Aufgaben- und Finanzplanung ist öffentlich zugänglich.

§ 88g Gemeindegesetz / Haushaltsgleichgewicht

Das kumulierte Ergebnis der Erfolgsrechnung soll mittelfristig ausgeglichen sein.

Ziele der Aufgaben- und Finanzplanung

- finanzielle Entwicklung transparent und nachvollziehbar aufzuzeigen (auch für Laien)

- Führungsinstrument Gemeinderat

- Informationsinstrument für Finanzkommission (Fiko) und Bevölkerung

- Einfluss Leitbild, Budget

- Erkennen der Aufgaben (Ausgaben) und Gegenüberstellung mit den Einnahmen

- Entwicklung Verschuldung und Vermögen aufzeigen

- zeitliche und sachliche Abstimmung Investitionen

- sachliche Diskussion / Alternativen / Szenarien (z.B. mit unterschiedlichem Steuerfuss)

- Nachweis Einhaltung Richtwerte Kennzahlen / Gesetz

politische Zielsetzung vs. wirtschaftliche Ausgangslage

Lösung => Finanzstrategie

- Ableitung oder Grundlage Leitbild, Legislaturziele

- bewusste Steuerung Finanzen durch Gemeinderat

- Kontrolle Zielerreichung

- Minimum => Einhaltung gesetzliche Vorgaben

- Vorgaben für Finanzplanung

 

1. Schritt: Stärken und Schwächen / Chancen und Risiken

2. Schritt: Strategie formulieren / messbare und sinnvolle Ziele (Zielgrösse, Dauer)

weitere Ziele und Massnahmen für Finanzstrategie

- Wachstum Bevölkerung

- Wachstum Aufwand / Sach- und Betriebsaufwand wird nicht erhöht

- Richtwert für Höhe Abschreibungen pro Jahr

- maximales Investitionsvolumen pro Jahr / für 5 Jahre

- Kontaktpflege zu guten Steuerzahlen inkl. Gewerbe

- Zinsaufwand darf max. Fr. 500'000.00 betragen

- etc.

Finanzkreislauf einer Gemeinde

Der Finanzkreislauf einer Gemeinde ist zukunftsgerichtet und auch für die Vergangenheit

1. Strategie

2. Massnahmen Richtwerte

3. Finanzplanung (= Grundlage für das Budget)

4. Budget

5. Jahresrechnung

Termine / Aufgaben der Abteilung Finanzen

Täglich

- Informationen sammeln (neue Gesetze oder Aufgaben, Investitionen)

Budget (August - Oktober)

- Erstellung Finanplan aufgrund Budget

- Überarbeitung / Genehmigung durch Gemeinderat

- Präsentation Fiko und an Gemeindeversammlung

Rechnungsabschluss (Februar - März)

- Anpassung Finanzplan Budget mit tatsächlichen Zahlen

Investitionsplanung (Frühling - Sommer)

- Überarbeitung Investitionsprogramm durch Gemeinderat

- evtl. Klausurtagung Gemeinderat

Folgekosten

§ 90g Gemeindegesetz

Die Folgekosten sind in den Erwägungen zum Beschluss zu umschreiben

- die Folgekosten sind im Finanzplan zu berücksichtigen

- es gibt 2 verschiedene Arten von Folgekosten: Kapitalfolgekosten und Betriebs- und Personalfolgekosten

Kapitalfolgekosten

1. Abschreibungsanteil berechnet sich mit der entsprechenden Nutzungsdauer

2. Zinsanteil berechnet mit der Hälfte der Nettoinvestitionsausgabe multipliziert mit dem Zinssatz der aargauischen Kantonalbank für Darlehen öffentlich rechtliche Körperschaften

 

Beispiel:

Anschaffung Fahrzeug Feuerwehr (netto)                                              Fr. 500'000

Abschreibungsdauer 15 Jahre                                                                Fr.  33'333

Zinsanteil (2.75% von Fr. 250'000)                                                         Fr.    6'875

 

Achtung: automatische Berechnung im Fipla bei Eingabe Kredit im Investitionsprogramm

Betriebsfolgekosten / Personalfolgekosten

Betriebsfolgekosten in Prozenten der Bruttoinvestitionskosten:

1% für Tiefbauten

2% für Hochbauten

5% für Mobilien

Die Höhe der Folgekosten bei Ersatzbeschaffungen, Renovationen, Sanierungen etc. sind im Einzelfall zu beurteilen.

 

Personalfolgekosten sind individuell von der Gemeinde selber zu berechnen.

 

Achtung: manuelle Eingabe Fipla notwendig (Prognosen)

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