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Waffentragschein Prüfungsfragen 2017

Fragen für die Waffentragbewiligung FFW und Schlagstock.

Fragen für die Waffentragbewiligung FFW und Schlagstock.


Kartei Details

Karten 104
Lernende 199
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 03.07.2017 / 16.03.2024
Lizenzierung Keine Angabe    (Thomas K)
Weblink
https://card2brain.ch/box/20170703_waffentragschein_2017
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1)

Ist ein Selbstverteidigungsspray mit dem Reizstoff CN eine Waffe im

Sinne des Waffengesetzes?

2)

Artikel 26 der Waffenverordnung verbietet gewisse Arten von Munition.

Dürfen Sie noch vorrätige Munition, welche unter diese Verordnung

fällt, weiterhin verschiessen?

3)

Sie möchten eine/mehrere Gasschusswaffe/n

(Ausschuss vorne, Lauf nicht verschlossen)

in die Schweiz importieren. Unter welchen

Voraussetzungen ist dies gestattet?

4)

Was gehört zum gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt des schriftlichen

Vertrages für die Übertragung einer Waffe?

5)

Sie haben als Privatperson Ihre Waffe einem Kollegen verkauft.

Wie lange müssen Sie den schriftlichen Vertrag aufbewahren?

6)

Wieviele Waffen dürfen beim

gleichen Veräusserer mit einem

Waffenerwerbsschein gleichzeitig erworben werden?

7)

Sie sind auf Reisen im Ausland.

In einem Geschäft entdecken Sie einen

Dolch mit einer symmetrischen, spitz zulaufenden Klinge von 20 cm

Länge. Dürfen Sie diesen Gegenstand in die Schweiz einführen?

8)

Sie sind als Privatperson auf Reisen im Ausland. In einem Geschäft

entdecken Sie einen 20 cm langen,

asymmetrischen Dolch, versehen

mit einer Säge auf dem Rücken der Klinge. Dürfen Sie diesen

Gegenstand in die Schweiz einführen?