Sozialversicherungen

Sozialversicherungen

Sozialversicherungen


M. B.
Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über die Sozialversicherungen in der Schweiz, insbesondere die AHV, und deren Finanzierung. Sie decken Themen wie Beitragspflicht, Berechnungen von Taggeldern und die Bedeutung von Einkommen und Vermögen ab. Die Karteikarten sind besonders nützlich für Personen, die sich mit den Grundlagen der Sozialversicherungen vertraut machen möchten, sei es für berufliche Zwecke oder persönliche Vorsorge.
Karten
34
Lernende
4
Sprache
Deutsch
Kategorie
Finanzen
Stufe
Andere
Erstellt / Aktualisiert
06.05.2017 / 10.05.2017

Lernkarten

Zählen Sie drei Privatversicherungen auf die ein Unternehmen abschliessen kann

Haftpflichtversicherung Personenversicherung (überobligatorischer Teil z.B. KTGV, Unfallzusatz, Besucherunfall) Sachversicherung Transportversicherung Betriebsunterbruch Vermögensversicherung

Ist die Taggeldzahlung der Krankentaggeldversicherung an den Arbeitgeber in der Höhe von CHF 4250 beitragspflichtig für AHV/IV/EO?

Nein

Was sind die Konsequenzen wenn der Arbeitgeber infolge Konkurs seine AHV/IV/EO gegenüber der Ausgleichskasse nicht entrichtet?

Die zuständige AK macht den Schadenersatz mittels Vergütung geltend. Dieser Schadenanspruch erlaubt der AHV auch auf die Verwaltungsräte einer AG oder die Gesellschafter einer GmbH zurückzugreifen. Diese haften mit ihrem Privatvermögen.

Wovon werden die Verwaltungskosten berechnet?

Vom Total AHV/IV/EO

Wovon wird der FAK-Beitrag berechnet?

Vom AHV-Lohn

Muss eine Rentnerin welche mehr als der Freibetrag verdient ALV-Beiträge entrichten?

Nein

Ist das steuerbare Einkommen bei einer Einzelunternehmerin 100%?

Nein, das steuerbare Einkommen ist 100% abzüglich dem Beitragssatz AHV/IV/EO. Bsp 92,29% bei einem Beitragssatz von 7.71%. Die Berechnungsbasis ist dann 100%

Wie wird bei einer Einzelunternehmerin das Eigenkapital abgerechnet?

Zu einem von der AHV vorgegeben Zinssatz. Dieser Betrag darf vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Wird der auf den Rappen genaue Betrag der Einzelunternehmerin als Basis genommen?

Nein, immer auf die nächsten 100Fr abgerundet

Nennen Sie die Bemessungsgrundlage eines 30 jährigen nicht erwerbstätigen Mannes, der nicht verheiratet ist für die AHV/IV/EO. Dieser Mann ist weder invalid noch arbeitslos.

Das Vermögen (plus das 20fache Renteneinkommen)

Wie berechnet sich das EO-Taggeld?

Monatslohn mal 13, geteilt durch 360, davon 80%Wird 7 Tage pro Woche ausbezahlt

Ist die Mutterschaftsentschädigung beitragspflichtig?

Ja. Die anstelle des Lohnes direkt ausgerichtete Mutterschaftsentschädigung gilt ebenfalls als Einkommen. Deshalb müssen darauf AHV/IV- und EO-Beiträge entrichtet werden. Für Arbeitnehmerinnen wird zudem der Beitrag an die Arbeitslosenversicherung abgezogen. Wie das übrige Einkommen wird deshalb auch der Betrag der direkt ausbezahlten Mutterschaftsentschädigung in das Individuelle Konto der AHV, das die Ausgleichskassen für jede versicherte Person führen, eingetragen.

Bleibt die Unfallversicherung bei Mutterschaftsentschädigung bestehen?

Ja.Arbeitnehmerinnen, die eine Mutterschaftsentschädigung erhalten, bleiben auch während der Dauer des Mutterschaftsurlaubs obligatorisch unfallversichert. Sie sind während dieser Zeit grundsätzlich von der Prämienzahlung befreit.Richtet der Arbeitgeber während der Dauer des Mutterschaftsurlaubs einen Lohn aus, der höher ist als die Mutterschaftsentschädigung, so hat er auf der Differenz zwischen der Mutterschaftsentschädigung und seinen Lohnzahlungen UVG-Prämien zu entrichten (bis zum höchst versicherten Verdienst von zurzeit 126 000 Franken).

Werden auf der Mutterschaftsentschädigung BVG-Beiträge erhoben?

Nein

Wird das UVGTG inkl Kinderzulagen berechnet?

Ja

Wie berechnet sich das UVGTG?

Jahreslohn plus KiZu geteilt durch 365, davon 80%3 Tage werden abgezogen

Erklären Sie das in der Schweiz vorherrschende 3-Säu-len-Prinzip bei den Sozialversicherungen und nehmen Sie dabei Stellung zum je-weiligen Ziel (Stichwort) und welche Sozialversicherungen zu welcher Säule gehö-ren (je ein Beispiel).

1. SÄULE:Staatliche VorsorgeExistenzsicherungAhv, Iv, ElUmlageverfahren2. SÄULE:Berufliche VorsorgeFortsetzung der gewohnten LebenshaltungObligatorische berufliche VorsorgeÜberobligatorische berufliche VorsorgeKapitaldeckungsverfahren3. SÄULE:Private VorsorgeIndividuelle ErgänzungGebundene VorsorgeFreie VorsorgeKapitaldeckungsverfahren

Frau Maja Fischer wird nach 20-jähriger Erwerbstätigkeit (immer zu 100%) infolgeeiner Krankheit invalid. Sie ist ab 1. August 2013 zu 100% arbeitsunfähig und wird voraussichtlich auch erwerbsunfähig. Zeigen Sie anhand des Drei-Säulen-Prinzips auf, welche Sozialversicherungen bei Frau Fischer bei einer Invalidität zum Tra-gen kommen. Frau Fischer konnte während ihrer Erwerbstätigkeit bei einer Bank eine persönliche Vorsorge abschliessen. Ordnen Sie auch diese Vorsorge dem Drei-Säulen-Prinzip zu.

1. Säule: Existenzsicherung / Invalidenversicherung (evtl. EL)2. Säule: Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung zusammen mit der 1. Säule – Berufliche Vorsorge3. Säule: Individuelle Ergänzung 3aEs müssen nur die Zweige bzw. Versicherungen genannt werden.

Jede Sozialversicherung versichert soziale Risiken. Zählen Sie die Risiken auf, welche die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) versichert.

Alter, Tod

Ordnen Sie die folgenden Sozialversicherungen dem Drei-Säulen-Prinzip zu.InvalidenversicherungUnfallversicherungErgänzungsleistungenBerufliche Vorsorge

Invalidenversicherung 1. SäuleUnfallversicherung 2. SäuleErgänzungsleistungen 1. SäuleBerufliche Vorsorge 2. Säule

Welche Finanzierungsquellen und welche Finanzierungsverfahren kennen Sie bei den Sozialversicherungen? Nennen Sie bei jeder Quelle ein kurzes Beispiel und für jedes Verfahren die entsprechende Säule.

Finanzierungsquellen:1. Lohnbeiträge Beispiel: AN und AG / Versicherter2. Prämien Beispiel: UV, Lebensversicherung3. Kopfprämien Beispiel: KrankenkasseFinanzierungsverfahren:1. (Ausgaben)Umlageverfahren Beispiel: 1. Säule2. Kapitaldeckungsverfahren Beispiel: 2. Säule

Aufgrund guter Umsatzzahlen wurde im letzten Oktober einigen Mitarbeitenden der Firma MAXA AG ein individueller Bonus ausbezahlt. Unterliegt dieser Bonus der AHV-Pflicht?

Ja

Zählen Sie zwei Voraussetzungen auf, die erfüllt sein müssen, damit aus der AHV eine maximale Vollrente ausbezahlt wird.

Volle Beitragsjahre (Skala 44) Massgebendes durchschnittliches Einkommen von CHF 84‘600.00

Hanna Meier (nicht erwerbstätig) wird im Oktober 61 Jahre alt; ihr Ehemann Bruno Meier wird im gleichen Monat 65 Jahre alt. Wie sieht die AHV-Pflicht für das Ehepaar Meier im Monat November aus, wenn Herr Meier die Erwerbstätig-keit aufgibt?

Bruno Meier: AHV-Pflicht entfällt, da das Rentenalter erreicht ist.Hanna Meier: Wird aufgrund des Vermögens AHV-pflichtig (NE). Art. 10 AHVG / Art. 28, Abs. 4 AHVV

Frau Diebold arbeitet bei der MAXA AG und ist 66 Jahre alt. Sie erhielt im letzten Jahr einen Monatslohn von CHF 2‘400.00 (13 Mal). Welche Lohnsumme war im Vorjahr AHV-pflichtig?

CHF 14‘400.00 (13 x 2‘400 = 31‘200 – 16‘800)

Gehören Kinderzulagen zum massgebenden AHV-Lohn?

Nein

Frau Donatella Della Rosa möchte sich im September mit Alter 62 vorzeitig pen-sionieren lassen. Welche Auskunft bezüglich der AHV wird sie erhalten?

Rentenvorbezug ist für 1 oder 2 ganze Jahre möglichRentenkürzung: 6,8% pro VorbezugsjahrDie Kürzung bleibt lebenslänglichBeitragspflicht bleibt bis zum ordentlichen Rentenalter weiter bestehenWeiterhin erzielte Einkommen sind nicht mehr rentenbildendKein Freibetrag wie für andere erwerbstätige Rentner

Herr Rosser hat per 30. April von der Firma die Kündigung erhalten und wird vo-raussichtlich die nächsten Monate arbeitslos sein. Er möchte von Ihnen wissen, ob er weiterhin bei der AHV versichert ist und AHV-Beiträge bezahlen muss?

Ja

Eine Mitarbeiterin wurde am 15. September 64 Jahre alt. Der AHV wurdeder gesamte Bruttolohn (13 Monatslöhne à CHF 5‘000.00) fürs Jahr 20xx ge-meldet, da die Mitarbeiterin bis Ende Jahr gearbeitet hat. Erklären Sie, wie die-ser Lohn richtig hätte abgerechnet werden müssen.

13 x CHF 5‘000 = CHF 65‘000 / 12 = 5‘416.67Neun Monate à CHF 5‘416.67 und drei Monate à CHF 4‘016.67

Im Jahr 20xx wurde ein Praktikant für sechs Monate (Januar – Juni) mit einemPensum von 100% eingestellt. Er verdiente in diesen sechs Monaten CHF19‘500.00 (inkl. Anteil 13. Monatslohn). Dieser Praktikant wurde am 31. Mai 18 Jahre alt.Ab welchem Datum genau mussten AHV-Beiträge für diesen Praktikanten be-zahlt werden?

Ab 1. Januar 20xx

Zeigen Sie auf, bei welchen Sozialversicherungen dieser Praktikant währendden sechs Monaten versichert war und Lohnabzüge hatte.

AHV/IV/EO (nur komplett richtig)ALVUVG (BU kein Lohnabzug und NBU Lohnabzug)BVG (Risikoteil, Lohn aufgerechnet auf 1 Jahr)Krankentaggeld und UV-Z sind keine Sozialversicherungen!

Eine besonders engagierte Mitarbeiterin hatte im Dezember 20xx einen Bonusvon CHF 3‘000.00 zusätzlich zum 13. Monatslohn erhalten. Dieser Bonus wur-de der Ausgleichskasse nicht gemeldet. Erklären Sie stichwortartig die mögli-chen Auswirkungen dieses Fehlers, einerseits für die versicherte Person, und andererseits für den Arbeitgeber.

Der versicherte Lohn ist in der AHV/IV/EO, ALV, UVG und BVG kleiner,was zu tieferen Leistungen führt. Die Ausgleichskasse wird bei einer Re-vision eine Nachforderung stellen, was mit Verzugszinsen verbunden ist.

Welcher dieser Lohnarten sind AHV-pflichtig? Kreuze an
Beschreibe die Beitragspflicht   der AHV

Geburt bis 31. Dez des 17. Altersjahr: nicht pflichtigAb 18. Altersjahr (Januar) bis 31. Dez 20. Altersjahr: Pflichtig für ErwerbseinkommenAb 21. Altersjahr (Januar) bis Erreichen des Rentenalters: in jedem Fall pflichtig, ob erwerbstätig oder nichtRentenalter bis Tod: Erwerbseinkommen über dem Freibetrag (CHF 16.800 pro Jahr / CHF 1400 pro Monat)

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