FDV 300.1 Begriffe
Alle Begriffe von Kapitel 1 der Fahrdienstvorschriften 1:1 übernommen Aktualisiert 05.04.2017 Rolf LiA
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Flashcards
Die Distanz, welche sich je nach Höchstgeschwindigkeit, Bremsverhältnis und Neigung der Strecke zur Verminderung der Fahrgeschwindigkeit auf eine vorgegebene Geschwindigkeit oder bis zum Stillstand ergibt.
Akustische oder optische Warnsignalgeber (z.B. Alarmhörner, Rufhörner, Einzelpersonenwarngeräte, Drehlichter) zur Abgabe der Alarmsignale.
Abschnitt zwischen zwei aufeinander folgenden Hauptsignalen, die in Blockabhängigkeit stehen.
Die beidseits eines Bahnhofs oder einer Arbeitsstelle nächstliegenden Bahnhöfen. Sofern ein solcher nicht besetzt und nicht ferngesteuert ist, gilt der nächste besetzte Bahnhof als Nachbarbahnhof. Sofern ein solcher ferngesteuert wird, gilt das Fernsteuerzentrum als Nachbarbahnhof.
Überwachungseinrichtung zur Unterstützung der Beachtung von Signalen oder der Beachtung von Maximalgeschwindigkeiten oder zur Einwirkung auf die Fahrzeuge.
Informationen über Länge, zulässige Geschwindigkeit und Neigung jedes Abschnitts, Lage und Länge ausgewählter Objekte (z.B. Bahnhof, Tunnel, Bahnübergang, Brücke, Fahrleitungsstrecke)
Die Rangeierbewegung, bei der Fahrzeuge durch eigene Schwerkraft von einer Ablaufanlage oder von einer geneigten Fahrbahn ablaufen.
Aufgaben für die Betriebsabwicklung können örtlich oder von einem Fernsteuerzentrum aus wahrgenommen werden.
Sammelbegriff für Zugfahrt und Rangierbewegung.
Bezeichnung der Gesprächsteilnehmer zur eindeutigen Erkennung.
Der Streckenabschnitt, für welchen auf Grund seines Gefälles und seiner Länge besondere Vorschriften gelten.
Die Rangierbewegung einzelner oder gekuppelter Triebfahrzeuge ohne oder mit gezogener oder geschobener Anhängelast.
Hauptsignal zur Deckung von Anschlussgleisen,überwachten Bahnübergängen oder gefährdeten Abschnitten auf der Strecke, nicht in Blockabhängigkeit.
Bereiche für Erhaltungsarbeiten bei Führerstandsignalisierung, welche in der Aussenanlage signalisiert sind und in der Sicherungsanlage ein- und ausgeschaltet werden können.
Das Gefälle oder die Steigung einer Strecke, in Promille
Bestandteil der Sicherungsanlage bei Führerstandsignalisierung.
Wagen mit Grosszettel (Placards) nach Muster 1 bis 9 gemäss RID
das Befahren einer dafür eingerichteten Weiche aus der nicht der Weichenstellung entsprechenden Richtung von der Wurzel her.
Der Bahnhof, in welchem der Lokführer die in der Fahrordnung aufgeführte Abfahrzeit beachten muss.
Direkte Übermittlung von fahrdienstlichen Informationen in den Führerstand an Stelle der Beachtung von ortsfesten Signalen. Die Führerstandsignalisierung erteilt den Zügen die CAB- Fahrerlaubnis. Die Vorschriften können den Lokführer zeitweise dazu auffordern, zusätzlich ortsfeste Signale zu beachten.
Grenzen der Zugfahrstrassenabschnitte bei Führerstandsignalisierung; in der Aussenanlage befindet sich ein ETCS Haltsignal oder ETCS Standortsignal an der entsprechenden geografischen Stelle.
Anlage zwischen zwei benachbarten Bahnhöfen.
Das in der Fahrrichtung rechts liegende Gleis einer zweigleisigen Strecke.
Driver Machine Interface (Lokführer Bedien-und Anzeigeelement im Führerstand)
Die Anlage zur Regelung des Bahn- und Strassenverkehrs. Bahnseitig wird der Verkehr mit Strassenbahnsignalen, strassenseitig mit Lichtsignalen, geregelt.
Anhängefahrzeug ohne normale Zug- und Stossvorrichtung oder automatische Kupplung (Rollwagen, Rollleitern, Lorrys u.s.w)
Sicherheits-Zwischenraum
Der vorhandene Raum zwischen Gleisen oder zwischen einem Gleis und einem festen Hindernis, der dort den Aufenthalt oder Arbeiten an Fahrzeugen ohne spezifische Sicherungsmassnahmen zulässt. Der Sicherheits-Zwischenraum ist vorhanden.
- wenn ein Gehweg besteht
- wenn er in der Aussenanlage gekennzeichnet ist oder
-zwischen Nebengleisen oder
- wenn er in denBetriebsvorschriften der Infrastrukturbetreiberin bezeichnet ist oder
-wenn er in einem Sicherheitsdispositiv aufgeführt ist oder
- wenn bei Führerstandsignalisierung im erwiterten Geschwindigkeitsbereich der Erhaltungsbezirk beidseits des Zwischenraumes eingeschaltet ist.
Anlage zur technischen Sicherung der Fahrwege von Zügen und Rangierbewegungen.
Kurzschliessen und Erden bzw. Verbinden mit der elektrischen Rückleitung.
Das in der Fahrrichtung links liegende Gleis einer zweigleisigen Strecke.
Treffen von Massnahmen an der Sicherungsanlage zum Schutz von vorübergehend nicht oder nur beschränkt verfügbaren Anlageteilen gegen unbeabsichtigtes Befahren.
Zugführendes bzw. Führendes Fahrzeug
Das Fahrzeug, von welchem aus der Zug bzw. die Rangierbewegung geführt wird.
Die Einrichtung auf dem Triebfahrzeug und auf dem Steuerwagen zur Abgabe von akustischen Signalen.
Bedien- und Anzeigeelement (Mensch-Maschine-Schnittstelle MMI oder DMI)
Letztes in Richtung Strecke führendes Hauptsignal im Bahnhof.
Alle Fahrzeugbewegungen im Bahnhof, in Werkstätten, Depotanlagen, Anschlussgeleisen und auf der Strecke sowie bei Führerstandsignalisierung, die nicht als Zugfahrten ausgeführt werden können.
Das Bremsgewicht in Tonnen (t) ist der Wert, um die Bremskraft eines Fahrzeuges auszudrücken.
Der von fahrenden Schienenfahrzeugen benötigte Raum unter, neben, oder über den Gleisen, in dem Personen durch diese Fahrten gefährdet werden können. Zum Gleisbereich gehört auch der Bereich von allfälligen Fahrleitungs- und Energieversorgungsanlagen mit den davon ausgehenden Gefahren des elektrischen Stromes.Der massgebende Gleisbereich ist jeweils mit Einbezug des geschwindigkeitsabhängigen Gefahrenbereichs in der seitlichen Ausdehnung festzulegen.
Der Lokführer bedient das Triebfahrzeug und beobachtet die Signale sowie den Fahrweg.
Durch das Stellwerk gesicherter Fahrweg eines Zuges oder einer Rangierbewegung zwischen einem Start- und einem Zielpunkt.