FDV 300.1 Begriffe
Alle Begriffe von Kapitel 1 der Fahrdienstvorschriften 1:1 übernommen Aktualisiert 05.04.2017 Rolf LiA
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Flashcards
Halt
- vorgeschriebener Halt
ordentlicher und ausserordentlicher Halt
- ordentlicher Halt
in der Fahrordnung vorgeschriebener, einschliesslich Bedarfshalt
- ausserordentlicher Halt
mit Befehl angeordnet
-nicht vorgeschriebener Halt
durch den Betreibsablauf oder Störung erzwungenen, z.B. Durch ein Halt zeigendes Hauptsignal.
Ortsfest montiertes Signal der Eisenbahnifrastruktur, z.B. Hauptsignal, Zwergsignal, Rangiersignal, ETCS Rangiersignal.
Der Mitarbeiter, der für die Bedienung von Triebfahrzeugen aller Art in fahrdienstlicher und technischer Hinsicht zuständig ist.
Hauptsignal zur Unterteilung der Gleisanlage der Strecke in mehrere Blockabschnitte.
Die Stelle, an der die vorgeschriebene Geschwindigkeit ändert.
Erstes zum Bahnhof gehörendes Hauptsignal. Es bezeichnet die Grenze zwischen Strecke und Bahnhof.
Ein Eisenbahnunternehmen, das eine Eisenbahninfrastruktur betreibt.
Übernimmt die Funktion der Warnung und löst die Alarmmittel aus. Die Ansteuerung erfolgt automatisch durch die Ankündigungsanlage oder manuell.
durch Fahrzeuge teilweise belegtes Gleis
Die mit Rücksicht auf die durch die Infrastrukturbetreiberinnen vorgegebene Stosskraft, zulässige geschobene Anhängelast.
Gleis das an eine Eisenbahninfrastruktur anschliesst und in der Regel dem Gütertransport dient. Diese Gleise sind mit entsprechender Merktafel gekennzeichnet.
Element des Stellwerks zur technischen Sicherung von Zügen gegen Folge- und Gegenzüge
Die mit Rücksicht auf die Festigkeit der Zugvorrichtung zulässige gezogene Anhängelast.
Signalisiert einen Anruf.
Das Bestimmen der Bremsreihe und der Zugreihe.
Im Voraus für den Rückzug gefährdeter Personen bestimmter Ort.
Zugskomposition, bestehend aus einem oder mehreren Triebfahrzeugen und Wagen, die an beiden Enden einen Führerstand besitzt und je nach Fahrrichtung vom einen oder anderen Führerstand aus geführt werden kann.
Die fahrdienstliche Tätigkeiten umfassen die in den Schweizerischen Fahrdienstvorschriften geregelten Aufgaben und Funktionen.
Die Ausrüstung jedes Streckengleises auf mehrspurigen Strecken mit Hauptsignalen und dem Block, die ein freizügiges Befahren aller Gleise in beiden Fahrrichtungen erlaubt.
Aktueller Zustand der fahrzeugseitigen Führerstandsignalisierungsausrüstung; es wird zwischen den Betriebsarten Vollüberwachung, mit Teilüberwachung und ohne Überwachung unterschieden; bei jeder Betriebsart gelten spezifische Aufgaben und Verantwortungen. Die Betriebsarten sind im Vorschriftentext mit Anführungszeichen gekennzeichnet.
Die mit Signalen und / oder in der Streckentabelle bezeichneten Gleise im Strassenbereich. Gemeinsame Benützung der Verkehrsfläche von Bahn und Strasse.
Hauptsignal zur Unterteilung der Gleisanlage eines Bahnhofs in mehrere Abschnitte.
Der Lokführer und der Zugbegleiter oder der Lokführer und der Rangierer.
Erste aus Richtung Strecke befahrene Weiche eines Bahnhofs.
Kontrolle,ob ein Kanal bereits mit einem Gespräch oder einer Verbindungsüberwachung belegt ist. ca. Für 3 sec.
Gleis mit einer Rampe, die das normale Lichtraumprofil beschränkt.
Die Wirksamkeit der Bremsen eines Fahrzeugs oder eines Zuges, in Prozenten (%)
Anlage mit Publikumsverkehrauf der Strecke.
Gleisbereich oder daran angrenzende Stelle, in denen Arbeiten ausgeführt werden.
Mit eigenem Antrieb versehene, im Regelbetrieb nicht trennbare, kurzgekuppelte Einheit.
Das Gleis, auch Weiche, in dessen/deren Bereich Arbeiten ausgeführt werden und Alarmmassnahmen notwendig sind.
Die fahrzeugspezifische,von der Wirkung der Luftbremse unabhängige Bremse zur Sicherung gegen Entlaufen von abgestellten Fahrzeugen: Mit Kurbel oder Handrad von der Plattform oder vom Boden aus bedienbare manuelle Bremse, Federspeicherbremse oder Permanentmagnetschienenbremse (PMS)
Der Verantwortliche für das Leiten und die Durchführung der Rangierbewegung. Er übernimmt das indirekte Führen.
Der Verantwortliche für die Sicherung und Regelung des Zugverkehres und der Rangierbewegungen.
Die zulässige Anhängelast eines Triebfahrzeuges für eine bestimmte Strecke.
Europäisches normiertes Signalisierungs- und Zugbeeinflussungssystem.
Die minimal erforderliche Kraft zur Sicherung von stillstehenden Fahrzeugen in Kilo-Newton (kN). Es dürfen nur Festellbremsen sowie Hemmschuhe angerechnet werden.
Das Aufstellen von Haltsignalen zum Schutz eines Hindernisses.
Letzte in Richtung Strecke von der Wurzel aus befahrende Weiche eines Bahnhofs.
Bahnhofgleis, in das signalmässig nicht ein- und ausgefahren oder nur ausgefahren werden kann.