LW


D. S.
Diese Lernkarten behandeln Vorschriften und technische Daten rund um Lastwagenprüfungen, inklusive Motorwagen, Anhänger, Gesellschaftswagen und Sonderbewilligungen. Sie erklären Gewichtsgrenzen, Längen, Geschwindigkeiten, Brems- und Sicherheitsvorschriften sowie spezielle Regelungen für den Transport gefährlicher Güter. Berufsfahrer und Prüflinge profitieren von diesem Wissen, um die gesetzlichen Anforderungen zu verstehen und korrekt umzusetzen.
Karten
94
Lernende
37
Sprache
Deutsch
Kategorie
Verkehrskunde
Stufe
Andere
Erstellt / Aktualisiert
22.01.2017 / 26.04.2026

Lernkarten

Doppelachsen mit einem Abstand von weniger als einem Meter gelten bei Signal Achsdruck als eine einzelne Achse

1 m

Ab welcher Distanz muss der Überhang beim Fahrzeugende gekennzeichnet werden?

ab 1 m

 Stützvorrichtung nach hinten bei Fahrzeugen zum Transport von Motorwagen über den zulässigen Überhang hinaus ?

1,1 m

Wieviel Restbreite eines Trottoirs muss freibleiben beim Güterumschlag?

1,5 m

Die Minimalhöhe der festen Seitenwände für den Transport von Grossvieh beträgt

1.5 m

Der vordere Überhang-Radius beim Sattelanhänger ab Mitte des Sattelzapfens (Königszapfen) beträgt

2,04 m

Die maximale Breite für Fahrzeuge und Anhänger beträgt

2,55 m

Die maximale Breite der Fahrzeuge mit Kühleraufbauten (Isotherm) mit mindestens 4,5 cm dicken Wandungen beträgt

2,6 m

Der maximale Überhang der Ladung nach vorne ab der Mitte der Lenkvorrichtung beträgt

3 m

Freiwilliges Anhalten verboten auf Einspurstrecken und neben Sicherheitslinien, wenn nicht eine mindestens ??? m breite Durchfahrt frei bleibt

3 m

Ab welcher Breite ist eine Sonderbewilligung zu beantragen?

3 m

Die maximale Höhe der Fahrzeuge beträgt

4 m

Ab welcher Höhe ist eine Sonderbewilligung zu beantragen?

4 m

Die minimale Länge für die Prüfungsfahrzeuge der Unterkategorien C1 und D1 beträgt

5 m

Freiwilliges Anhalten verboten, näher als ??? m vor der Querfahrbahn

5 m

Freiwilliges Anhalten verboten, näher als ??? m vor Fussgängerstreifen

5 m

Maximaler Überhang der Ladung nach hinten ab der Mitte der Hinterachse oder dem Drehpunkt der Hinterachsen beträgt

5 m

Höchstlänge der Abschleppstange beträgt

5 m

Höchstlänge ds Abschleppseils beträgt

8 m

Aufstellen der Warnzeichen bei schlechter Sicht bei SDR/ADR-Fahrzeugen vor und hinter dem Fahrzeug

10 m

Maximale Länge von Motorwagen mit Ausnahme der Gesellschaftswagen beträgt

12 m

Maximale Länge von Anhängern mit Ausnahme der Sattelanhänger

12 m

Abstand beim Sattelanhänger zwischen dem Sattelzapfen und dem Heck

12 m

Gesellschaftswagen mit zwei Achsen inkl. z.B. Skibox oder anderem Zubehörteil

13,5 m

Gesellschaftswagen mit mehr als zwei Achsen inkl z.B. Skibox oder anderem Zubehörteil

15 m

Maximale Länge für Sattelmotorfahrzeuge

16,5 m

Maximale Länge für Gelenkbusse

18,75 m

Maximale Länge für Anhängerzüge

18,75 m

Ab welcher Länge ist von jedem zu befahrenden Kanton eine Sonderbewilligung zu beantragen?

30 m

Aufstellen des Pannensignals auf nomalen Strassen

50 m

Mindestabstand für schwere Motorwagen ausserorts beim Hintereinanderfahren

100 m

Mindestsichtweite seitlich am Fahrzeug nach hinten in den Rückspiegeln

100 m

Aufstellen des Pannensignals auf Strassen mit schnellem Verkehr

100 m

Minimale Leuchtweite der Scheinwerfer

100 m

Rechtzeitig vor dem Kreuzen

200 m

Mindestabstand beim Hintereinanderfahren

2 Sekunden

Verbot des Fahrens unter Alkoholeinfluss für bestimmte Personengruppen

0,1 Promille

Verbot des Fahrens unter Alkoholeinfluss

0,5 mg/l

Gültigkeit der ADR-Bescheinigung

5 Jahre

Transport gefährlicher Güter auf der Strasse in der Schweiz

SDR

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