Grundlagen des Versicherungsvertragsrecht
Grundlagen des Versicherungsvertragsrecht
Grundlagen des Versicherungsvertragsrecht
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Flashcards
Versicherte Person
In der Fremdversicherung versichert der VN- im Gegensatz zu der Eigenversicherung- fremde Personen, fremde Vermögen oder fremde Sachen. Versicherte Person ist jene Person, die Schutz für bestimmte Gefahren geniesst. Der Versicherungsanspruch entsteht, wenn sie selbst (= Personenversicherung), ihr Vermögen (=Vermögensversicherung) oder ihre Sachen (= Sachversicherung) von der versicherten Gefahr betroffen werden.
Öffentliches Recht ( Aufzählung)
Staatsrecht/ Verwaltungsrecht
Betreibungsrecht
Strafrecht
Prozessrecht
Steuerrecht
Privatrecht ( Aufzählung)
Personenrecht
Familienrecht
Erbrecht
Sachenrecht
Obligationenrecht
Spezialgesetze ( VVG, SVG etc )
Geltungsbereich des VVG
Das VVG findet Anwendung auf alle Versicherungsvertäge mit folgender Ausnahme:
Rückversicherungsverträge
Verträge mit Versicherungsnehmen, die nicht der Aufsicht ungerstellt sind
VVG 97 teilweilse 98 gelten nicht im Bereich der Transportversicherung
Versicherter Gegenstand
Sachen, Personen, Vermögen