Grundlagen des Versicherungsvertragsrecht

Grundlagen des Versicherungsvertragsrecht

Grundlagen des Versicherungsvertragsrecht


Z. B.
Diese Lernkarten bieten einen Überblick über die Grundlagen des Versicherungsvertragsrechts und behandeln zentrale Begriffe wie Versicherer, Versicherungsnehmer, Versicherter Gegenstand und die Gliederung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Sie erläutern die verschiedenen Rechtsnormen, einschließlich öffentlichem und privatem Recht, sowie die Entstehung und Arten von Gesetzen. Die Karteikarten richten sich an Studierende und Fachleute im Rechtsbereich, die sich mit den Grundlagen des Versicherungsrechts vertraut machen möchten.
Karten
21
Lernende
2
Sprache
Deutsch
Kategorie
Recht
Stufe
Andere
Erstellt / Aktualisiert
10.01.2017 / 18.01.2022

Lernkarten

Versicherte Person

In der Fremdversicherung versichert der VN- im Gegensatz zu der Eigenversicherung- fremde Personen, fremde Vermögen oder fremde Sachen. Versicherte Person ist jene Person, die Schutz für bestimmte Gefahren geniesst. Der Versicherungsanspruch entsteht, wenn sie selbst (= Personenversicherung), ihr Vermögen (=Vermögensversicherung) oder ihre Sachen (= Sachversicherung) von der versicherten Gefahr betroffen werden.

Öffentliches Recht ( Aufzählung)

Staatsrecht/ Verwaltungsrecht

Betreibungsrecht

Strafrecht

Prozessrecht

Steuerrecht

Privatrecht ( Aufzählung)

Personenrecht

Familienrecht

Erbrecht

Sachenrecht

Obligationenrecht

Spezialgesetze ( VVG, SVG etc ) 

Geltungsbereich des VVG

Das VVG findet Anwendung auf alle Versicherungsvertäge mit folgender Ausnahme: 

Rückversicherungsverträge

Verträge mit Versicherungsnehmen, die nicht der Aufsicht ungerstellt sind

VVG 97 teilweilse 98 gelten nicht im Bereich der Transportversicherung

Versicherter Gegenstand

Sachen, Personen, Vermögen