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Grundlagen des Versicherungsvertragsrecht

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Cartes-fiches 21
Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Autres
Crée / Actualisé 10.01.2017 / 18.01.2022
Attribution de licence Non précisé    (VBV)
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Begriff Recht

Als Recht bezeichnet man die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, durch die das Verhältnis einer Gruppe von Menschen zu einander oder zu den übergeordneten Hoheitsträgern oder zwischen diesen geregelt wird. Es handelt sich um staatlich institutionalisierte Regeln, die zueinander in einer gestuften Ordnung ( Rechtsordnung) stehen und menschliches Verhalten anleiten oder beeinflussen. 

Materielles Recht

Als materielles Recht bezeichnet man Normen, die das Recht als solches ordnen.

Formelles Recht

Formelles Recht sind Normen, die der Durchsetzung des matriellen Recht dienen, also insbesondere das Verfahrensrecht.

Entstehung des Recht

Das Rech kann ausdrücklich und in einem speziell geregelten Verfahren gesetzt sein ( = Gesetzgebungsverfahren), dann spricht man von geschriebenen Rechtsnormen. Hat sich das Recht in langjähriger Übung herausgebildet, dann bezeichnet man es als ungeschriebenes Recht oder auch Gewohnheitsrecht. 

Die Rechtsquellen

Das Gesetz, das Gewohnheitsrecht, die Rechtssprechung, die Lehre

Rechtsquelle Def. Gesetz

Das Gesetz im weiteren Sinn. Innerhalb der geschriebenen Normen sind neben den internationalen Verträgen auf der Bundes-bzw. Kantonsebene die Verfassung, das Gesetz und die Verordnung zu unterscheiden.

Def. Gewohnheitsrecht

Das Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das auf regelmässiger, langer und ununterbrochener Übung beruht. Aber auch dieses darf den Gesetzen, insb. der Verfassung, nicht widersprechen. 

Def. Rechtssprechung

Die Rechtssprechung ist als Rechtsquelle in der Praxis von bedeutender Rolle. Findet der Richter in den Gesetzen und im Gewohnheitsrecht keine Antowort auf eine sich stellende Frage, so muss er diese sog. Gesetzeslücke füllen (= Präjudiz).