Grundlagen des Versicherungsvertragsrecht
Grundlagen des Versicherungsvertragsrecht
Grundlagen des Versicherungsvertragsrecht
Fichier Détails
Cartes-fiches | 21 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 10.01.2017 / 18.01.2022 |
Attribution de licence | Non précisé (VBV) |
Lien de web |
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Intégrer |
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Begriff Recht
Als Recht bezeichnet man die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, durch die das Verhältnis einer Gruppe von Menschen zu einander oder zu den übergeordneten Hoheitsträgern oder zwischen diesen geregelt wird. Es handelt sich um staatlich institutionalisierte Regeln, die zueinander in einer gestuften Ordnung ( Rechtsordnung) stehen und menschliches Verhalten anleiten oder beeinflussen.
Materielles Recht
Als materielles Recht bezeichnet man Normen, die das Recht als solches ordnen.
Formelles Recht
Formelles Recht sind Normen, die der Durchsetzung des matriellen Recht dienen, also insbesondere das Verfahrensrecht.
Entstehung des Recht
Das Rech kann ausdrücklich und in einem speziell geregelten Verfahren gesetzt sein ( = Gesetzgebungsverfahren), dann spricht man von geschriebenen Rechtsnormen. Hat sich das Recht in langjähriger Übung herausgebildet, dann bezeichnet man es als ungeschriebenes Recht oder auch Gewohnheitsrecht.
Die Rechtsquellen
Das Gesetz, das Gewohnheitsrecht, die Rechtssprechung, die Lehre
Rechtsquelle Def. Gesetz
Das Gesetz im weiteren Sinn. Innerhalb der geschriebenen Normen sind neben den internationalen Verträgen auf der Bundes-bzw. Kantonsebene die Verfassung, das Gesetz und die Verordnung zu unterscheiden.
Def. Gewohnheitsrecht
Das Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das auf regelmässiger, langer und ununterbrochener Übung beruht. Aber auch dieses darf den Gesetzen, insb. der Verfassung, nicht widersprechen.
Def. Rechtssprechung
Die Rechtssprechung ist als Rechtsquelle in der Praxis von bedeutender Rolle. Findet der Richter in den Gesetzen und im Gewohnheitsrecht keine Antowort auf eine sich stellende Frage, so muss er diese sog. Gesetzeslücke füllen (= Präjudiz).