1 HK Geschichte

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R. C.
Diese Lernkarten beleuchten historische und politische Entwicklungen in der Schweiz, der EU und ausgewählten Ländern, wobei der Fokus auf staatlichen Strukturen, Zusammenarbeit und gesellschaftlichen Veränderungen liegt. Sie thematisieren etwa die Rolle der Schweiz als Nicht-Mitglied der EU, die Bedeutung von Kantonen und Bundesrat sowie historische Ereignisse wie den Arabischen Frühling oder die Frauenbewegung. Ideal für Mittelschüler, die ihr Verständnis für politische Systeme, internationale Beziehungen und gesellschaftlichen Wandel vertiefen möchten.
Flashcards
82
Students
26
Language
German
Category
History
Created / Updated
04.10.2015 / 11.08.2026

Flashcards

1815 Bundesvertrag: Noch mehr Kompetenzen für die Kantone

Nach der Niederlage Napoleons gegin die europäische Koalition nimmt die Eidgenossenschaft ihre Verbindungen zum Wallis, zu Neuenburg und zu Genf wieder auf. Die Eidgenossenschaft besteht nun aus 22 Kantonen. Der Bundesvertrag von 1815 überträgt Kompetenzen des Bundes an die Kantone. Der Bund bleibt für die Sicherheitspolitik zuständig.

1815 Wiener Kongress: Festsetzung der Landesgrenzen

1815 werden die Neutralität der Schweiz und die Unverletzlichkeit ires Gebiets international anerkannt. Die heute gültigen Landesgrenzen sowie die Kantonsgrenzen werden im Wesentlichen festgelegt

1847-48 Sonderbundkrieg: Bürgerkrieg um die Bundesreform

Seit 1822 werden die Kantone liberaler und radikaler. Bei der Frage nach der Ausgestaltung des Bundes kommt es zu Auseinandersetzungen mit den reformwilligen Kantonen Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis. Die Bildung eines Sonderbunds zwischen diesen sieben katholisch-konservativen Kantonen führt 1847 zum Krieg.

1848 Bundesverfassung: Bundesstaat mit demokratischen Rechten

mit der Annahme der Bundesverfassung durch das Volk wird der moderne Bundestaat geschaffen. Sie gewährt den meisten Bürgern - Männern -  verschiedene Rechte und Freiheiten, z.B. das Stimm- und Wahlrecht, die Presse- und die Religionsfreiheit. Auf Bundesebene wird, nach amerikanischem Vorbild, das Zweikammersystem eingeführt, mit einem National- und einem Ständerat, welche den Bundesrat wählen. Einige Bereiche werden zentralisiert. Die Schweiz beginnt sich zum einheitlichen Recht. und Wirtschaftsraum zu wandeln.

1874 Totalrevision der Bundesverfassung: Ausbua der volkrechte

Die  1874 revidierte Bundesverfassung weitet die Aufgabenbereiche des Bundes und die demokratischen Rechte aus. Sie gibt den Schweizer Bürgern zwei zusätzliche Instrumente, um die Politik auf Bundesebene zu beeinflussen: 1874 wird das Referendum eingeführt, 1891 die Voksinitiative. 1891 wird mit Josef Zemp zum ersten Mal ein Vertreter der Katholisch Konservativen (heute CVP) in den Bundesrat gewählt: Ein erster Schritt Richtung Konsensdemokratie ist getan.

Ende 19. Jahrhundert: Gründung politischer Parteien

Die politischen Strömungen organisieren sich als Parteien: 1888 Gründung Sozialdemokratische PArtei SP, 1894 Freisinnig-Demokratische Partei FDP, 1912 Katholisch Konservative Volkspartei CVP, 1917/18 Bauern-, Gewerbe-, und Bürgerpartei SVP

1914-18 Erster Weltkrieg, Russische Revolution: Boden für sozialistische Ideen

Während des Ersten Weltkriegs verschlechtert sich die Situation breiter Bevölkerungsschichten. Armut und Arbeitslosigkeit sowie die sozialistische Ideen der Russischen Revolution führen 1918 zum landesweiten Generalstreik. 1919 wird der Nationalrat erstmals im Proporzverfahren gewählt, was weitere Schritte Richtung Konsensdemokratie nach sich zieht.

1939-45 Zweiter Weltkrieg: Mehr Macht für den Bundesrat

Im Zweiten Weltkrieg bleibt die Schweiz militärisch verschont und gehört zu den wenigen noch funktionierenden Demokratien auf dem Kontinent. Das Parlament überträgt dem Bundesrat Befugnisse, die normalerweise nur dem Parlament zustehen. 1943 wählt es den ersten Sozialdemokraten in die Landesregierung.

1959 Zauberformel: Bundesrat aus vier Parteien

Nach dem Bundesratswahlen 1959 setzt sich die Landesregierung aus Vertretern der vier wählerstärksten Parteien zusammen: 2 FDP, 2 CVP, 2 SP, 1 SVP. Diese Konstellation bleibt bis 2003 bestehen

1971 Einführung des Frauenstimmrechts

 Auf nationaler Ebene erhalten die Schweizer Frauen 1971 das Stimm- und Wahlrecht. in eineigen Gemeinden und Kantonen haben Männer und Frauen schon vorher die gleichen politischen Rechte.

1999 Totalrevision der Bundesverfassung

Die totalrevidierte Bundesverfassung betont das partnerschaftliche Zusammenwirken zwischen Bund und Kantonen, hält den Vorrang des Bundesrechts vor entgegenstehendem kantonalem Recht fest und bezieht neu auch die Gemeinden stärken mit ein

2000 Volkentscheid für die Abkommen mit der EU

Mit 76 % Ja entscheidet sich das Schweizervolk für die Biliateralten Abkommen zwischen der Schweiz und der EU. Die Abkommen treten 2002/2004 in Kraft. Sie schaffen einen gegenseitigen Marktzugang und sind Grundlage für die Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung, Sicherheit, Asyl, Umwelt und Kultur

2002 Ja zum UNO Beitritt

2002 stimmen Volk und Stände für den Beitritt zu den Vereinten Nationen UNO. Seither engagiert sich die Schweiz als Vollmitglied aktiv in der Weltorganisation.

Die Schweiz ist ein föderalistischer Staat. was bedeutet das?

Die staatliche Macht ist aufgeteilt zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Kantone und gemeinden verfügen über weitreichende Kompetenzen und haben eigene Einnahmequellen. Bei Entscheidungen, welche die ganze Schweiz betreffen, wirken die Kantone stets mit. Der Föderalismus ermöglicht es, Verschiedenartigkeit in einer Einheit zu leben. Für die Schweiz mit ihren vier Sprachkulturen und ihren grossen geografischen Unterschieden ist er eine wichtige Voraussetzung für das Zusammenleben.

Souveränität

Die Souveränität bezeichnet im Völkerrecht die Unabhängigkeit eines Staates gegenüber anderen Staaten und das Recht des Staates über sich selber selbstständig zu bestimmen. Die Souveränität zu haben bedeutet die Kompetenz zur höchsten Machausübung zu besitzen.

Träger der Souveränität ist der so genannte Souverän.
In demokratischen Staaten wie beispielsweise in der Schweiz wird der Souverän durch das Schweizer Volk repräsentiert. Das Volk als Souverän bestimmt selber die Regierung seines Landes und auch welche Staatsform (Demokratie, Monarchie etc.) das Land hat.
In Monarchien ist das Staatsoberhaupt der Träger der Souveränität.

Was sind Gemeinden und was sind ihre Aufgaben

Es gibt 2324 Gemeinden. Sie sind die kleinste politische Einheit in der Schweiz. 1/5 hat ein Parlament, 4/5 die direkt-demokratische Entscheidung in der Gemeindeversammlung.

Aufgaben: z.B. das Führen der Einwohnerregister, der Zivilschutz, Schul- und Sozialwesen, Energieversogung, Strassenbau, Ortsplanung, Steuern. Der Umfang der Gemeindeautonomie bestimmen die einzelnen Kantone, er ist deshalb recht unterschiedlich.

Was sind Kantone und was sind ihre Aufgaben?

Kantone (häufig auch Stände genannt) sind die nächstgrössere pol. Einheit. Alle Kantone sind gleichberechtigt, und sie haben im weltweiten Vergleich ein Höchstmass an Souveränität. Gesundheitswesen, Bildung und Kultur gehören zu jenen Politikbereichen, in denen sie über grosse Handlungsspielräume verfügen.

Jeder Kanton hat eine eigene Verfassung, ein eigenens Parlament, eine eigene Regierung und eigene Gerichte. Die Grösse des Parlaments variiert zwischen 50 und 180 Abgeordneten, die alle vom Volkt durch (meist) dem Verhältniswahlrecht (proporz) gewählt wurden. Auch die kantonalen Regierungen werden überall vom Volk gewählt, meisten mittels Mehrheitswahlrecht (Majorz). 

Direkt- demokratische Form der Landsgemeinde existiert nur noch in Appenzell Innerhoden und in Glarus.

Was ist der Bund und was sind seine Aufgaben?

Bund ist der schweizerische Begriff für den Staat, der andere häufig gebrauchte Ausdruck dafür ist Eidgenossenschaft. Die Abkürzung CH steht für "Confoederatio Helvetica". Dies bedeutet das "Bündnis".

Der Bund ist überall dort zuständig, wo ihn die Verfassung dazu ermächtigt - z.B. in der Aussen- und Sicherheitspolitik, beim Zoll- und Geldwesen, in der landesweit gültigen Rechtsetzung und in der Verteidigung.

Wie sieht die Gewaltenteilung in der Schweiz aus?

zur Verhinderung von Machtkonzentration und Machtmissbrauch ist die Staatsmacht in der Schweiz in drei unabhängige Gewaltbereiche aufgeteilt: die Legsilative (gesetzgebende Gewalt), die Exekutive (gesetzesausführende Gewalt) und die Judikative (richterliche Gewalt). Das heisst z.B.: Niemand darf gleichzeitig mehr als einer der drei Bundesbehörden - Dem Parlament, der Regierung, dem obersten Gericht - angehören

Wann tritt das obligatorische Referendum zu Tage?

für alle Änderungen der Verfassung sowie für den Beitritt zu bestimmten internationalen Organisationen.

Zur Annahme einer solchen Vorglage braucht es das so gennante doppelte Mehr - nämlich erstens das Volksmehr, also die Mahrheit der gültigen Stimmen im ganzen Land, und zweitens das Ständemehr, also eine Mehrheit von Kantonen, in denen die Stimmenden die Vorlage angenommen haben.

Beim fakultativen Referendum genügt das Volksmehr.

Was ist das Petitionsrecht

Es steht allen Personen zu. Jede und jeder hat das Recht, schriftlich Bitten, Anregungen und Beschwerden an Behörden zu richten.

Diese sind verpflichtet, solche Petitionen zur Kenntnis zu nehmen; eine Antwort darauf ist allerdings nicht vorgeschrieben, doch wird in der Praxis jede PEtition behandelt und beantwortet. Gegenstand der Eingabe kann jede staatliche Tätigkeit sein.

Was bedeutet „Neutralität“ politisch?

Wenn irgendwo ein Krieg zwischen Staaten ausbricht, darf die Schweiz nicht Partei ergreifen. Die Schweiz praktiziert etwa seit 1990 eine „differenziertere Neutralität“.

) In welchen Organisationen darf ein neutraler Staat wie die Schweiz Mitglied sein?

UNO, Uno-Unterorganisationen, OSZE, Europarat, EU

Mit welchen Organisationen darf ein neutraler Staat in Friedenszeiten keine Bündnisse eingehen?

NATO, allgemein: Militärbündnisse

Woran zeigt sich, dass die Schweiz in der Aussenpolitik echte Solidarität verwirklichen will?

In der Entwicklungszusammenarbeit konzentriert die Schweiz ihre Mittel auf die

ärmsten Länder, obwohl diese für den Export unwichtig sind. Sie leistet vermehrt Hilfe zur Selbsthilfe.

Warum kommt der Schweizer Aussenpolitik im Bereich Menschenrechte eine ganz besondere Bedeutung zu?

Die Schweiz ist Depositarstaat und Signatarstaat der Genfer Konventionen (1864-2005) zum Schutz von Kriegsgefangenen und der Zivilbevölkerung

Warum ist die Disponibilität für die Schweizer Aussenpolitik besonders wichtig?

Als neutrales Land hat die Schweiz viel Erfahrungen und Fachwissen in den „guten Diensten“ gesammelt. Ihre Vermittlerdienste sind weltweit gefragt.

Die Schweiz ist vor allem in den fünf folgenden Bereichen tätig: A) Friedensförderung (in Form von präventiver Diplomatie und Krisenbewältigung) / B) Menschenrechtspolitik / C) Abrüstung und Rüstungskontrolle / D) Humanitäres Völkerrecht / E) Entwicklungszusammenarbeit, Zusammenarbeit mit Osteuropa und humanitäre Hilfe

  1. Die Schweiz will im Südbalkan stärker präsent sein. Sie eröffnet daher eine Botschaft in Mazedoniens Hauptstadt Skopje
  2. Das Schweizer Aussenministerium unterstützt die „Genfer Friedensinitiative“ für Israel/Palästina. 
  3. Die Schweiz unterstützt den Ausbau des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC). 
  4. Das Katastrophenhilfekorps hilft in der vom Erdbeben zerstörten Stadt Bam (Iran). 
  5. Die Schweiz vertritt die Interessen der USA gegenüber dem Iran auf diplomatischer Ebene
  6. Die Schweiz will den Austausch mit der NATO verstärken

  1. A,E
  2. A,B
  3. D,B
  4. E
  5. A
  6. C

die Europäische Union ist...

ein Staatenverbund

die drei Säulen der EU Politik

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Die erste Säule (EG)

ist ein supranationales Gebilde: Die Mitgliedstaaten treten Souveränität an gemeinsame Organe ab. Was in Brüssel entschieden wird, gilt für alle Mitgliedstaaten der EU.

Die zweite und die dritte Säule basieren auf der Zusammenarbeit der Regierungen aller Mitgliedstaaten. Das Ziel heisst Koordination, aber jeder Mitgliedstaat bleibt souverän

 

Europäische Gemeinschaft

Um diese Ziele zu erreichen, setzt die EG auf die vier Grundfreiheiten: Freier Warenverkehr, freier Personenverkehr, freier Dienstleistungsverkehr und freier Kapitalverkehr

Dabei gelten drei Prinzipien:

a) Das Prinzip der Nichtdiskriminierung
Eine auf Staatsangehörigkeit basierende unterschiedliche Behandlung ist unzulässig (z.B. im freien Warenverkehr darf eine importierte Ware nicht anders behandelt werden als eine inländische Ware).

b) Das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung
eine Ware, die in einem Mitgliedstaat rechtmässig hergestellt und in den Verkehr gebracht wurde, muss in den anderen Mitgliedstaaten akzeptiert werden.

c) Das Prinzip der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften
In den Bereichen Gesundheitsschutz und Sicherheit werden die Richtlinien harmonisiert (technische Normen für Fahrzeuge etc.)

GASP (Geimeinsame Aussen- & Sicherheitspolitik)

Ziel: Die EU will helfen, den internationalen Frieden zu wahren. Sie fördert die internationale Sicherheit und setzt sich für die Achtung der Menschenrechte ein.

Träger: Steuerung und Entwicklung der GASP ist Aufgabe des „Rates Allgemeine Angelegenheiten“, der einmal monatlich tagt. Dabei treffen sich die 25 Aussenminister der EU-Mitgliedstaaten

Instrumente:

1.) Gemeinsame Standpunkte: Es wird versucht, ein für die Mitgliedstaaten verbindliches Konzept aufzustellen. Dabei wird Einstimmigkeit verlangt.

2.) Gemeinsame Aktionen: Werden beschlossen, wenn die EU konkret tätig werden will, zum Beispiel durch die Entsendung von Wahlbeobachtern, die Ernennung eines Sonderbeauftragten, die Verhängung bestimmter Sanktionen.

3.) Gemeinsame Strategien: Der Versuch, alle Mitgliedstaaten in bestimmten Fragen zu einer gemeinsamen Linie zu führen. Bisher sind gemeinsame Strategien der EG zu Russland, zur Ukraine und zur Mittelmeerregion entwickelt worden.

Seit 1997 gibt es das Amt eines „Hohen Vertreters für die GASP“, um diese effizienter und sichtbarer zu machen.

Die EU- Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, für die GASP bis zu 60 000 Soldaten bereitzustellen. Die GASP versteht sich nicht als Infragestellung der NATO.

Zur zwischenstaatlichen Zusammenarbeit

Ziel: In Bezug auf die Justiz und auf Inneres soll die Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten erleichtert werden.Bereiche: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Für alle EU-Bürger soll gelten:  Der „Raum der Freiheit“ soll den freien Personenverkehr garantieren, ausserdem den Schutz der Grundrechte und die Bekämpfung der Diskriminierung.
Der „Raum der Sicherheit“ soll dank der Stärkung von Europol die Kriminalität effizienter bekämpfen. Im Zentrum stehen Terrorismus, Menschenhandel, Waffenhandel, Drogenhandel, Korruption und Betrug. Der „Raum des Rechts“ soll allen EU-Bürgern den gleichen Zugang zum Recht ermöglichen und die Zusammenarbeit der Justizbehörden gewährleisten.

Gleichzeitig mit der Entwicklung dieser drei Räume ist die Aussengrenze der EU verstärkt worden: Das Abkommen von Schengen hat die Grenzkontrollen an den EU-Aussengrenzen verschärft. Die zehn neuen Mitgliedländer müssen zuerst die Sicherung der Aussengrenze garantieren, bevor sie dem Schengen-Raum beitreten können.

Die Organe der Europäischen Union (Legislative, Exekutive, Judikative)

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Europäische Union, Ursprünge

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Bilaterale 1

2002

a) Forschung: Gegenseitiger Zugang von Wissenschaftern und Forschungsstellen zu Forschungsprogrammen.

b) Freier Personenverkehr: Gegenseitiger Zugang der Schweizer- und EU-Bürger zum Arbeitsmarkt.

c) Landverkehr: Gegenseitige Öffnung der Strassen- und Eisenbahnverkehrsmärkte.

d) Luftverkehr: Gegenseitiger Zugang der Fluggesellschaften zum Luftverkehrsmarkt

e) Landwirtschaft: Gegenseitige Öffnung der Märkte für Agrarprodukte.

f) Öffentliches Beschaffungswesen: Gegenseitiger Zugang von Unternehmen zu Aufträgen der öffentlichen Hand.

g) Technische Handelshemmnisse: Gegenseitige Anerkennung von Tests und Zertifikaten der gehandelten Erzeugnisse

Bilaterale 2

2005

a) Justiz, Polizei, Asyl und Migration („Schengen/Dublin“): Schengen erleichtert den Personenverkehr durch den Abbau systematischer Personenkontrollen an den Grenzen. Gleichzeitig wird die innere Sicherheit durch die verbesserte Zusammenarbeit von Polizei und Justiz gestärkt.

b) Zinsbesteuerung: Die Schweiz erhebt bei Zinserträgen von Personen, die in der EU wohnen, einen Steuerrückbehalt, der schrittweise auf 35% ausgebaut wird.

c) Betrugsbekämpfung: Die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU gegen Schmuggel und gegen Delikte im Bereich der indirekten Steuern (Zoll, Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuer) wird verstärkt.

d) Verarbeitete Landwirtschaftsprodukte: Für eine ganze Reihe von Produkten der Nahrungsmittel-industrie (Schokolade, Biskuits, Suppen, Teigwaren usw.) werden weniger Zölle und Exportsubventionen erhoben

e) Umwelt: Die Schweiz wird Mitglied der Europäischen Umweltagentur, die ein wichtiges Mittel für die europaweite Zusammenarbeit im Umweltbereich ist.

f) MEDIA: Schweizer Filmschaffende erhalten Zugang zu den Förderprogrammen MEDIA der EU.

g) Ruhegehälter: Die Doppelbesteuerung von ehemaligen EU-Beamten mit CH-Wohnsitz fällt weg.

h) Bildung: Beteiligung der Schweiz am EU-Bildungsprogramm 2007-2013

Wirkungsanalyse der Bilateralen I: Eine Zwischenbilanz

Persnonenfreizügigkeit

  • Langfristig: Positive Auswirkungen auf das Arrbeitsangebot sowie die Produktivität dank der Zuwanderung gut qualifizierter Arbeitskräfte. kurzfristig: Eindämmung von Engpassen beim Arbeitsangebot während des Aufschwungs.

Öffentliches Beschaffungswesen

  • Bessere Vorbereitung, mehr Transparenz und damit auch mehr Wettbewerb sowie verbesserte Preis-/Leistungsverhältnisse bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen der öffentlichen Hand
  • Gleichberechtigter Zugang der schweizerischen Unternehmen zum EU Markt allerdings bei etwas erhöhtem Verwaltungaufwand

Agrarabkommen & Protokoll 2:

  • Im liberalisierten Bereich, vor allem beim Käse, mehr Vielfalt und tendenziell niedrigere Preise, bessere Absatzchancen.
  • Basis für den Wiederaufbau schwacher Marktstrukturen im Inland.

Forschung

  • Zugang der forscher zu einem umfangreichen Ressourcenpool.
  • Verbesserte Möglichkeiten der internationalen Zusammenarbeit.
  • Mittelfüsse zugunsten der Schweiz
  • Die administrativen Hürden einer Teilnahme an den Forschungsprogrammen sind noch hoch.

 

6. Die Schweiz und die EU II: Wirkungen eines allfälligen EU-Beitritts

2.) Rechtliche Auswirkungen eines Beitritts der Schweiz zur EU

Referendum & Volksinitiative

2.1) Referendum:

a) Wenn die EU abschliessendes Recht setzt (Verordnungen), kann der schweizerische Gesetzgeber kein Recht mehr setzen. In diesen Fällen ist ein Referendum nicht möglich.

b) Wenn die EU Richtlinien erlässt, sieht es anders aus: Richtlinien setzen einen meist weit gesteckten gesetzlichen Rahmen, jeder Mitgliedstaat kann innerhalb dieser Richtlinien selbst Recht setzen. In solchen Fällen ist das fakultative Referendum möglich.

2.2) Volksinitiative:

Eidgenössische Volksinitiativen sind weiterhin möglich. Sollten sie aber dem EU-Recht widersprechen, müssten sie durch das Parlament ganz oder teilweise für ungültig erklärt werden.
2.3) Bundeshoheit:

In jenen Bereichen, in denen die Mitgliedstaaten gemeinsam entscheiden müssen, geht EU-Recht nationalem Recht vor. Die Schweiz könnte ihre Argumente in Brüssel einbringen und mitentscheiden, dafür wären aber die Rechte von Bundesrat und Parlament in diesen Bereichen eingeschränkt.

2.4) Kantonale Hoheit:

Die Kantone wären ebenfalls von EU-Kompetenzen tangiert, allerdings in weniger grossem Ausmass. Insofern müssten auch sie Teile ihrer Gesetzgebung dem EU-Recht anpassen. Das müssten sie aber auch im Falle neuer bilateraler Verträge zwischen der Schweiz und der EU, zum Beispiel in der Frage der gegenseitigen Anerkennung von Diplomen.

2.5) Gerichtsbarkeit


Das Urteil des europäischen Gerichtshofes hat in all jenen Bereichen Vorrang, in denen die EU zuständig ist.

Frauenbewegung ab 1968

die neuen Feministen kommen aus der linken studentischen Bewegung. Sie erfahren dort die Diskrepanz zwischen dem Anspruch der Herrschaftsfreiheit und der tatsächlichen Geschlechterordnung und erkennen, dass die neue Linke von den gleichen patriarchalischen Strukturen geprägt ist wie die kritisierte bürgerliche Familie und Gesellschaft. Gleichzeitig reagieren sie mit Ungeduld auf die traditionelle Frauenbewegung.

Die neu entstehende Frauenbefreiungsbewegung (FBB) distanziert sich in den 1970er Jahren inhaltlich zusehends von der linken Bewegung und sieht im Feminismus den Angelpunkt gesamtgesellschaftlicher Veränderungen. Die sich 1977 von der Partei loslösenden progressiven Frauen verkörpern eine andere Tendenz der neuen Frauenbewegung, die Feminismus und Sozialismus zu verbinden sucht und sich dabei der traditionellen politischen Instrumente bedient

1981

Am 6. März demonstrieren drei- bis viertausend Frauen mit der Parole «Wir passen unter keinen Helm» gegen die Absicht des Bundesrates, die Frauen in die Gesamtverteidigung einzubinden.

• Der Grundsatz der Gleichstellung von Frau und Mann wird in der Bundesverfassung verankert. Der neue Artikel 4 Absatz 2 BV wird am 14. Juni mit 60% Ja-Stimmen vom Volk angenommen. Es handelt sich um den bundesrätlichen Gegenvorschlag zur Initiative «Gleiche Rechte für Mann und Frau». (vgl. 1975, 1976)

• Ende Juni treten die Sozialdemokratischen Frauen der Schweiz aus dem Bund Schweizerischer Frauenorganisationen aus. Sie begründen dies u. a. damit, dass der BSF bürgerlich dominiert sei und in keiner Weise mehr feministische und sozialdemokratische Politik vertrete.

• Der Verein Nottelefon für vergewaltigte Frauen wird am 16. November in Zürich gegründet. In der Folge entstehen auch in andern Schweizer Städten Nottelefone

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