18.51 Recht – Fragen mit Antworten Reglementsbezug 85–105

18.51 Recht – Fragen mit Antworten Reglementsbezug 85–105

18.51 Recht – Fragen mit Antworten Reglementsbezug 85–105


C. H.
Diese Lernkarten behandeln rechtliche Aspekte der kommerziellen Kommunikation auf Universitätsniveau. Sie konzentrieren sich auf Themen wie Markenschutz, Werbung, Urheberrecht und Datenschutz, wobei Begriffe wie Marke, Anmeldung, Medium und Werk zentral sind. Die Karteikarten sind besonders nützlich für Marketingstudenten und Fachleute, die sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen von Werbung und Markenführung auseinandersetzen müssen.
Karten
23
Lernende
1
Sprache
Deutsch
Kategorie
Marketing
Stufe
Universität
Erstellt / Aktualisiert
10.09.2016 / 08.10.2016

Lernkarten

Da steht noch viel über „öffentlich-rechtliche Schranken“ in der kommerziellen Kommunikation...was gibt es da alles?

a)    Werbegewinnspiele (Wettbewerbe, Preisausschreiben):
        Lotteriegesetz (öffentlich, zwingend) darf nicht verletzt werden.
        Im Lotteriegesetz geregelt: Lotterien und Tombola’s nur in Ausnahmefällen gestattet, dann:
    -    Kaufzwang (zum Mitmachen muss man etwas bezahlen)
    -    Grössere Gewinne (Vermögensrechtlicher Vorteil, Vermögen des Hauptgewinners muss erheblich vergrössert werden!)
    -    Zufällige Gewinnerermittlung (Zahlen ermitteln, z.B. beim Zahlenlotto)
    -    Planmässigkeit der Durchführung (Veranstalter hat kein erhebliches Risiko (Einzahlungen minus Auszahlungen und Spesen geht auf)
    Wenn Sie einen Wettbewerb veranstalten, muss eine dieser Bedingungen fehlen, damit das LG (siehe Kurzfassung bei Euch!) nicht verletzt wird, Meist macht man „kein Kaufzwang“, dann ist rechtlich alles OK!

    b)        Preisbekanntgabe(Verordnung) PBV:
PBV entstand aus UWG Gesetz! Will erreichen, dass Preise klar und miteinander vergleichbar und nicht irreführend sind.
Preisangaben in CHF incl. MWSt.
Grundpreis pro kg, Liter etc. bei unverpackter Ware.
Bei vorverpackter Ware: Einheitspreis, Grundpreis (Vergleichbarkeit!)
Werbung: „Bei verschiedenen Produkten können Sie bis 60 % Rabatt bekommen!“ ist nicht erlaubt, da so keine Vergleichbarkeit.
Auch in elektronischen Medien gilt die PBV!
    Natürlich gilt sie auch bei Preisangaben in Schaufenstern und Vitrinen.

    c)        RTVG, was ist das und was ist da z.B. über Sponsoring vorgeschrieben?
    
Lu:    Radio- und Fernseh-Gesetz.
Beispiel: Sponsoring ist bei redaktionellen, meinungsbildenden Sendungen nicht erlaubt (Arena), z.B. bei Wetterprognosen, auch redaktionell, ist nur das Nennen des Sponsors erlaubt, aber keine Produkte-Werbung.    
Medikamentenwerbung: Nur für Kategorien c-e Publikumswerbung erlaubt, a) und b) nur Fachwerbung.
Tabakwerbung in Radio und TV nicht erlaubt.
Alkoholwerbung: Nur für Getränke unter 15 Volumen-% Alkohol erlaubt, also keine Werbung für gebrannte Wasser (Whisky z.B.)

Doch noch schnell wegen den gebrannten Wassern: Was ist da erlaubt/verboten?

Werbung für gebrannte Wasser in Radio und TV grundsätzlich verboten.
    Werbung für gebrannte Wasser presse und Plakate: Darstellung Produkt, Flasche, Herstellungsort, Grundfrucht erlaubt, aber keine Lifestyle-Werbung erlaubt (Stimmung!)
Achtung auf Jugendschutz. Wenn Alkoholwerbung, generell: von der EAV Eidg. Alkoholverwaltung prüfen lassen, man erlebt dann keine Überraschungen!
    Gebrannte Wasser dürfen nicht als Preise in Preisausschreiben angepriesen werden, Kauf einer Flasche darf auch nicht Teilnahmebedingung sein.

 

Werbung für Tabakwaren?

Selbstbeschränkung der Industrie. Warnaufschriften auf Packungen, Angaben Teer und Nikotin. Jugendschutz (öffentliche Gebäude, Schulhäuser, öffentliche Verkehrsmittel, Medien, die Kindern und Jugendlichen zugänglich sind)!

Wichtig ist jetzt noch die Werbung für Medikamente/Heilmittel...was muss man da beachten?

Heilmittel: 5 Kategorien, a-e.
    a und b: Rezeptpflichtig, Werbung nur in Fachmedien (Ärztezeitung). c und d: Beratung durch Arzt und Apotheker/Drogist, aber keine Rezepte: Publikumswerbung erlaubt.
    e: Frei verkäuflich, z.B. Vitamin-C-Tabletten, Ricola. Publikumswerbung erlaubt.
    Kontrolle der Medikamenten-Werbung durch Swissmedic, harte Strafen, wenn man sich nicht an diese Vorschrift hält.

 

Was hat das BAG Bundesamt für Gesundheit, da zu suchen?

BAG ist z.B. verantwortlich für Lebensmittel und deren Verpackung, Kosmetik (Gebrauchsgüter!) und Gifte.
    Man könnte hier z.B. Vorschriften über Mogelpackungen finden, oder Vorschriften über Heilversprechen.
    Konsument darf nicht getäuscht werden, BAG überwacht auch Hygienevorschriften.

 

Stichworte „Wappen“ und „Aussenwerbung“!

Es gibt Vorschriften über die Verwendung von Wappen (auf Produkten meist nicht erlaubt, auf Briefpapier oder Prospekten eher ja)
    Verfolgen Sie in Richtung Prüfung vor allem, aktuell, die Verhandlungen über made in Switzerland und „Swissness“, „Wann darf man ein Produkt als Schweizer Produkt bezeichnen“!?

Wenn man von Medien spricht, unterscheidet man zwischen Printmedien (Druck), elektronischen Medien (Radio, TV, Internet) und Aussenwerbung!
    Aussenwerbung: Vor allem Plakatwerbung! 
    Jede Gemeinde hat die Hoheit über Aussenwerbung, sie bestimmt, wo man Plakate „aufhängen“ kann, die Gemeinde verkauft dann meistens die Rechte für den Plakataushang an eine Plakatgesellschaft.
    Achtung auf Ortsschutz, Strassenverkehrsgesetz, Landschaftsschutz, Denkmalschutz etc. / Werbung an Autobahnen.
Aussenwerbung ist auch Schaufensterwerbung, Vitrinen, Sandwichmänner etc.

 

 

Wie ist das mit der Kinowerbung?

Privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Schranken plus, je nachdem Jugendschutz.

105a.    Darf man eigentlich in der kommerziellen Kommunikation erzählen, "was     man will"? Darf man übertreiben?

Aussagen müssen im Kern wahr sein, Uebertreibungen wrden aber vom     Publikum geduldet, ja sogar erwartet! Es gilt da nicht das urteil von     Spezialisten, sondern die des gut informierten Publikums!

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