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18.51 Recht – Fragen mit Antworten Reglementsbezug 85–105

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Set of flashcards Details

Flashcards 23
Language Deutsch
Category Marketing
Level University
Created / Updated 10.09.2016 / 08.10.2016
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Was heisst das, „Immaterial...“?

Im Recht geht es einerseits um „Materielles“, Kaufverträge, Mietverträge, Arbeitsverträge - andererseits um Immaterielles, nicht Greifbares, RECHTE: Eben, Patente, Designrecht, Marken und Urheberrechte...also um Rechte! Siehe auch Spezialtabelle mit de

Zuerst das Patent: Wichtigste Regelungen?

Ein Patent ist der rechtliche Schutz einer technischen Entwicklung, die gewerblich genutzt werden kann (also z.B. serienmässige Herstellung anhand der Patentschrift möglich!)

Anmeldung mit Patentschrift beim IGE (Institut für Geistiges Eigentum, Bern) oder beim Europäischen Patentamt in München.
    Schutzdauer: Zuerst ein Jahr Prioritätsfrist, dann noch 19 Jahre 
    (total 20 Jahre) Schutz in jedem Land, in dem man das patent anmeldet.
    Keine Verlängerung der Schutzdauer möglich (bei patentierbaren Heilmitteln kann man statt 20 bis 25 Jahre Schutz bekommen, je nach Prüfungszeit von Swissmedic, Heilmittelkontrolle!)
    Nach Auslaufen des Patentes ist dieses Allgemeingut...Generica!
    Innerhalb Prioritätsjahr Anmeldung bei allen Ländern, in denen man schützen will. Bei der Anmeldung in München Europäisches patent, für EU-Länder plus CH plus LI.
    IGE macht von sich aus keine Neuigkeitsprüfung, München schon.
    WIPO: Uno-Unterbehörde in Genf, kümmert sich um Schutz von geistigem Eigentum, auch um internationale Patente!
    IGE würde nach Patentierung in der Schweiz WIPO beauftragen, in den gewünschten Ländern das Patent anzumelden!

 

Und was ist dann beim Designschutz geschützt?

Die äussere Form eines Produkts, material, Linienführung, Farbe.
    Schutz 5 Jahre, 4x5 Jahre verlängerbar.
    Anmeldung auch beim IGE.
    Anmeldung mit Formular und Foto des Designgutes.

 

Und jetzt zwei Immaterialgüterrechte, die fürs Marketing besonders wichtig sind, zuerst Markenschutz! Die wichtigsten Punkte?

Eine Marke ist eine Bezeichnung einer Marktleistung (Produkt oder Dienstleistung), mit der man diese Marktleistung von einer anderen unterscheiden kann!
    Anmeldung im IGE, auch über Internet (www.ige.ch).
    Schutzdauer 10 Jahre, immer wieder um 10 Jahre verlängerbar!
    Schutz zuerst in der Schweiz, dann in andern Ländern und Ländergruppen, Madrider Abkommen, siehe Kurzbeschreibung, die ich abgegeben habe.
    Hinterlegung im Markenregister (öffentliches Register!).
    Absolute Ausschlussgründe (IGE prüft): Keine allgemeinen Begriffe, wie Brot, Stahl, Milch. Keine sittenwidrigen Marken: „Selbstmorddolch“, „Bin Laden-Terror-Set“.
    Relative Ausschlussgründe (IGE prüft NICHT!): Gleiche oder ähnliche Marke, die schon eingetragen ist. Sie können bestehende und ähnliche Marken bei der Anmeldung z.B. im Internet gleich prüfen lassen, IGE-verwandtes Unternehmen, geht schnell, kostet wenig, vermeidet unnötige hohe Kosten!
    Einige Unterscheidungen:
    -    Hersteller-Marken, Handelsmarken, Eigenmarken
    -    Zwei- und dreidimensionale Marken
    -    Bild-, Bild/Wort- und Wortmarken, Klangmarken (Jingle Migros)
    -    Garantiemarken, Kollektivmarken (Drogistenstern!)

    Auch Figuren und ev. auch Slogans kann man markenrechtlich schützen: Pingu, Harry Potter, „Katzen würden Whiskas kaufen“.
    Dagegen wurde "Nicht immer, aber immer öfter!" für Clausthaler nicht geschützt, zu allgemein!

Der Experte fragt: Sie haben ein neues Produkt mit einer neuen Marke kreiert, alles läuft „wie verrückt“, in diesem Druck haben Sie es in den beiden Startjahren, versäumt, Ihre Marke eintragen zu lassen! Jetzt meldet jemand in Dänemark Ihre Marke international an...was passiert? Darf er das überhaupt?

Er darf das!
    Aber: Im Rahmen Ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit dürfen Sie IHRE Marke weiter verwenden („älteres Recht“, Beispiel: Sie haben bis heute, in den letzten 2 Jahren, vor allem die Schweiz und Frankreich beliefert—dann dürfen Sie das auch weiterhin mit Ihrer Marke!)

 

Das vierte Immaterialgüterrecht ist das Urheberrecht! Was meint man damit?

Schutz von geistigen Werken: Musik, Bilder, Romane, Musicals, Bildhauerwerke.
    Wichtig: KEINE Anmeldung nötig (und möglich), Schutz entsteht durch die „Schöpfung“. Urheberrecht/Nutzungsrechte.
    Schutz während des Lebens des Schöpfers plus 70 Jahre über Tod hinaus, EDV-Programme bis 50 Jahre über den Tod des „Programmierers“ hinaus.
    Der Urheber hat das Recht, zu bestimmen, wie sein Werk benutzt wird und hat Recht auf die Bezahlung von Tantièmen bei der Nutzung, z.B. bei Musik.
    Schöpfer ist also natürliche Person, sie kann Nutzungsrechte lizenzieren oder verkaufen, urheberrecht bleibt aber beim Schöpfer!

 

Was, „keine Eintragung“, und was ist dann SUISA?

SUISA ist die schweizerische Verwertungsgesellschaft für Musik, es gibt weltweit über 100 Schwesterunternehmen.
    Ein Komponist wird Genossenschafter der Genossenschaft SUISA, und dann kümmert sich die SUISA darum, dass bei Aufführungen Geld bezahlt wird, das dann als Tantième an den Komponisten fliesst.
    Andere Verwertungsgesellschaften kümmern sich um Literatur (Pro Literis) etc.

 

„SUISA-pflichtige Musik“, was meint das für den Marketingleiter?

Wenn Sie für einen Werbefilm oder –Spot etc. Musik verwenden, müssen Sie sich darum kümmern, ob dafür SUISA-Gebühren bezahlt werden müssen...nicht zuerst verwenden und dann fragen, sondern umgekehrt!