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18.51 Recht – Fragen mit Antworten Reglementsbezug 106–117

18.51 Recht – Fragen mit Antworten Reglementsbezug 106–117

18.51 Recht – Fragen mit Antworten Reglementsbezug 106–117


Kartei Details

Karten 12
Sprache Deutsch
Kategorie Marketing
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 10.09.2016 / 08.10.2016
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/18_51_recht_fragen_mit_antworten_reglementsbezug_106117
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Was schützt das KKG?

Schutz des Konsumenten gegen übermässige Verschuldung. Nur B2C! Verträge zwischen CHF 500.- bis 80'000.-. Abzahlungsverträge, teilweise Leasingverträge, Kreditkartenverträge, Bankkonto-Verträge.

Wie läuft beim KKG die Kontrolle?

„Kreditgeber“ (nur professionelle betroffen!)  melden Verträge vor Ausführung an IKO, Kontrollkommission. Wenn durch diesen neuen Vertrag eine Überschuldung droht, kann vertrag durch kreditgeber abgelehnt werden, Kreditgeber ist also verantwortlich, IKO ist nur Informationsstelle.
    Nochmals: Gilt NICHT für B2B!

 

KKG: Kann man von  einem Vertrag zurücktreten?

„Verträge sind da, um gehalten zu werden“.
    Aber: Von einem Abzahlungsvertrag und von einem Vertrag bei einem Haustürverkauf (Kaffeefahrten in den Schwarzwald! siehe UWG-Kurzfassung bei Euch, Kapitel 3 unten) kann man innert 14 (neu!)  Tagen zurücktreten. Dieses Rücktrittsrecht muss im Vertrag erwähnt werden, incl. Adresse, wohin man schreiben muss, sonst gelten die 14 Tage erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Käufer das zur Kenntnis nehmen konnte!.

 

Was will das Kartellgesetz KG? Ist das dasselbe wie das UWG?

Bei beiden Gesetzen spricht man von „Wettbewerbsrecht“:
    Beim UWG findet der Wettbewerb statt, er soll aber fair und unverfälscht stattfinden (Zugaben, Titelberühmung, Dumpingpreise, Lockvogelangebote etc.)
    Das KG Kartellgesetz soll dafür sorgen, dass der Wettbewerb überhaupt stattfindet und nicht durch Absprachen und marktmächtige Unternehmen und Gruppen verunmöglicht oder stark beeinträchtigt wird.
    
    Negatives Beispiel: Novartis vereinbart in den USA mit einigen andern mächtigen Pharmaunternehmen, dass bestimmte Medikamente zu hohen Preisen verkauft werden. (das hat ja dann auch zu Milliardenbussen geführt!)

    Oder im Dorf: 2 alteingesessene Bauunternehmen lassen eine neue Baufirma nicht aufkommen, Preis- und andere Vereinbarungen.

Ja, kann denn ein Lieferant die Geschäftsaufnahme mit einem neuen Kunden verneinen?
    Kann er also sagen „ich beliefere DICH nicht!“

 

Von kaufmännischen Gründen sprechen wir hier nicht (Insolvenz etc.!)
    Wenn der Kunde seine Ware auch bei einem anderen Lieferanten beschaffen kann, ist alles in Ordnung.
    (Achtung: Handelsfreiheit, Vertragsfreiheit siehe BV, ganz kurze Artikel, so ab Art. 15 - 30!)
    Wenn der Lieferant aber ein Monopol hat, wird es bezüglich KG schwierig (Marktmacht!)!

110a.    Darf im Luxus-Uhrenladen an der Bahnhofstrasse ein Verkäufer zum     Kunden sagen: "Nein, Ihnen verkaufe ich nichts!"?

Lu:    Eigentlich herrscht Wirtschaftsfreiheit lt. BV! Aber mit Schaufenster und     Angebot im Laden macht der Verkäufer ein (verbindliches) Angebot, der     Verkäufer     müsste gewichtige Gründe angeben, sonst kann der     Kunde einen Kauf     durchsetzen!

    Auch Wirte haben zwar ein Hausrecht, könnten aber Gäste auch nur aus     gewichtigen Gründen ablehnen, z.B. Betrunkenheit, Radalierer...Achtung bei     Rassendiskriminierung!

Was ist das Besondere an der Produktehaftung?

Es geht nicht um Schäden am Produkt (Mängelrüge! Garantie!), sondern um Schäden, die ein Produkt verursacht!
    Konsumentenschutzgesetz!
    Beweisumkehr: Kunde muss nicht beweisen, dass Lieferant schuld ist, sondern nur, dass ihm der Schaden durch sein Produkt verursacht wurde!
    Personenschäden, private Sachschäden! 

 

Fall: „eine Chefsekretärin braut sich vor dem Weg zur Arbeit noch einen Expresso aus der Kaffeemaschine in ihrer Küche. Aus einem Haarriss in der Maschine spritzt siedendheisses Wasser, sie verbrüht sich schwer, ihre Krokohandtasche wird durch das heisse Wasser stark beschädigt, auch der Laptop, der dem Geschäft gehört, geht so kaputt. Was macht die Chefsekretärin?
    Was ist durch die PrHG gedeckt?

 

Durch die PrHG gedeckt: Alle Personenschäden und die privaten Sachschäden...“Sachen“ sind immer beweglich, auch wenn sie eingebaut sind.
    Die Sekretärin geht zum Händler, der ihr die Kaffeemaschine verkauft hat und meldet dort den Schaden an, sie kennt ja weder den Importeur noch den Hersteller (in Südkorea!)
    Der Händler wird jetzt auf den Importeur zurückgreifen, der wieder auf den Hersteller, wenn er ihn kennt!
    Die Sekretärin wird aber auch ihre anderen Versicherungen bemühen, denn in solchen Fällen ist oft die Zusammenarbeit verschiedenster Versicherungen erforderlich!
    Ein Unternehmen schützt sich vor grossen Schadenszahlungen am besten durch eine unbeschränkte Haftpflichtversicherung.

 

Kann man in einem Kaufvertrag die PrHG wegbedingen?

Nein, eine solche Regelung wäre nichtig PrHG Art. 8!.
    Achtung auf Verjährungs- und Verwirkungsfristen!
    Art. 9 und 10 des PrHG!