18.51 Recht – Fragen mit Antworten Reglementsbezug 106–117

18.51 Recht – Fragen mit Antworten Reglementsbezug 106–117

18.51 Recht – Fragen mit Antworten Reglementsbezug 106–117


C. H.
Diese Lernkarten bieten einen Überblick über das Schweizer Recht im Bereich des Produkthaftungsgesetzes (PrHG) und andere relevante Regelungen für Universitätsstudenten. Sie behandeln Themen wie Eigentumsübertragung, Stellvertretung, Produktehaftung, Vertragsrecht und Wettbewerbsrecht, mit Fokus auf praktische Anwendungen und Fallbeispiele. Besonders nützlich für Jurastudenten und angehende Juristen, die sich auf Prüfungen oder die Praxis vorbereiten, da sie komplexe rechtliche Konzepte verständlich erklären und auf reale Szenarien anwenden.
Karten
12
Lernende
1
Sprache
Deutsch
Kategorie
Marketing
Stufe
Universität
Erstellt / Aktualisiert
10.09.2016 / 08.10.2016

Lernkarten

Kann ein Unternehmen auch nicht (produkt-)haftpflichtig sein?

Wenn ein Produkt gar nicht in den Verkauf gehen sollte 
    (z.B. Prototyp im Labor)!
    siehe auch PrHG, abgegeben!
    Da steht auch, dass das PrHG bewegliche Güter und Elektrizität umfasst!

 

Was heisst direkte, was indirekte Stellvertretung? Wo ist die Prokura geregelt?

Direkte Stv.: Stellvertreter handelt im Auftrag des "auftraggebers", in seinem Namen und auf seine Rechnung. Indirekt: Stellvertreter handelt stellvertretend, aber ohne "Auftrag". Vertretener muss dann Leistung noch     annehmen. Art. 32 ff OR!

    Prokura ist auch eine direkte Stellvertretung, im Geschäftsleben, Prokurist     muss mit ppa. unterschreiben, er kann für das unternehmen alle     Rechtshandlungen ausführen, die das Geschäft mit sich bringen KANN,     ohne Veräusserung und Verpfändung!
    Art. 458 ff OR.

Was mache ich mit einer Sendung, die unbestellt per Post zu mir kommt?

Weder aufbewahren noch zurücksenden, also brauchen oder vernichten. Wenn es sich um eine offensichtliche Fehllieferung handelt, den Absender benachrichtigen, er könne das Paket bei Ihnen abholen!

ZGB: "Ersessen", "ersitzen"?

Altes Recht im ZGB geregelt: Wenn jemand, ohne dass er das Eigentum     an einer Sache hat, dieses Gut über längre Zeit (viele Jahre!) hat, ohne     dass jemand reklamiert oder das Eigentum anmeldet/beansprucht, geht     das Gut (Fahrnis, Grundstück) in sein Eigentum über!
    Art. im 4. Buch des ZGB, Sachenrecht, geregelt!