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18.40 Recht – Einzelfragen aus Einstieg

18.40 Recht – Einzelfragen aus Einstieg

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Set of flashcards Details

Flashcards 11
Language Deutsch
Category Marketing
Level University
Created / Updated 09.09.2016 / 16.06.2020
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Was heisst im Recht "Gewaltentrennung" und um welche Gewalten geht es?

Legislative (gesetzgebend), Exekutive (ausführend), Judikative (richtend).

Diese Gewalten im Staat sollen zusammenarbeiten, aber sich gegenseitig nicht beeinflussen , wichtig für Demokratie, sonst droht Diktatur...keine Gewalt soll zu mächtig werden (siehe Polen, ungarn, Türkei)

Wie meldet man in der Schweiz eine Marke an?

Welches sind die absoluten Ausschlussgründe und welches die relativen bei einer Markenanmeldung in der Schweiz?

Markenanmeldung mit Formular, aber auch über Internet, bei IGE Institut für geistiges Eigentum, Bern!

Wenn alles OK ist, wird die Anmeldung ins Markenregister eingetragen (öffentliches Register...also jeder darf da reinschauen, ohne sich ausweisen zu müssen, warum er da hineinsehen will!)

Absolute Ausschlussgründe für eine Anmeldung (Prüfung durch IGE):

Marke zu banal oder zu beschreibend oder gegen die gute Ordnung oder gegen die guten Sitten (scharfes Messer, gewünschte Marke "Suiciddolch"!??)

(Siehe auch erste Artikel MSchG Markenschutzgesetz!)

 

Relative Ausschlussgründe (muss ich als Anmelder selbst prüfen oder jemanden damit beauftragen...lohnt sich!)

Marke schon in der von mir gewünschten Produkte- oder Dienstleistungskategorie eingetragen, Marke gefährlich für Verwechslung oder Marke global zu bekannt, kann in anderen Kategorien nicht eingetragen werden (Cocacola, Microsoft etc.) Art. 3 MSchG

Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, damit bei uns etwas eine Lotterie ist?

LG Lotteriegesetz Art. 1!

  1. Kaufzwang
  2. Vermögensrechtliche Vorteile für Gewinner
  3. Zufällige Gewinnerermittlung
  4. Planmässigkeit

An sich sind Lotterien verboten, es gibt aber gem. Art. 3 LG Ausnahmen, für wohltätige und kulturelle Zwecke.

Eine Tombola fällt gem. Art. 2 LG nicht unter Lotterien: Nur lokal oder regional, Lösli, Gabentempel, keine Barpreise.

Was heisst rechtsfähig, was handlungsfähig? Wer ist wann was?

Wo ist das geregelt? Wann ist man dann vertragsfähig?

Zuerst: Es gibt natürliche und juristische Personen, die Regelungen sind entsprechend unterschiedlich.

Rechtsfähigkeit (Rechte beanspruchen und Pflichten erfüllen):

  • Natürliche Personen: Nach vollendeter Geburt bis zum Tod (für Erbrecht wichtig!)
  • juristische Personen: Mit Eintrag im HR ("Geburtsurkunde"!)

Handlungsfähigkeit:

  • natürliche Personen: Urteilsfähig und mündig (18 Jahre)

Auch vor Mündigkeit beschränkt handlungsfähig (5-jähriger Bub, der urteilsfähig ist, kann für die Mutter ein Brot einkaufen gehen!)

  • juristische Personen: Sobald die Organe (z.B. AG: Verwaltungsrat mit Unterschriftsberechtigung) bestellt sind, also sobald ein MENSCH da ist, der Verträge unterschreiben darf!

Vertragsfähig ist dasselbe wie handlungsfähig, das OR spricht nicht von vertragsfähigkeit!

Regelung Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit: Ganz zu Beginn des ZGB/Personenrecht, also ab Art. 11 ZGB. Auch im ZGB Personenrecht ist auch die juristische Person geregelt!