10-15 Arbeitsrecht / Weitere Gebiete
13 Handelsregister
13 Handelsregister
Kartei Details
Karten | 42 |
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Lernende | 16 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 18.03.2013 / 23.06.2023 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
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Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Einzelunternehmung und Gesellschaften. Was sind die zwei Grundsätze der Einzelunternehmung?
Die Einzelunternehmung kann von jeder einzelnen Person gegründet und betrieben werden.
- sie gehört einem Einzelnen
- er ist mit dem geschäftlichen und privaten Vermögen voll haftbar
Wie definiert das OR grundsätzlich die Gesellschaften?
Eine Gesellschaft ist die vertragsmässige Verbindung von zwei oder mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln (OR Art. 530).
Jeder Gesellschafter hat einen Beitrag zu leisten, sei es in Geld, Sachen, Forderungen oder Arbeit.
Die Gesellschaften werden in 3 Begriffe unterteilt, die wären?
- Personengesellschaften,
- Kapitalgesellschaften
- Genossenschaften
Was für grundlegende Merkmale weisen Gesellschaften auf?
- Die Unternehmung gehört mehreren Personen gemeinsam
- Die Führung liegt in den Händen von mehreren Personen
- Der Gewinn gehört mehreren
- Der Kapitalbeschaffung sind nur wenig Grenzen gesetzt
- Haftung und Risiko sind aufgeteilt auf mehrere Gesellschafter
- Das Verhältnis der Gesellschafter untereinander ist durch einen Gesellschaftsvertrag geregelt
Grundsätzlich kann jedermann eine Einzelunternehmung gründen und betreiben. Wann muss eine Einzelunternehmung ins Handelsregister eingetragen werden?
Wenn der Jahresumsatz Fr. 100'000.-- übersteigt
Ist es sinnvoll, die Unternehmung im HR einzutragen, auch wenn man nicht müsste? Falls ja, warum?
Ja. Denn dabei wird kontrolliert, ob der gewünschte Name nicht schon von einer anderen Firma besetzt und damit nicht mehr verfügbar ist. Zudem kann man sich mit dem Eintrag den gewünschten Namen für später sichern.
Was sind Merkmale der Einzelunternehmung? Nenne 3:
- sie gehört einem Einzelnen (natürliche Person)
- Die Führung liegt in der Hand eines Einzelnen
- Der Gewinn gehört einem
- Steuer: Der Inhaber versteuert den Gewinn als privates Einkommen
- Der Kapitalbeschaffung sind meist enge Grenzen gesetzt