08-09 Lohn+Sozialversicherungen

9 Basis SV: Unfallversicherung / Krankenversicherung / EO / Mutterschaftsversicherung / ALV / Familienzulagen

9 Basis SV: Unfallversicherung / Krankenversicherung / EO / Mutterschaftsversicherung / ALV / Familienzulagen


M. T.
Diese Lernkarten behandeln Lohn- und Sozialversicherungen in der Schweiz, speziell Kranken-, Unfall- und Erwerbsersatzordnung sowie Taggeldversicherungen. Sie erklären Anspruchsvoraussetzungen, Leistungen und administrative Pflichten für Arbeitgebende und Versicherte, etwa bei Anstellung, Austritt oder Unfällen. Ideal für HR-Fachleute, Arbeitgebende oder Versicherte, die sich über Sozialversicherungsfragen informieren möchten.
Flashcards
43
Students
205
Language
German
Category
Social
Level
Other
Created / Updated
25.02.2013 / 09.09.2026

Cartes-fiches

Welche Personen sind obligatorisch für KV versichert?

  • Personen mit Wohnsitz in Schweiz
  • Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung länger als 3 Monate
  • Grenzgänger

Welche Personen können sich von der Versicherungspflicht befreien?

  • Personen, die nach ausländischem Recht versichert sind und in der Schweiz über einen gleichwertigen Schutz verfügen
  • entsandte AN, welche gestützt auf eine zwischenstaatliche Vereinbarung über soziale Sicherheit von der Befreiungspflicht in der AHV/IV befreit sind

Kann man eine freiwillige TGV abschliessen?

Wer in der Schweiz Wohnsitz hat oder erwerbstätig ist und das 15., aber noch nicht das 65. Altersjahrs zurückgelegt hat.

Welche räumliche Geltung gilt grundsätzlich für die KV?

Das Territorialprinzip, d.h es werden nur Leistungen in der Schweiz erbracht. Die KV übernimmt jedoch die Kosten von Behandlungen, die in Notfällen im Ausland erbracht worden sind.

Was für Aufgaben im Personalwesen als HR-Fachfrau/Mann habe ich bei folgenden Situationen in Bezug auf die KV?

a) Bei der Anstellung

b) Am Ende einer Abrechnungsperiode

c) Bei Beendigung Arbeitsverhäl.

d) bei der Lohnfortzahlungspflicht OR

a) Neueintretende Personen melden und ihn über die administrativen Vorkehrungen bei einem Krankheitsfall informieren

b) Abrechnung der Prämien erfolgt unterschiedlich, welches mit dem Versicherer abgeklärt werden muss

c) Der AG muss dem Versicherer die Austretenden Personen melden, die aus dem Kollektivvertrag ausscheiden

d) Der AG muss -> für eine angemessene Zeit den Lohn weiterzahlen / er muss die Pflicht, Fristen abklären / er muss abklären, ob eine betriebliche TGV besteht

Was für Überlegungen muss sich der AN beim Austritt aus dem Kollektivvertrag machen?

  • Übertritt von der Kollektivversicherung des bisherigen in jene des neuen Betriebs -> Abmeldung des AN bei Versicherung -> Anmeldung beim neuen Betrieb
  • Übertritt von der Kollektiv- zur Einzelversicherung wenn er keine neue Stelle antritt oder sich selbstständig macht
  • AG muss den AN schriftlich aufklären über seine Pflicht zum Übertritt in die Einzelversicherung. Unterlässt er dies, bleibt die versicherte Person bei der bisherigen Kollektivversicherung
  • Den AN beraten d.h. ist die Aufklärung durch den Versicherer erfolgt, muss die versicherte Person ihr Übertrittsrecht innert 3 Mt. nach Erhalt des Aufklärungsbriefes geltend machen, sonst verwirkt es.

Was ist das Ziel, Zweck und Kernleistungen der Erwerbsersatzordnung (EO) und wie wird sie finanziert?

Die EO soll Entschädigung für einen Verdienstausfall leisten, den Personen durch Wahrnehmung folgender Dienste und Einsätze erleiden. Die EO wird durch die gleichen Organe wie die AHV, Ausgleichskassen geführt. Sie wird durch die Beiträge der AG und der beitragsfplichtigen Personen finanziert.

Für welche versicherten Risiken kommt die EO auf?

  • Armee
  • Rotkreuzdienst
  • Zivilschutz
  • Teilnehmer Leistungskurse (Jugend u. Sport, Jungschützen)
  • Zivildienst
  • Mutterschaft

Welche Leistungen, Entschädigungen gewährt die EO?

  • Grundentschädigung
  • Kinderzulagen
  • Zulagen für Betreuungskosten
  • Mutterschaftsentschädigung
  • Betriebszulagen

Wie hoch ist der Höchstbetrag bei der Grundentschädigung einer EO?

120.-, 145.-, 245.-, 350.- ?

Welche Personen haben Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung?

  • Personen, die in der Schweizer Armee Dienst leisten
  • Die Schutzdienst leisten
  • Die Zivildienst leisten
  • Teilnehmer an eidg. und kant. Leiterkursen für Jugend und Sport sowie an Jungschützenkursen
  • Mütter ab dem Tag der Geburt und für 14 Wochen danach

Étudier