Teil C Bilanzbuchhalter
Mündliche Prüfung - Berichtserstattung
Mündliche Prüfung - Berichtserstattung
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Cartes-fiches
Arten der Berechnung des Verschuldungsgrades
dynamischer Verschuldungsgrad ( Zeitraumkomponente )
statischer Verschuldungsgrad ( Stichtagsbetrachtung )
Dynamischer Verschuldungsgrad
Formel - Aussage
dynamischer Verschuldungsgrad : \(dyn. VG = {FK \over Cashflow}\) oder \(dyn. VG = {FK-liq.Mittel \over Cashflow}\)
je höher der dyn. VG, desto unwahrscheinlicher, das ein UN sein FK aus eigener Kraft zurückzahlen kann.
=> Zeitraumkomponente : Ergebnis gibt an, in wie wie vielen Jahren das gesamte FK über den CF zurückgeführt werden kann,
=> Einfache Darstellung - linear ( Theorie )
Kritische Punkte :
- Tilgung FK -> sinkender Zinsaufwand -> höherer CF
- CF Verwendung nur zur Schuldentilgung verwendet werden. -> keine Investitionen; keine Ausschüttungen
- FK kann vertraglich länger oder kürzer festgelegt sein
Statischer Verschuldungsgrad
Formel - Aussage
\(stat. VG = {FK \over EK}*100 \)
Je höher die Kennzahl desto stärker ist das UN über Fremdkapital finanziert. ( Stichtagsbetrachtung )
welche "Spiegel" gibt es bei großen Kapitalgesellschaften im Anhang ?
- Anlagespiegel - bzw. Anlagegitter ( neu ) § 268(2) i.V. § 274a Nr. HGB
- Rückstellungsspiegel § 285 Nr. 12 HGB
- Verbindlichkeitsspiegel § 268(5) i.V. § 285 Nr. 1
Umschlagshäufigkeit
Grundlagen
Stromgrößen der GuV werden ins Verhältnis zu Bestandsgrößen in der Bilanz gesetzt.
Dividiert man ein Jahr durch die Umschlagshäufigkeit, so erhält man die Umschlagsdauer.
\(Umschlagshäufigkeit = {Stromgröße GuV \over Durchschnitt. Bestandsgröße Bilanz}\)
\(Umschlagsdauer = { 365 Tage \over Umschlagshäufigkeit}\)
=> branchenspezifische Kennzahlen
Umschlaghäufigkeit ( UH )
wesentliche Kennzahlen
UH des Gesamtvermögen \(UHGV = {Umsatz \over \oslash Gesamtvermögen}\)
UH des Sachanlagevermögen \(UHSAV = {Umsatz \over \oslash Bestand an Sachanlagevermögen}\)
UH der Vorräte \(UHVorräte = {Umsatz \over \oslash Voratsbestand}\)
UH der Forderungen \(UHFord. = {Umsatz *1,19 \over \oslash Bestand Forderungen LuL}\)
UH der Verbindlichkeiten \(UHVerb. = {Materialaufwand * 1,19 \over \oslash Bestand Verbindlichkeiten LuL}\)
Umschlagsdauer ( UD )
UD Forderungen \(UD Ford.= {365 \over Umschlagshäufigkeit der Forderungen}\)
UD Verbindlichkeiten \(UDVerb. = {365 \over Umschlaghäufigkeit der Verbindlichkkeiten}\)
UD Vorräte \(UDVorr. = {365 \over Umschlaghäufigkeit der Vorräte}\)
Maßnahmen, um die Umschlagsdauer der Forderungen zu senken
- Verbesserung des Mahnwesens
- Factoring
-Skonti ( jedoch eine sehr teure Art für den UN )
=> Merke: die Verbesserung der Umschlagsdauer der Forderungen geht in der Regel zu Lasten des Ertrags ( Hoher Kostenaufwand )
ROI
Formel + Definition
ROI= Return on Investment
\(ROI = {Gewinn\over Umsatz}*100*{Umsatz\over Gesamtkapital }\)
= Umsatzrendite * Umschlagshäufigkeit des Gesamtkapitals
=> DuPont Schema
( Gewinn = EBIT )
=> Abwandlung der Gesamtkapitalrendite ( \(GKRent. = {JÜ vor Steuern + Zinsaufwand \over \oslash Gesamtkapital }\)
ROCE
Formel + Definition
ROCE = Return on Capital employed (= eingesetztes Kapital; betriebsnotwendiges Kapital )
\(ROCE = {Gewinn vor Steuern und Zinsen ( EBIT) \over Eigenkapital + langfr. FK}*100\)
Bestandteile des Jahresabschlusses nach HGB
- Bilanz und GuV § 242 (3) HGB (= alle Kaufleute, es sei denn Befreiung nach §241a -> Umsatzerlöse < 500.000 Euro und < 50.000 Euro Jahresüberschuß )
- Anhang § 264 (1) HGB (= nur Kapitalgesellschaft )
- Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel § 264(1) S.2 HGB (= Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft, wenn nicht in einen befreienden Konzernabschluss mit einbezogen wird )
- Segmentberichterstattung (Wahlrecht) §264(1)S.2 HGB (= Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft, wenn nicht in einen befreienden Konzernabschluss mit einbezogen wird )+(jedoch Ausweis im Anhang !!)
(- Lagebericht nach § 264(1) HGB zur Aufstellung verpflichtet, stellt jedoch keinen Bestandteil des Jahresabschlusses dar )
Bestandteile des Jahresabschlusses nach IFRS
IAS 1.10
- Bilanz
- Gesamtergebnisrechnung
- Eigenkapitalveränderungsrechnung
- Kapitalflussrechnung
- Anhang
Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften bzgl. der Bestandteile des Abschlusses gibt es im IFRS nicht.
Kapitalmarktorientierte UN / Konzerne haben Ihren Abschluss gem. IFRS 8.2 um eine Segmentberichterstattung zu ergänzen.