Teil C Bilanzbuchhalter

Mündliche Prüfung - Berichtserstattung

Mündliche Prüfung - Berichtserstattung


S. N.
Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über die Bilanzbuchhaltung, insbesondere für Kapitalgesellschaften. Sie behandeln zentrale Themen wie die Bestandteile des Jahresabschlusses nach HGB und IFRS, die Berechnung von Kennzahlen wie Umschlagshäufigkeit und Umschlagsdauer, sowie die Analyse von Forderungen, Vorräten und Verbindlichkeiten. Zudem werden Verschuldungsgrade und deren Bedeutung für die Finanzanalyse erläutert. Diese Karteikarten richten sich an Bilanzbuchhalter und Finanzanalysten, die ihre Kenntnisse in der Bilanzanalyse vertiefen und praxisrelevante Berechnungen anwenden möchten.
Cartes-fiches
12
Utilisateurs
4
Langue
Allemand
Catégorie
Finances
Niveau
Autres
Créé / Mis à jour
02.11.2014 / 03.06.2019

Cartes-fiches

Arten der Berechnung des Verschuldungsgrades

dynamischer Verschuldungsgrad  ( Zeitraumkomponente )

statischer Verschuldungsgrad ( Stichtagsbetrachtung )

 

Dynamischer Verschuldungsgrad

Formel - Aussage

dynamischer Verschuldungsgrad : \(dyn. VG = {FK \over Cashflow}\) oder \(dyn. VG = {FK-liq.Mittel \over Cashflow}\)

je höher der  dyn. VG, desto unwahrscheinlicher, das ein UN sein FK aus eigener Kraft zurückzahlen kann.

=> Zeitraumkomponente : Ergebnis gibt an, in wie wie vielen Jahren das gesamte FK über den CF zurückgeführt werden kann,

=> Einfache Darstellung - linear ( Theorie )

Kritische Punkte :

- Tilgung FK -> sinkender Zinsaufwand -> höherer CF

- CF Verwendung nur zur Schuldentilgung verwendet werden. -> keine Investitionen; keine Ausschüttungen

- FK kann vertraglich länger oder kürzer festgelegt sein

 

 

Statischer Verschuldungsgrad

Formel - Aussage

\(stat. VG = {FK \over EK}*100 \)

Je höher die Kennzahl desto stärker ist das UN über Fremdkapital finanziert. ( Stichtagsbetrachtung )

 

welche "Spiegel" gibt es bei großen Kapitalgesellschaften im Anhang ?

- Anlagespiegel - bzw. Anlagegitter ( neu ) § 268(2) i.V. § 274a Nr. HGB

- Rückstellungsspiegel § 285 Nr. 12 HGB

- Verbindlichkeitsspiegel § 268(5) i.V. § 285 Nr. 1

Umschlagshäufigkeit

Grundlagen

Stromgrößen der GuV werden ins Verhältnis zu Bestandsgrößen in der Bilanz gesetzt.

Dividiert man ein Jahr durch die Umschlagshäufigkeit, so erhält man die Umschlagsdauer.

\(Umschlagshäufigkeit = {Stromgröße GuV \over Durchschnitt. Bestandsgröße Bilanz}\)

\(Umschlagsdauer = { 365 Tage \over Umschlagshäufigkeit}\)

=> branchenspezifische Kennzahlen

 

Umschlaghäufigkeit ( UH )

wesentliche Kennzahlen

 

UH des Gesamtvermögen \(UHGV = {Umsatz \over \oslash Gesamtvermögen}\)

UH des Sachanlagevermögen  \(UHSAV = {Umsatz \over \oslash Bestand an Sachanlagevermögen}\)

UH der Vorräte \(UHVorräte = {Umsatz \over \oslash Voratsbestand}\)

UH der Forderungen  \(UHFord. = {Umsatz *1,19 \over \oslash Bestand Forderungen LuL}\)

UH der Verbindlichkeiten  \(UHVerb. = {Materialaufwand * 1,19 \over \oslash Bestand Verbindlichkeiten LuL}\)

 

Umschlagsdauer ( UD )

UD Forderungen    \(UD Ford.= {365 \over Umschlagshäufigkeit der Forderungen}\)

UD Verbindlichkeiten  \(UDVerb. = {365 \over Umschlaghäufigkeit der Verbindlichkkeiten}\)

UD Vorräte  \(UDVorr. = {365 \over Umschlaghäufigkeit der Vorräte}\)

Maßnahmen, um die Umschlagsdauer der Forderungen zu senken

- Verbesserung des Mahnwesens

- Factoring

-Skonti ( jedoch eine sehr teure Art für den UN )

=> Merke: die Verbesserung der Umschlagsdauer der Forderungen geht in der Regel zu Lasten des Ertrags ( Hoher Kostenaufwand )

ROI

Formel + Definition

ROI= Return on Investment

\(ROI = {Gewinn\over Umsatz}*100*{Umsatz\over Gesamtkapital }\)

= Umsatzrendite * Umschlagshäufigkeit des Gesamtkapitals

=>  DuPont Schema

( Gewinn = EBIT )

=> Abwandlung der Gesamtkapitalrendite (  \(GKRent. = {JÜ vor Steuern + Zinsaufwand \over \oslash Gesamtkapital }\)

 

ROCE

Formel + Definition

ROCE = Return on Capital employed (= eingesetztes Kapital; betriebsnotwendiges Kapital )

\(ROCE = {Gewinn vor Steuern und Zinsen ( EBIT) \over Eigenkapital + langfr. FK}*100\)

Bestandteile des Jahresabschlusses nach HGB

- Bilanz und GuV § 242 (3) HGB  (= alle Kaufleute, es sei denn Befreiung nach §241a -> Umsatzerlöse < 500.000 Euro und < 50.000 Euro Jahresüberschuß )

- Anhang § 264 (1) HGB (= nur Kapitalgesellschaft )

- Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel § 264(1) S.2 HGB (= Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft, wenn nicht in einen befreienden Konzernabschluss mit einbezogen wird )

- Segmentberichterstattung (Wahlrecht) §264(1)S.2 HGB (= Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft, wenn nicht in einen befreienden Konzernabschluss mit einbezogen wird )+(jedoch Ausweis im Anhang !!)

(- Lagebericht nach § 264(1) HGB zur Aufstellung verpflichtet, stellt jedoch keinen Bestandteil des Jahresabschlusses dar )

Bestandteile des Jahresabschlusses nach IFRS

IAS 1.10

- Bilanz

- Gesamtergebnisrechnung

- Eigenkapitalveränderungsrechnung

- Kapitalflussrechnung

- Anhang

Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften bzgl. der Bestandteile des Abschlusses gibt es im IFRS nicht.

Kapitalmarktorientierte UN / Konzerne haben Ihren Abschluss gem. IFRS 8.2 um eine Segmentberichterstattung zu ergänzen.

 

Étudier