Steuern Verrechnungssteuer
Steuern Verrechnungssteuer
Steuern Verrechnungssteuer
-
- 1 / 34
-
Cartes-fiches
Eine Quellensteuer.
Der Schuldner des Ertrags führt sie ab.
Sicherungssteuer mit Rückerstattungsmöglichkeit.
35 %.
35 %.
8 %.
15 %.
Zinsen, Renten, Gewinnanteile und sonstige Erträge.
Obligationen, Aktien, GmbH-Anteile, Anlagefonds.
Über CHF 200 Ertrag.
Ja.
Vorteile an Aktionäre in Geld oder Naturalien.
Ja.
Als geldwerte Leistung mit VSt.
Differenz unterliegt der VSt.
Weil Reserven in Aktienkapital umgewandelt werden.
Alles über dem Nominalwert.
Über CHF 1000000.
Lotto, Wetten, Wettbewerbe, Preisausschreiben.
Nein.
Über CHF 5000.
Über CHF 500 pro Jahr.
Der inländische Leistungserbringer.
Innert 30 Tagen nach Fälligkeit.
Ja, zwingend.
Bei bestimmten Fällen wie Gratisaktien oder Naturaldividenden.
Über 20 %.
Mindestens 25 % Beteiligung und 1 Jahr Haltedauer.
5 Jahre.
Ordentliche Deklaration oder Verbuchung.
Über das Wertschriftenverzeichnis.
Mit Formular 25 bei der ESTV.
Frühestens im Folgejahr.
Nach 3 Jahren.