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M. M.
Karten
17
Lernende
2
Sprache
Deutsch
Kategorie
BWL
Stufe
Grundschule
Erstellt / Aktualisiert
07.01.2015 / 21.11.2015

Lernkarten

1891 Quellentheorie - Einkünfte sind was zur Bestreitung des persönlichen Bedarfs zufließt, ohne Berücksichtigung der persönlichen Vermögensveränderungen - dient heute als Vorbild der

Überschusseinkunftsarten abgelöst 1920

1920 Einführung der Reinvermögenstheorie, die als Einkommen erfasst, was als

Reinvermögen zugeht, einschließlich Nutzungsmöglichkeiten

Einkommenssteuergesetz ist bis heute geprägt von der Unterscheidung in

Überschuss und Gewinneinkunftsarten, hauptsächlich zeitliche Unterscheidung

Einkommenssteuergesetz heute orientiert sich an der

Markteinkommenstheorie, die alles was durch Erwerbstätigkeit mit der Absicht einen Überschuss zu erzielen zu den Einkünften zählt

Aufteilung in Erwerbsphäre und Privatsphäe

nur das erzielte Einkommen wird steuerlich belastet, anschließende Verwendung hat auf die Besteuerung des Erwerbseinkommen keinen Einfluss

Einkommensteuer wird auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben, Sie ist eine

Gemeinschaftssteuer, Besitz bzw Personensteuer, Direkte Steuer, Ertragssteuer, Steuerart mit hohem Aufkommen

Ertragssteuer orientiert sich nicht am

Objekt sondern am Ertrag, der erwirtschaftet wird.Wird in einem förmlichen Veranlagungsverfahren ermittelt, zB Abgeltungssteuer, Körperschaftssteuer

Persönliche Steuerpflicht unterschieden in

Beschränkt und unbeschränkt

Sachliche Steuerpflicht
 

legt den Umfang des zu besteuernden Einkommens des Steuerpflichtigen fest

Sachliche Steuerpflicht : Bemessungsgrundlage

berechnet das zvE

das zvE wird mit dem

persönlichen Steuersatz multipliziert, abhängig von der Höhe des Einkommens, Steuerprogression

Gewinneinkunftsarten können nur

Unternehmen zugeordnet werden, bedeutet sind Betriebseinnahmen und ausgaben

Betriebseinnahmen sind im Einkommenssteuergesetz nicht legal definiert,

sie ergeben sich aus dem Umkehrschluss der ausgaben

Bei den Überschusseinkunftsarten sind die .... entscheidend

Einnahmen und Werbungskosten

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Bis zu einem Betrag von 670€ bei Einzelveranlagung bzw. 1340€ sind sie unerheblich

Einkünfte aus selbstständiger Tägitkeit

Katalogberufe Ärzte (Zahn,Tier), Rechtsanwälte, Ingenieur, Notare, Steuerberater, Architekten, Patentanwälte

Steuerliche Gewinnermittlungsmethode

Gewinn/Verlust ist die wichtigste Größe, Betriebsvermögensvergleich, Einnahmen-Überschussrechnung

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