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M. M.
Diese Lernkarten bieten einen grundlegenden Überblick über verschiedene Steuerarten und ihre Funktionsweisen. Sie behandeln Themen wie Einkommensteuer, Aufwandsteuern, Verkehrssteuern, Verbrauchssteuern, Besitzsteuern und Ertragsteuern, wobei Begriffe wie Bemessungsgrundlage, Steuersatz und Steuerschuldner erklärt werden. Die Karteikarten eignen sich besonders für Schüler, die die Grundlagen der Steuerlehre verstehen möchten, und bieten praktische Beispiele wie die Kfz-Steuer, Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer.
Karten
38
Lernende
2
Sprache
Deutsch
Kategorie
BWL
Stufe
Grundschule
Erstellt / Aktualisiert
07.01.2015 / 21.11.2015

Lernkarten

Viele Steuern bestehen bereits seit Mittelalter zB

Gewerbesteuern mittels Marktgeldern oder Aufschlägen

Aus dem 15.Jhr stammt die

Branntweinsteuer erhoben durch Zölle und Tankaufschläge

Branntwein hat den Ursprung aus

Nordhausen, Nordhäuser Doppelkorn

Moderne Steuer

1927 Kfz Steuer auf Wege und Brückenzöllen, Luxusbesteuerung von Pferden und Karossesteuer später Chausseegelder und Pflasterzölle

Kaffeesteuer und Umsatzsteuer wurden

1953 und 1979 eingeführt

Durch Öffnung des Binnenmarktes wurden

Tee, Zucker und Salzsteuer abgeschafft

eine junge Steuer ist ab

1.4.1999 Strom und Ökosteuer, nach Megawattstunde mit Steuerbefreiungen und Ermäßigungen

Steuerarten werden aufgeteilt in

formelles und materielles Recht, materielles Recht beinhaltet einzelne Steuerarten

Steuern werden aufgeteilt in

Ertragsteuern, Besitz und Verkehrssteuern, Verbrauchs und Aufwandsteuern

Direkte Steuern sind

Ertrag, Besitz und Aufwandsteuern

Indirekte Steuern sind

Verkehrs und Verbrauchssteuern

Bei indirekten Steuern

sind Träger und Schuldern nicht identisch

Ertragsteuern

Abschöpfung der am Markt erzielten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, zB Einkommen, Körperschaft, Gewerbe und Erbschaftsteuer

Besitzsteuer

auf Einkommen bzw Ertrag und auf Vermögen natürlicher und juristischer Personen

Verkehrssteuern

an rechtliche bzw wirtschaftliche Vorgänge gebunden, Verkauf oder Erwerb von Wirtschaftsgütern und Leistungen, Besteuert wird Einkommensverwendung. Höhe der Steuer ist abhängig von Bemessungsgrundlage des Verkehrsobjekts

Verbrauchssteuer

besteuern den Verbrauch oder Gebrauch von verbrauchsfähigen Gegenständen zB Energiesteuer, Tabaksteuer, Steuern sind im Preis enthalten

Besitsteuer wird aufgeteilt in

Ertragssteuer und Subsanzsteuer

Ertragsteuer zB

Einkommen, Körperschaft, Gewerbe, Erbschaft, Schenkungssteuer

Substanzssteuer

Grundsteuer

Erbschaft und Schenkungssteuer : Auch wenn ein Inländer ausländisches Vermögen erbt,

unterliegt er der deutschen Erbsteuerpflicht

Steuersätze liegen in Abhängigkeit von Verwandschaftsgrad und der Vermögenshöhe

zwischen 7 und 50%, Freibeträge orientieren sich an Verwandschaftsverhältnissen, für Eheleute 500.000, für Kinder 400.000 und für Enkel 200.000

Grundsteuer

Nach dem GrStG können Gemeinden für die in ihrem Gebiet liegenden Grundstücke Steuern in Form eines Hebesatzes auf den Einheitswert, eine für dieZwecke der Grunsteuer gesetzlich festgelegte Bewertung des Grundstückes verlangen

Bis 1996 wurde auch das Nettovermögen besteuert mit der

Vermögensteuer, wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt

Verkehrssteuern aufgeteilt in

allgemeine und besondere

allgemeine verkehrssteuern ist die

umsatzsteuer/mehrwertsteuer wird der Austausch von LuL besteuert, Bemessungsgrundlage ist der vom Unternehmen im Inland erzielte Erlös

Rechtsgrundlage für allgemeine Verkehrssteuern und Regelsteuersatz

UStG und UStDV, 19% bei Büchern und Lebensmittel 7%

Besondere Verkehrssteuern

Grunderwerbsteuer, Kfz Steuer, Versicherungssteuer

Durch die Grunderwerbsteuer werden

inländische Grundstückkäufe besteuert

Seit 2006 dürfen Bundesländer gemäß $105 GG den Steuersatz für Grundstücke selber festlegen nur

Bayern, Hessen und Sachsen haben die 3,5% belassen, alle anderen haben auf bis zu 5 % erhöht

Kfz Steuer ist seit 2009 Bundesgesetz und muss für das Halten von inländischen Fahrzeugen bezahlt werden, Bei Pkws geht es nach

Kohlendioxidemissionen und Hubraum, bei Lkws nach verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht, Steuersatz der im Voraus zu entrichteten Jahressteuer ist detailliert geregelt

Weitere besondere Verkehrssteuern sind

Feuerschutzssteuern, Rennwetten, Lotteriesteuer sowie Spielbankabgabe

Verbrauchssteuern sind

indirekte Steuern, Aufwandsteuern sind direkte Steuern

Verbrauchssteuern sind Steuern auf die

Verwendung von Einkommen und Belasten den Kauf von verbrauchsfähigen Gütern

Beispiele für Verbrauchssteuern

Energie-, Stromsteuer, Tabak, Kaffee, Brant, Schaumwein, Bier und Alkopopsteuer

Bei Verbrauchssteuern ist in der Regel der Hersteller

Steuerschuldner, Steuerträger der Endverbraucher, Besonderheit Umsatzsteuer darf erhoben werden von 19%

Aufwandsteuern knüpfen an den Gebrauch von Wirtschaftsgütern und Dienstleistungen an und besteuern

die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Ausschließlich von Gemeinden erhoben, sie haben begrenztes Steuerfindungsrecht

Beispiel für Aufwandsteuer

Hundesteuer, Schankerlaubnissteuer, Jagd und Fischereisteuer, Vergnügungssteuer, Zweitwohnungssteuer

Bei den örtlichen Aufwandsteuern ist das Aufkommen im Verhältnis zum Erhebungsaufwand häufig im Vergleich zu den anderen Steuern gering, daher sogenannte
 

Bagatellsteuern

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