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Lernkarten
Viele Steuern bestehen bereits seit Mittelalter zB
Gewerbesteuern mittels Marktgeldern oder Aufschlägen
Aus dem 15.Jhr stammt die
Branntweinsteuer erhoben durch Zölle und Tankaufschläge
Branntwein hat den Ursprung aus
Nordhausen, Nordhäuser Doppelkorn
Moderne Steuer
1927 Kfz Steuer auf Wege und Brückenzöllen, Luxusbesteuerung von Pferden und Karossesteuer später Chausseegelder und Pflasterzölle
Kaffeesteuer und Umsatzsteuer wurden
1953 und 1979 eingeführt
Durch Öffnung des Binnenmarktes wurden
Tee, Zucker und Salzsteuer abgeschafft
eine junge Steuer ist ab
1.4.1999 Strom und Ökosteuer, nach Megawattstunde mit Steuerbefreiungen und Ermäßigungen
Steuerarten werden aufgeteilt in
formelles und materielles Recht, materielles Recht beinhaltet einzelne Steuerarten
Steuern werden aufgeteilt in
Ertragsteuern, Besitz und Verkehrssteuern, Verbrauchs und Aufwandsteuern
Direkte Steuern sind
Ertrag, Besitz und Aufwandsteuern
Indirekte Steuern sind
Verkehrs und Verbrauchssteuern
Bei indirekten Steuern
sind Träger und Schuldern nicht identisch
Ertragsteuern
Abschöpfung der am Markt erzielten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, zB Einkommen, Körperschaft, Gewerbe und Erbschaftsteuer
Besitzsteuer
auf Einkommen bzw Ertrag und auf Vermögen natürlicher und juristischer Personen
Verkehrssteuern
an rechtliche bzw wirtschaftliche Vorgänge gebunden, Verkauf oder Erwerb von Wirtschaftsgütern und Leistungen, Besteuert wird Einkommensverwendung. Höhe der Steuer ist abhängig von Bemessungsgrundlage des Verkehrsobjekts
Verbrauchssteuer
besteuern den Verbrauch oder Gebrauch von verbrauchsfähigen Gegenständen zB Energiesteuer, Tabaksteuer, Steuern sind im Preis enthalten
Besitsteuer wird aufgeteilt in
Ertragssteuer und Subsanzsteuer
Ertragsteuer zB
Einkommen, Körperschaft, Gewerbe, Erbschaft, Schenkungssteuer
Substanzssteuer
Grundsteuer
Erbschaft und Schenkungssteuer : Auch wenn ein Inländer ausländisches Vermögen erbt,
unterliegt er der deutschen Erbsteuerpflicht
Steuersätze liegen in Abhängigkeit von Verwandschaftsgrad und der Vermögenshöhe
zwischen 7 und 50%, Freibeträge orientieren sich an Verwandschaftsverhältnissen, für Eheleute 500.000, für Kinder 400.000 und für Enkel 200.000
Grundsteuer
Nach dem GrStG können Gemeinden für die in ihrem Gebiet liegenden Grundstücke Steuern in Form eines Hebesatzes auf den Einheitswert, eine für dieZwecke der Grunsteuer gesetzlich festgelegte Bewertung des Grundstückes verlangen
Bis 1996 wurde auch das Nettovermögen besteuert mit der
Vermögensteuer, wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt
Verkehrssteuern aufgeteilt in
allgemeine und besondere
allgemeine verkehrssteuern ist die
umsatzsteuer/mehrwertsteuer wird der Austausch von LuL besteuert, Bemessungsgrundlage ist der vom Unternehmen im Inland erzielte Erlös
Rechtsgrundlage für allgemeine Verkehrssteuern und Regelsteuersatz
UStG und UStDV, 19% bei Büchern und Lebensmittel 7%
Besondere Verkehrssteuern
Grunderwerbsteuer, Kfz Steuer, Versicherungssteuer
Durch die Grunderwerbsteuer werden
inländische Grundstückkäufe besteuert
Seit 2006 dürfen Bundesländer gemäß $105 GG den Steuersatz für Grundstücke selber festlegen nur
Bayern, Hessen und Sachsen haben die 3,5% belassen, alle anderen haben auf bis zu 5 % erhöht
Kfz Steuer ist seit 2009 Bundesgesetz und muss für das Halten von inländischen Fahrzeugen bezahlt werden, Bei Pkws geht es nach
Kohlendioxidemissionen und Hubraum, bei Lkws nach verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht, Steuersatz der im Voraus zu entrichteten Jahressteuer ist detailliert geregelt
Weitere besondere Verkehrssteuern sind
Feuerschutzssteuern, Rennwetten, Lotteriesteuer sowie Spielbankabgabe
Verbrauchssteuern sind
indirekte Steuern, Aufwandsteuern sind direkte Steuern
Verbrauchssteuern sind Steuern auf die
Verwendung von Einkommen und Belasten den Kauf von verbrauchsfähigen Gütern
Beispiele für Verbrauchssteuern
Energie-, Stromsteuer, Tabak, Kaffee, Brant, Schaumwein, Bier und Alkopopsteuer
Bei Verbrauchssteuern ist in der Regel der Hersteller
Steuerschuldner, Steuerträger der Endverbraucher, Besonderheit Umsatzsteuer darf erhoben werden von 19%
Aufwandsteuern knüpfen an den Gebrauch von Wirtschaftsgütern und Dienstleistungen an und besteuern
die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Ausschließlich von Gemeinden erhoben, sie haben begrenztes Steuerfindungsrecht
Beispiel für Aufwandsteuer
Hundesteuer, Schankerlaubnissteuer, Jagd und Fischereisteuer, Vergnügungssteuer, Zweitwohnungssteuer
Bei den örtlichen Aufwandsteuern ist das Aufkommen im Verhältnis zum Erhebungsaufwand häufig im Vergleich zu den anderen Steuern gering, daher sogenannte
Bagatellsteuern