Sozialversicherungen Sachbearbeiter Treuhand
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Cartes-fiches
Beitragspflichtige
Alle unselbstständie Erwerbende in der Schweiz
Beginn frühestens am 1. Januar nach Vollendung 17. Altersjahr
Ende: Erreichen AHV-Alter
Arbeit nach Pensionierung: keine Beiträge mehr, aber auch keine Leistungen
Versicherter Lohn
Beiträge
148'200
2,2 % (AN + AG)
Anspruch auf ALV
Ganz oder teilweise arbeitslos
Anrechenbarer Arbeitsausfall während mind. 2 Tagen
In Schweiz wohnhaft
Obligatorische Schulzeit zurückgelegt und noch kein AHV-Bezug
Beitragszeit erfüllt
Vermittlungsfähig
Kontrollvorschriften erfüllt
Meldung bei der zuständigen Stelle
Rahmenfrist
Beitragszeit: 2 Jahre vor Eintritt der Arbeitslosigkeit bzw. Geltendmachung
Mind. 12 Monate Beiträge bezahlt
Anrechenbar: Militär, Zivilschutz, Zivildienst, Hauswirtschaftskurse, unbezahlte Arbeitsunterbrüche (z. B. Mutterschaft)
Ansrpuch, wenn Beitragszeit nicht erfüllt
Schulausbildung, Umschulung oder Weiterbildung, wenn 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz
Aufenthalt in einer schweizerischen Haft- und Arbeitserziehungsanstalt
Nicht Erwerbstätige unter bestimmten Voraussetzungen. Ereignis jedoch nicht mehr als 1 Jahr zurück, Wohnsitz in der Schweiz
Arbeitnehmer ausserhalb EU, EFTA, wenn mind. 12 Monate Arbeitnehmer
Leistungen
80 % des versicherten Verdienstes, wenn
Unterhaltspflilchten, niedriges Einkommen (Taggeld unter CHF 140, IV-Bezüger
Ansonsten 70 %
Leistungsdauer
Wenn Beitragszeit erfüllt
200-400 Tage (je nach Alter)
Ab 55 Jahren: 520 Taggelder, wenn mind. 22 Monate Beitragszeit
Wenn von Beitragszeit befreit: 90 Tage
Kurzarbeitsentschädigung
80 % des anrechenbaren Ausfalls
Während 2 Jahren für max. 18 Monate
Anmeldung durch den Arbeitgeber 10 Tage vor Beginn
Für Arbeitnehmer, welche die obligatorische Schulzeit zurückgelegt haben und AHV-Rentenalter noch nicht erreicht
Ungekündigtes Ansgtellungsverhältnis
Nicht temporär angestellt
Keine arbeitgeberähnliche Funktion des Mitarbeiters
Karenzzeit: 1 Arbeitstag pro Monat bzw. Abrechnungsperiode
Schlechtwetterentschädigung
80 % des Ausfalls
Während 2 Jahren für max. 6 Monate
Insolvenzentschädigung
Höhe 100 % vom max. Monatslohn (12'350).
Nur die letzten 4 Monate des Arbeitsverhältnisses
Taggelder
21,7 Arbeitstage/Monat
Durschnittlicher Monatslohn der letzen 6 oder 12 Monate x 80 % oder 70 % / 21,7 x Anz. Tage des entsprechenden Monats
Sozialversicherungsabgaben auf ALV-Taggeld
AHVIV/EO
UVG
BVG
Alles auf dem vollen Lohn. Auch auf dem Kurzarbeitslohn
Kein ALV-Abzug
Kinderzulagen werden separt entschädiggt
Unterschied UVG-Taggeld und KTG
UVG: keine Franchise, kein Selbstbehalt, obligatorisch, ab dem 3. Tag, unbegrenzte Dauer. KTG max. 720 Tage
Kurzarbeits-Lohn
Vereinbarter Lohn
Vertraglich vereinbarte Zulagen
Sozialversicherungsbeiträge AHV/IV/EO, UVG, FAK, BVG.
Anteile der Arbeitgeber für AHV/IV/EO und ALV werden zurückerstattet von der Arbeitslosenkasse
Versicherte Personen
Gleich wie AHV
Invaliditätsbegriff
Gesundheitsschaden
durch Gesundheitsschaden verursachte, bleibende oder längere Zeit dauernde Erwerbsunfähigkeit bzw. Unfähigkeit im bisherigen Aufgabenbereich zu arbeiten
Kausalzusammenhang zwischen Gesundheitsschaden und Erwerbsunfähigkeit
Leistungen der IV
- Früherfassung/Frühintervention
- medizinische Eingliederungsmassnahmen
- berufliche Eingliederungsmassnahmen
- Hilfsmittel
- Taggelder
- Entschädigung für Betreuungskosten
- Renten
Medizinische Eingliederungsmassnahmen
Keine Übernahme von Heilungskosten. Sache der Kranken-, Unfall-, oder Mitlitäversicherung
Beziehen sich nicht auf die Behandlung an sich, sondern auf die berufliche Eingliederung. Bis zum 20. Altersjahr
Rentenanspruch IV
Eingliederungsmassnahmen bringen keine Verbesserung
Mind. 40 % durchschnittlich arbeitsunfähig während eines Jahres
Nach Ablauf dieses Jahres mind. 40 % IV
IV-Grade
40 % = 25 %
bis 49 % pro 1 % = 2,5 % zusätzilch. Wenn weniger als 50 % nur an Versicherte mit Wohnsitz Schweiz ausbezahlt
50-69 %: Renten entsprechen IV-Grad
ab 70 %: Ganze Rente
Der Anspruch entsteht nicht, solange die versicherte Person ein Taggeld beanspruchen kann.
Unterschied IV-Taggeld und IV-Rente
Taggeld: 80 % des letzten Lohnes
Rente: abhängig vom durschnittlichen Einkommen, Erziehungs- und Betreuungsgutschriften und Beitragsjahren
ATSG
Allgemeiner Teil des Sozialversicherungsrechts
Unterstellung ATSG
BSV: AHV, IVG, ELG, EOG/MSE, FamZ
BAG: KVG, UVG, MVG
SECO: AVIG
Direktaufsicht der Kantone: BVG
Vier-Schritt-Methode
- Sachverhalt analysieren
- Rechtsgrundlage suchen
- Gesetzesbestimmung analysieren
- Gesetzesbstimmung auf Problemstellung anwenden
Soziallastquote
Verhältnis Sozialversicherungseinnahmen zum BIP
Sozialleistungsquote
Verhältnis Sozialversicherungsausgaben zum BIP
Indikator für Kaufkraft der Sozialleistungsempfänger
Prinzipien Sozialversicherungen
Solidaritätsprinzip
Vorsorgeprinzip
Fürsorgeprinzip
Kausalprinzip
Finalprinzip
Subsidiaritätsprinzip
Äquivalenzprinzip
Versicherungsprinzip
Rechtspflegeverfahren
- Einsprache an verfügende Stelle innerhalb 30 Tagen
- Beschwerde an zuständiges Sozialversicherungsgericht innerhalb 30 Tagen
- Beschwerde an das Bundesgericht (sozialrechtliche Abteilung) innerhalb von 30 Tagen
Finanzierungsverfahren
Ausgaben-Umlageverfahren
Kapitaldeckungsverfahren
Rentenwert-Umlageverfahren
Berechnung Nichterwerbstätigenbeitrag
Vermögen + Renteneinkommen x 20 = Wert für Tabelle Nichterwerbstätigenbeirag
Bemessung IV-Grad bei Nichterwerbstätigen
Durchführung eines Betätigungsvergleichs
Dauer Massnahme Frühintervention
Leistungen der Frühintervention
Wieso kein Taggeld
In der Regel 6 Monate
Ausschliesslich Sachleistungen bis max. 20'000
Da in der Regel über andere Kanäle: Lohnfortzahlung, UVG, KTG, ALV
Dauer Arbeitsversuch
Was geschieht mit Rente, wenn Arbeitsversuch erfolgreich
Was geschieht mit Rente, wenn Arbeitsversuch nicht erfolgreich
180 Tage
Rente wird gekürzt oder ausgesetzt
Gibt wieder Rente. Während den ersten drei Jahren nach Wiedereingliederung Anspruch auf Rente, wenn ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit von 30 Tagen
Unterschied Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit ist vorübergehend und bezieht sich auf die aktuelle Tätigkeit, während Erwerbsunfähigkeit dauerhaft ist und sich auf den gesamten Arbeitsmarkt bezieht.
Wer kann EL beanspruchen
Bezüger von Leistungen der AHV
Anspruch Leistungen IV
Ununterbrochen während 6 Monaten IV-Taggeld
Beendigung Versicherungspflicht
Anspruch auf Altersleistungen
Anspruch volle IV-Rente
Auflösung Arbeitsverhältnis
Beendigung Anspruch auf ALV-Taggelder
Untetschreiten Mindestlohn
Freiwillig BVG
ANobAG
Nebenberufliche AN
Wenn weniger als 3 Monate
Mitarbeitende Familienmitglieder Landwirtschaft
Selbstständig Erwerbende
Maximale Altersgutschriften
Männer: 500 % + Monate bis 65
Frauen: 500 % + Monate bis 65
Ab wann kann eine IV-Rente frühestens beantragt werden
Ab Monat, der auf das 18. Altersjahr folgt.
- Wartejahr: Die betroffene Person muss zuvor während eines Jahres ohne wesentlichen Unterbruch im Durchschnitt zu mindestens 40 % arbeitsunfähig gewesen sein.
- Anmeldefrist: Die Rente wird frühestens sechs Monate nach der offiziellen Anmeldung bei der IV-Stelle ausbezahlt
Medizinische Massnahmen und Hilflosenentschädigung auch früher möglich
Rente für geschiedenen Ehegatten
Mindestens 10 Jahre verheiratet
Verpflichtung zur Zahlung von Unterhaltsbeiträgen