Lernkarten


M. B.
Diese Lernkarten behandeln die Sozialversicherungen für Sachbearbeiter in der Treuhandbranche und richten sich an Personen, die sich mit den komplexen Regelungen von AHV, IV, EO, ALV, UVG und BVG vertraut machen müssen. Im Fokus stehen Anspruchsvoraussetzungen, Leistungsberechnungen, Koordinationen zwischen den Versicherungen sowie Beitragspflichten und -limiten. Besonders relevant sind Themen wie MSE, Taggelder, Rentenhöhen und Wartezeiten, die für die tägliche Praxis entscheidend sind.
Karten
101
Lernende
1
Sprache
Deutsch
Kategorie
Finanzen
Stufe
Andere
Erstellt / Aktualisiert
06.09.2026 / 20.09.2026

Lernkarten

BVG-Ehegattenrente

Unterhalt eines oder mehrer Kinder

Oder

45. Altersjahr zurückgelegt und Ehe hat mindestens 5 Jahre gedauert

Ansonsten Abfindung von 3 Jahresrenten

Anspruch BVG IV-Rente

Ab IV-Grad 40 %

Leistungskoordination bei Krankheit

Renten 1. Säule in Prozent von Maximum. 

Das Maximum entspricht 90 % des Verdienstes.

Die Renten BVG werden proportional gekürzt, wenn Rente 1. Säule und 2. Säule mehr als 90 %.

Leistungsklordination bei Unfall

90 % von UVG Lohnmaximum

Rente und UVG-Komplementärrente machen max 90 %

von UVG Maximum aus. Mit Subsidiärrente kann aufgestockt werden bis 90%  Lohn

Rentenberechnung bei Risiko

Aktuelle Altersgutschriften 

Weitere Einzahlungen ohne Zins

= Summe des künftigen Altersguthabens x Umwandlungssatz

Davon z. B. 20 % für Kinderrente

 

 

Frühestens und spätestens Bezug BVG

Frühest möglicher Bezug: vollendung 58

Spätest möglicher Bezug: vollendung 70

Wer kann keine IV beantragen 

IV -Grad unter 40 Prozent

Weniger als drei Jahre einbezahlt

Wegzug ins Ausland

Wer darf einzahlen

 

Erwerbstätige mit Wohnsitz und Steuerpflicht in der Schweiz

Frühster Bezug

5 Jahre vor AHV-Alter

Aufschub 5 Jahre nach AHV- Alter

Früheste Beiträge 3a

Ab 1. Januar des Jahres, in dem man 18 wird

Lohnfortzahlung wenn nicht UVG-versichert

KTG-Versicherung, wenn es eine solche gibt

Unfall aufcdem Arbeitsweg wer zahlt 

Wer zahlt:

Mehr als 8 Stunden: NBU

Weniger als 8 Stunden: BU

Wartetage

Unfalltag ist kein Wartetag, wird voll bezahlt.

Dann zwei ganze Wartetage. Ab dem 3. Tag wird bezahlt

Formel

Jahresverdienst x 80 % / 365

Bei Aufenthalt in Heilanstalt 20 % Abzug. Max. 20 

Berechnung IV-Rente nach UVG

Jahresverdirnst x 80 % x IV-Grad = Rente pro Monat

Überntschädigung

Kann es bei Resterwerb geben. 

Die 90 % werden vor dem Resterwerb berechnet.

Basis für Hinterlassenenrenten UVG

Der versicherte Verdienst. Nicht 80 % davon.

UVG Maximalrente

70 %, wenn kein geschiedener Ehegatte

90 %, wenn geschiedener Ehegatte vorhanden ist

Wer zahlt bei Ableben

AHV und nicht IV

AHV zahlt immer die volle Leistung aus.

Darum wird UVG gekürzt

 

Zahlt eine Einzeluntetnehmung auch FAK-Beiträge?

Ja, aber nur bis zu einem Gewinn von 148 200

Wann zahlt nur die Unfallversicherung 

Akute Unfälle

Berufskrankheiten

Leistungen wie Heilungskosten

IV-Grad unter 40 %

Welche Finanzierungsverfahren gibt es gem. UVG

Ausgaben-Umlageverfahren

Rentenwert-Umlageverfahren 

Wie viele Anteile IV

Zwölf

Zusammenspiel IV und UVG

Wenn IV und Komplementärrente unter 90 %, dann Komplementärrente auf max. 90 % aufgestockt

Die 90 % sind Lohn inkl. Zulagen

Zusammenspiel IV, UVG, BVG

 

IV zahlt Grundrente

UVG stockt bis zu 90 % des UVG-Maximum auf

BVG stockt bis 90 % des versicherten BVG-Lohn auf

Muss bei Vorbezug AHV weiterhin ALV bezogen werden?

Ja, solange noch Einkommen erzielt wird. 

Leistungen der ALV können jedoch keine mehr beansprucht werden.

Weiter ALV, wenn Pensionsalter erreicht und weiter gearbeitet wird?

Nein, aber auch nicht mehr anspruchsberechtigt 

Beitragslimite ALV

2,2 % auf 148 200

Worauf keine Beiträge

Folgende: 

  • Kinder- und Familienzulagen
  • Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit (Selbstständige können sich nicht ALV-versichern)
  • Leistungen von Versicherungen (z. B. Taggelder bei Unfall, Krankheit oder Mutterschaft)

Verlängerung Rahmenfristen

Bei Unterbruch durch Erziehungsphase

Während oder vor Bezug

Mindestbeitragszeit

12 Monate, muss aber nicht am Stück sein

Wird Beitragszeit in EU und EFTA angetechnet

Ja

Allgemeine Wartezeit

5 Tage

Wartetage

Zwischen 0 und 20, abhängig vom Einkommen

Zusätzliche 120 für nach Schule

Zusätzliche 5 Wartetage für nach Mutterschaft, Unfall, Krsnkheit, Wegfall IV-Rente etc.

Zusätzlicher 1 Tag bei Berufen mit häufig wechselnden Anstellungen

Einstelltage

Folgende

Leicht1 bis 15 TageTermin vergessen, 1-2 Bewerbungen zu wenigMittelschwer16 bis 30 TageWiederholtes Fehlverhalten, unentschuldigtes Fehlen bei einem KursSchwer31 bis 60 TageSelbstkündigung ohne triftigen Grund, Ablehnen eines zumutbaren Jobs

Mindestgrenze

500 pro Monat

Versicherter Verdienst

Durchschnittslohn der letzten 6 oder 12 Monate

Davon 80 % wenn Unterhaltspflichten, Taggeld 140, oder Viertelsrente der IV

Zwischenverdienst

Nach 12 Monaten gibtces nur noch Kompensationszahlung. Ein allfälliger neuer Anspruch wird auf Zwischenverdienst berechnet.

MSE und ALV

Während MSE ruht ALV. Wenn ALV höher war, dann gleicht EO Differenz aus

Sozialabzüge auf EO

AHV, IV, EO, ALV

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