Sachbearbeiter Sozialversicherungen
1. Säule / Erwerbsersatzordnung und Mutterschaftsentschädigung
1. Säule / Erwerbsersatzordnung und Mutterschaftsentschädigung
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Cartes-fiches
Seit wann gibt es die EO (Erwerbsersatzordnung)
1. Januar 1953
Was ist die EO?
Bietet einen Ersatz für den Erwerbsausfall für Dienstleistende
Arbeitgeber erhält den Verlust der Arbeitskraft zurückvergütet
Wie funktioniert die EO?
AdA erhält v. Rechnungsführer eine Meldekarte --> übergibt sie dem Arbeitgeber --> Lohn wird ergänzt --> Weiterleitung an Ausgleichskasse --> rechnet Taggeld aus und zahlt es aus
Finanzierung der EO?
- Beiträge aus dem Ausgleichsfonds
- Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber (freiwillig Versicherte sind nicht EO-pflichtig)
- keine Beiträge der öffentlichen Hand
finanziell unproblematische Sozialversicherung
EO: anspruchsberechtigte Personen
- Dienstleistende der Schweizer Armee (inkl. Rotkreuzdienste und Hilfsdienste)
- Dienstleistungen für den Zivilschutz
- Teilnehmer an eidg. und kantonal. Leiterkursen für J+S
- Teilnehmer an Jungschützenleiterkursen
EO: Bestandteile des Taggeldes
- Grundentschädigung
- Zulagen für Kinderbetreuungskosten
- Gesamtentschädigung
- Kinderzulagen
- Beitriebszulagen
maximal CHF 245
EO: Grundentschädigung
für Rekruten: CHF 62.-
für erwerbstätige Dienstleistende: 80% des Vorverdienstes, zwischen 62 und 196 CHF
für Nichterwerbstätige: CHF 62.-
Gradänderung (nur während Abverdienen): zwischen 111 und 196 CHF
EO. Kinderzulagen
nur falls AdA sie auch sonst erhält
für leibliche und adoptierte Kunder / Pflegekinder
bis zum vollendeten 18. Altersjahr (resp 25 bei Ausbildung)
20.- / Kind
EO: Zulagen für Betreuungskosten
fals man wegen Dienst Mehrkosetn für Betreuung hat
nur mit Kindern bis 16. Altersjahr
Nachweis für Mehrkosten muss erbracht werden
mind. an 2 Tagen DL
erst ab 20.- Kostenvergütung
maximal CHF 67
EO: Betriebszulagen
für Hauptberuflich Selbständigerwerbende, Kollektivgesellschafter und Pächter
für mitarbeitende Familienglieder in der Landwirtschaft
max CHF 67.-
Betriebszulage wird über Maximum hinaus bezahlt
nur, wenn Betrieb während Dienst weitergeführt wird
Seit wann gibt es die MSE (Mutterschaftsentschädigung)?
01.07.2005
wofür ist die MSE?
Bietet einen Ersatz für den Erwerbsausfall bei Mutterschaft
MSE: anspruchsberechtige Personen
Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt
- Arbeitnehmer sind
- Selbständigerwerbend sind
- im Betrieb des Ehemannes mitarbeiten und einen Barlohn beziehen
- Arbeitslos im Sinne der ALV sind
- Krankheit / Unfall / Invalidität --> erhalten Taggeld aufgrund eines vorangegangenen Lohnes
MSE: Anspruchsvoraussetzungen
- Anspruch besteht, wenn die Mutter unmittelbar vor der Geburt während mind 9 Monaten in der AHV versichert (Wohnsitz/Erwerbstätigkeit in CH) war (Fristanpassung bei vorzeitiger Geburt)
- in dieser Zeit mind. 5 Monate eine Erwerbstätigkeit ausübte
- Beginn des Taggeldes am Tag der Niederkunft
- Ende nach spätestens 98 Tagen (=14 Wochen) oder bei Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit oder beim Tod der Mutter
MSE: Höhe & Art
Taggeld (analog EO)
80% des vor der Niederkunft erzielten, durchschnittlichen Erwerbseinkommens
max. 196.-/Tag
MSE: Geltendmachung
durch Mutter, Arbeitgeber oder Angehörige mit einem amtlichen Anmeldeforumlar
EO/MSE: was passiert mit den Sozialversicherungsbeiträgen?
- wenn EO/MSE an Bezüger geht: ohne SoVe-Beiträge
- wenn EO/MSE an Arbeitgeber geht: die SoVe-Veiträge werden dazugezählt