Recht
BiBu - Recht
BiBu - Recht
Set of flashcards Details
Flashcards | 13 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Finance |
Level | Other |
Created / Updated | 10.12.2015 / 19.12.2015 |
Licencing | Not defined |
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Form von Rechtsgeschäften
1. Schriftform § 125 BGB
- Kündigung, Bürgschaft
2. öffentliche Beglaubigung § 129 BGB
- Bestätigung der Form
- Beglaubigung von Abschriften, Unterschriften
- Anmeldunge Register, Erbausschlagung
3. Notarielle Beurkundung § 128 BGB
- Bestätigung des Inhalts
- Ehevertrag, Grundstückskaufvertrag, GmbH-Vertrag
Nichtigkeitsgründe für Verträge lt. BGB
1. Geschäftsunfähigkeit § 104 BGB
2. Beschränkt Geschäftsfähige ohne Zustimmung des gesetzl. Vertreters § 106 BGB
3. Scheingeschäfte § 117 BGB
4. Formmangel § 125 BGB
5. Verstoß gegen gesetzl. Verbot § 134 BGB
6. Sittenwidrigkeit § 138 BGB
Rechtsfähigkeit
Fäöhigkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
1. natürliche Personen
mit Vollendung der Geburt § 1 BGB
2. Juristische Personen
Name, Satzung, Vermögen, gesetzl. Vertreter, Eintragung in ein Register
Geschäftsfähigkeit
Fähigkeit selbständig wirksame rechtsgeschäftliche Willenserklärungen abgeben zu können.
1. geschäftsunfähig § 104 BGB
- Minderjährige < 7 Jahre
- dauerhaft Geisteskranke
2. beschränkt geschäftsfähig § 106 BGB
- Minderjährige 7-18 Jahre
- Zustimmung des gesetzl. Vertreters
- Einwilligung: vorherige Zustimmung
- Genehmigung: nachträgliche Zustimmung, nach § 108 BGB Geschäfte bis dahin schwebend unwirksam
Einseitige Rechtsgeschäfte
Willenserklärung einer Person.
a) empfangsbedürfite Rechtsgeschäfte
Werden wirksam wenn beim Empfänger zugegangen (Kündigung, Anfechtung, Vollmachten)
b) nicht empfangsbedürftige Rechtsgeschäfte
Werden wirksam mit Abgabe der Willenserklärung (Testament, Auslobung)
Zweiseitige Rechtsgeschäfte
Übereinstimmende Willenserklärung von zwei oder mehreren Personen.
a) Verfügungsgeschäfte
Geschäfte bei dneen sich die Verfügungsgewalt über Sachen unmittelbar ändert (Abtretung Forderung, Übereignung, Kaufsache)
b) Verpflichtungsgeschäfte
Entstehung von Leistungspflichten, Geschäftsgegner erhält Forderungsrecht
1. zweiseitige (Kauf)
2. einseitige (Schenkung)
Rechtsordnung
geschriebenes: Gesetze, Verordnungen, Satzungen
nicht geschriebenes: Gewohnheitsrecht, Sitten, Bräuche
1. Gesetze
Rechtsnormen die alle Bürger, den Staat und die Gerichte binden.
2. Rechtsverordnungen
erläßt die Exekutive aufgrund der Gesetze
3. Richtlinien/Erlasse
Verwaltungsanweisungen von über- an untergordnete Behörden
4. Satzungen
abgeleitete Rechtsvorschriften die von Organisationen oder Vereinen beschlossen werden
1. Stellverteter
2. Bote
1. Stellvertreter
- eigene Willenserklärung in fremden Namen
- hat Entscheidungsspielraum
- hat Vertretungsmacht, manchmal Auftrag
2. Bote
- Übermittlung fremder Erklärungen
- hat keinen Entscheidungsspielraum
- hat nur Auftrag, keine Vertretungsmacht
- kann eine geschäftsunfähige Person sein