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Recht

BiBu - Recht

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Set of flashcards Details

Flashcards 13
Language Deutsch
Category Finance
Level Other
Created / Updated 10.12.2015 / 19.12.2015
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Form von Rechtsgeschäften

1. Schriftform § 125 BGB

- Kündigung, Bürgschaft

2. öffentliche Beglaubigung § 129 BGB

- Bestätigung der Form

- Beglaubigung von Abschriften, Unterschriften

- Anmeldunge Register, Erbausschlagung

3. Notarielle Beurkundung § 128 BGB

- Bestätigung des Inhalts

- Ehevertrag, Grundstückskaufvertrag, GmbH-Vertrag

Nichtigkeitsgründe für Verträge lt. BGB

1. Geschäftsunfähigkeit  § 104 BGB

2. Beschränkt Geschäftsfähige ohne Zustimmung des gesetzl. Vertreters § 106 BGB

3. Scheingeschäfte § 117 BGB

4. Formmangel § 125 BGB

5. Verstoß gegen gesetzl. Verbot § 134 BGB

6. Sittenwidrigkeit § 138 BGB

 

Rechtsfähigkeit

Fäöhigkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

1. natürliche Personen

mit Vollendung der Geburt § 1 BGB

2. Juristische Personen

Name, Satzung, Vermögen, gesetzl. Vertreter, Eintragung in ein Register

Geschäftsfähigkeit

Fähigkeit selbständig wirksame rechtsgeschäftliche Willenserklärungen abgeben zu können.

1. geschäftsunfähig § 104 BGB

- Minderjährige < 7 Jahre

- dauerhaft Geisteskranke

2. beschränkt geschäftsfähig § 106 BGB

- Minderjährige 7-18 Jahre

- Zustimmung des gesetzl. Vertreters

- Einwilligung: vorherige Zustimmung

- Genehmigung: nachträgliche Zustimmung, nach § 108 BGB Geschäfte bis dahin schwebend unwirksam

 

Einseitige Rechtsgeschäfte

Willenserklärung einer Person.

a) empfangsbedürfite Rechtsgeschäfte

Werden wirksam wenn beim Empfänger zugegangen (Kündigung, Anfechtung, Vollmachten)

b) nicht empfangsbedürftige Rechtsgeschäfte

Werden wirksam mit Abgabe der Willenserklärung (Testament, Auslobung)

Zweiseitige Rechtsgeschäfte

Übereinstimmende Willenserklärung von zwei oder mehreren Personen.

a) Verfügungsgeschäfte

Geschäfte bei dneen sich die Verfügungsgewalt über Sachen unmittelbar ändert (Abtretung Forderung, Übereignung, Kaufsache)

b) Verpflichtungsgeschäfte

Entstehung von Leistungspflichten, Geschäftsgegner erhält Forderungsrecht

1. zweiseitige (Kauf)

2. einseitige (Schenkung)

Rechtsordnung

 

geschriebenes: Gesetze, Verordnungen, Satzungen

nicht geschriebenes: Gewohnheitsrecht, Sitten, Bräuche

1. Gesetze

Rechtsnormen die alle Bürger, den Staat und die Gerichte binden.

2. Rechtsverordnungen

erläßt die Exekutive aufgrund der Gesetze

3. Richtlinien/Erlasse

Verwaltungsanweisungen von über- an untergordnete Behörden

4. Satzungen

abgeleitete Rechtsvorschriften die von Organisationen oder Vereinen beschlossen werden

1. Stellverteter

2. Bote

 

1. Stellvertreter

- eigene Willenserklärung in fremden Namen

- hat Entscheidungsspielraum

- hat Vertretungsmacht, manchmal Auftrag

2. Bote

- Übermittlung fremder Erklärungen

- hat keinen Entscheidungsspielraum

- hat nur Auftrag, keine Vertretungsmacht

- kann eine geschäftsunfähige Person sein