Rechnungswesen Direkte Steuern

Modul Direkte Steuern / Rechnungswesen

Modul Direkte Steuern / Rechnungswesen


K. D.
Diese Lernkarten decken verschiedene Aspekte der direkten Steuern in der Schweiz ab, insbesondere die Besteuerung von Einkommen und Vermögen. Sie behandeln Themen wie abzugsfähige Kosten, steuerpflichtige Einkommensarten, die Behandlung von Kapitalleistungen und die verschiedenen Säulen des Schweizer Vorsorgesystems. Diese Karteikarten sind besonders nützlich für Steuerberater, Finanzexperten und Privatpersonen, die ihre Steuererklärung selbst erstellen möchten, da sie detaillierte Informationen zu den relevanten Steuergesetzen und -vorschriften bieten.
Cartes-fiches
98
Utilisateurs
40
Langue
Allemand
Catégorie
Finances
Niveau
Autres
Créé / Mis à jour
10.03.2015 / 21.07.2025

Cartes-fiches

Spielbankengewinne, steuerbar?

Nein, Art. 24 lit. i DBG

Ersatzeinkünfte (ALV etc.), steuerbar?

Ja, Art. 23 lit. a und b DBG

Genugtuungssummen, steuerbar?

Nein, Art. 24 lit. g DBG

Übertragung von Guthaben aus der 2. Säule auf ein neues BVG- oder Freizügigkeitskonto innerhalb eines Jahres, steuerbar?

Nein, Art. 24 lit. c DBG

Sold für Militär- oder Schutzdienst sowie das Taschengeld für Zivildienst, steuerbar?

Nein, Art. 24 lit. f DBG

Welches sind die Besteuerungsgrundlagen für Alimente?

Art. 23 lit f: Alimente für unmündige, unter der Sorge des Steuerpflichtigen stehenden Kinder sowie für sich selbst sind als Einkünfte steuerbar.

Art. 33 Abs. 1 lit. c 1 Teil: Abzugsfähigkeit gezahlter Alimente für den Zahler

Art. 24 lit. e: Leistungen an volljährige Nachkommen sind - in Erfüllung familienrechtlicher Verpflichtungen - steuerfrei, können analog auch nicht abgezogen werden (Art. 33 Abs. 1 lit. c, Ende)

Allf. Sozialabzug bleibt möglich.

Besteuerungsgrundlagen für Leibrenten?

Einkommen (Art. 22 Abs. 3 DBG) zu 40 % steuerbar.

Bei privatem Rentenverhältnis Abzugsfähigkeit beim Rentenschuldner von 40 % der gezahlten Rente (Art. 33 Abs. 1 lit. b DBG)

Allgemeine Abzüge?

Abzüge mit allgemeinem Charakter (gemäss Art. 33, 33a DBG)

Als Privatperson: Wieviel Schuldzinsen sind abzugsfähig?

Höchstbetrag: Erträge aus beweglichem Vermögen + Erträge von Liegenschaften (vor Gewinnungsabzug) + 50'000

Als Privatperson: Sind Schuldamortisationen und Leasingraten abzugsfähig?

Nein

Welche Krankheitskosten sind abzugsfähig? Höhe?

Selbst bezahlte Krankheitskosten (ohne Rückerstattung durch die Krankenkasse)

5 % des Nettoeinkommens bilden den Selbstbehalt.

Kosmetische Behandlungen und Therapien sind nicht abzugsfähig.

Sind behinderungsbedingte Kosten abzugsfähig?

Ja, sofern eine Behinderung vorliegt, keine Rückerstattung der Krankenkasse erfolgt.

Welche freiwilligen Zuwendungen sind abzugsfähig?

  1. an Institutionen, die gemeinnützig und von der Steuerpflicht befreit sind (Art. 56 lit g)
  2. Gemeinwesen
  3. mindestens 100.-- pro Jahr
  4. Politische Parteien: eingetragen im Parteienregister, im kantonalen Parlament vertreten, mindestens 3 % der Stimmen erreicht

Kosten für Drittbetreuung von Kindern abzugsfähig?

Ja, Maximalbetrag (Art. 33 Abs. 3 DBG) = 10100

Bei Verhinderung durch Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit

nur zulässig für Kinder unter 14 Jahren!!!

Welches ist der Abzug für in ungetrennter Ehe lebende Partner, beide erwerbstätig?

Zweitverdienerabzug (Art. 33 Abs. 2 = 50 % des niedrigeren Erwerbseinkommens, mind. 8100, höchstens 13'400)

Beispiele von nicht abzugsfähigen Lebenshaltungskosten?

Essen, Trinken, Kleider, Ferien, Hobby, STEUERN

Wertvermehrende Liegenschaftskosten sind nicht abzugsfähig. DBG Artikel?

Art. 34 Abs. d

 

Sozialabzüge: Arten? Regelung im DBG?

Pauschalen: Kinderabzug, Unterstützungsabzug, Abzug für Verheiratete

Art. 35 DBG

Study