HTW Berlin, BWL(B) 4. Semester, Buchheim


J. W.
Diese Lernkarten bieten einen Überblick über nationale und internationale Rechnungslegung für Studierende. Sie behandeln Themen wie Segmentberichterstattung, Kapitalflussrechnung, Cash Flows und GuV, wobei Begriffe wie IAS, HGB, Einzahlungen und Auszahlungen zentral sind. Besonders nützlich für Studierende, die sich auf Prüfungen im Bereich Rechnungswesen vorbereiten und die Unterschiede zwischen IFRS und HGB verstehen müssen.
Cartes-fiches
9
Utilisateurs
2
Langue
Allemand
Niveau
Université
Créé / Mis à jour
29.01.2016 / 11.06.2017

Cartes-fiches

Gesamtergebnisrechnung (Statement of comprehensive Income)

- GuV (erfolgswirksames Periodenergebnis) wird um erfolgsneutrale Aufwendungen und Erträge erweitert

- Ergebis heißt dann "Gesamtergebnis"

- Alternative nach IAS 1.82b : weiterhin Präsentation der GuV als eigener Bestandteil des Abschlusses und nach IAS 1.12 direkte Platzierung vor "verkürzte Gesamtergebnisrechnung" -> diese beginnt dann mit dem Periodenergebnis und endet mit dem Gesamtergebnis

- Mindestgliederung in IAS 1.82-87

- erfolgsneutrale Aufwendungen/Erträge: Änderungen der FV-Rücklage oder der Neubewertungsrücklage

GuV

- Pflichtbestandteil der Gesamtergebnisrechnung IAS 1.10

- Inhalt IAS 1.78-95 (wichtig: es gibt keiner außerordentlichen Erträge&Aufwendungen!)

- möglich sind beide Verfahren, Umsatzkosten (IAS 1.103) - oder Gesamtkostenverfahren (IAS 1.102)

- Periodenergebnisspaltung nach IAS 1.IG Part A:

-> EBITDA (Earning before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization) = Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Wertminderungen und planmäßigen Abschreibungen

./. Abschreibungen (außer- und -planmäßige)

= EBIT = Ergebis vor Zinsen und Steuern

+ Finanzergebnis (Finanzerträge-Finanzaufwendungen)

./. Ertragssteuern

= Periodenergebnis

 

-> EBIT und EBITDA sind gute Vergleichskennzahlen innerhalb der Branche, haben aber darüber hinaus wenig Aussagekraft

Kapitalflussrechnung (Cash Flow Statements)

- nach IAS 1.10 und IAS 7.1 Pflicht für IFRS-Anwender

- nach §297(1) HGB Pflicht für Konzernabschlüsse, nach §264(1)S.2 HGB Pflicht für kapitalmarktorientierte Nicht-Konzerne

- IAS 7:

-> detaillierte Abbildung der finanziellen Lage des Unternehmens

-> Bereitsstellung von Informationen über die Fähigkeit Überschüsse an liquiden Mitteln zu erwirtschaften

-> Abschätzung des künftigen Liquiditätsbedarf

-> Finanzmittelfondsabgrenzung (Operating Cash Flow, Investing Cash Flow, Financing Cash Flow) -> Abgrenzung im Anhang zu erläutern und stetig auszuführen

Operating Cash Flow

- sollte stets positiv sein

= alle Einzahlung, die mit den betrieblichen Tätigkeiten zu tun haben, also vor allem Einzahlungen aus Umsatztätigkeit

./. alle Auszahlungen, die mit dieser Umsatztätigkeit zusammen hängen (Zahlungen an Materiallieferanten, Gehaltszahlungen, Mietzahlungen ...)

-> Ziel: Gewährung vin Informationen über das Innenfinanzierungspotential zur Prognose künftiger Cash Flows

-  kann als einziger auch indirekt ermittelt werden:

 

Investing Cash Flow

- ist meist negativ

= alle Einzahlung aus Investitionstätigkeit (Verkauf einer Maschine, Tilgung eines gewährten Kredits, Fälligkeit einer Finanzanlage...)

./.alle Auszahlungen für Investitionen (Anschaffung neuer Maschinen, Auszahlung für eine Geldanlage, Auzahlung eines gewährten Kredits)

-> Ziel: Informationen über Ressourceninvestitionen, aus denen künftig Cash Flows resultieren

 

 

Financing Cash Flow

= alle Einzahlungen aus FK-Aufnahme (Kredite) oder EK-Aufnahme (Emission von Aktien)

./. alle Auszahlungen aus FK- oder EK-Aufnahme (Tilgung aufgenommener Erträge, Zinszahlungen, Dividendenzahlungen...)

-> Ziel: Informationen über Neuverschuldung bzw- Schuldenabbau und Umfang der Inanspruchnahme der Außenfinanzierung

indirekte Ermittlung des Operating Cash Flows

Periodenergebnis

+ Abschreibungen / - Zuschreibungen

+ Zuführung zu Rückstellungen / - Abbau von Rückstellungen

+ zahlungsunwirksame Aufwendungen / - zahlungsunwirksame Erträge

+ Zunahme von Vorräten / - Abnahme von Vorräten

- Zunahme von Forderungen L/L / + Abnahme von Forderungen L/L

+ Zunahme von Verbindlichkeiten / - Abnahme von Forderungen

EK-Veränderungsrechnung (Statement of Changes in Equity)

- Pflichtbestandteil nach IAS 1.10 bzw. § 297(1) HGB oder §264(1)S.2 HGB

- gezeichnetes Kapital bleibt weitesgehend konstant (außer bei Kapitalerhöhung verändert sich der Nennbetrag

- Rücklagen sind variabel

-> Kapitalrücklagen = Agiobeträge bei Aktienemission

-> Gewinnrücklagen (gesetzlich, satzungsmäßig und andere) = Einstellung aus erwirtschafteten, nicht ausgeschütteten Gewinnen

-> sonstige Rücklagen (Neubewertungs-RL, FV-RL)

Segmentberichterstattung

- nach IFRS Pflicht für börsennotierte Unternehmen (IFRS8)

- Ziel: Disaggegation von Teilbereichsdaten, bessere Darstellung von separaten Chancen und Risiken

- nach Festlegung des Segmentierungskriteriums folgt die Segmentierung, danach Ermittlung der berichtspflichtigen Segmente, über die dann Angaben getätigt werden

Étudier