Rechnungslegung national & international - II Bilanzansatz
HTW Berlin, BWL(B) 4. Semester, Buchheim
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Flashcards
Definitions Vermögenswert
Eine Ressource, die vom Unternehmen kontrolliert wird (wirtschaftliches Eigentum)
als Ergebnis von vergangenen Ereignissen (Anschaffung = entgeltlich oder Herstellung = unentgeltlich)
von welcher in Zukunft dem Unternehmen ökonomische Vorteile zufließen werden (Kapitalrückflüsse oder Veräußerung)
-> nicht so eng gefasst wie im HGB, da dort Vermögensgegenstände auch abstrakt einzeln veräußerbar sein müssen
Definition Schuld
Eine Schuld des Unternehmens
entstanden durch vergangene Ereignisse (Vertragsschluss über Kauf oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung, aber auch Verkäufe z.B. wegen Gewährleistungsverbindlichkeiten)
deren Begleichung mit einem erwarteten Abfluss von Ressourcen verbunden ist
Erfüllung Ansatzkriterien
- zweistufiges Verfahren
- 1. Stufe = Erfüllung der Definition
- 2. Stufe = Erfüllung von Probability und Reliability
-> Probability: Wahrscheinlichkeit des Nutzenzu- oder -abflusses > 50%
-> Reliability: genaue Zuordnung von Werten ist möglich (Zurechenbarkeit und Bestimmbarkeit=
- ggf. 3. Stufe für spezielle Posten
Unterscheidung Vermögenswerte
- entgeltlich oder unentgeltlich
- materiell, immateriell oder finanziell
- abnutzbar oder nicht abnutzbar
- Anlagevermögen oder Umlaufvermögen
Unterscheidung von Schulden
nach zunehmender Verpflichtung:
Eventualverbindlichkeiten (Contingent Liability) -> keine Passivierungspflicht, aber Angabepflicht im Anhang
Rückstellungen (Provision) -> Passivierungspflicht
Fast-sichere-Rückstellungen (Accrual) -> Passivierungspflicht
Finanzverbindlichkeiten (Financial Liability) -> Passivierungspflicht
Ansatz von immateriellen Vermögenswerten (Intangible Assets)
- Definition: -> abstrakte Bilanzierungsfähigkeit (Identifizierbarkeit & Abgrenzbarkeit, Verfügungsmacht, wirtschaftlicher Nutzen)
-> Ansatzkriterien: -> konkrete Bilanzierungsfähigkeit (Wahrscheinlichkeit und Verlässlichkeit)
Identifizierbarkeit
- interne Separierbarkeit
- oder vertragliches/gesetzliches Recht
Verfügungsmacht/wirtschaftlicher Nutzen
- Verfügungsmacht: Verschaffung des künftigen wirtschaftlichen Nutzens und Verwehrung des Zugangs für Dritte
- wirtschaftlicher Nutzen aus: Verkauf von Produkten/Dienstleistungen, Kosteneinsparungen, anderen Vorteilen der internen Nutzung
Forschung und Entwicklung
- bei unentgeltlich erworbenen immateriellen Vermögenswerten
- Ansatz der Forschungskosten -> Verbot
-> Ansatz der Entwicklungskosten -> Pflicht, wenn Entwicklung und Forschung nicht abgrenzbar sind -> Verbot
-> Ansatzkriterien der Entwicklungskosten: technische Realisierbarkeit, Absicht der Fertigstellung, Fähigkeit zur Nutzung, zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen, Verfügbarkeit von Mitteln, Bewertbarkeit
-> keine nachträgliche Aktivierung von Entwicklungskosten früherer Perioden
-> Folgebewertung: planmäßige Abschreibung, Wertminderungen nach Impairment Test, Zuschreibungspflicht
Derivativer Firmenwert (Goodwill)
= Unterschiedsbetrag zwischen Kaufpreis und Zeitwert des bei Übernahme des Unternehmens erworbenen Reinvermögens (Eigenkapital)
-> Folgebewertung nur außerplanmäßige Wertminderungen, aber keine Zuschreibung
latente Steuern
entstehen aus Bilanzdifferenzen zwischen HGB/IFRS-Bilanz und Steuerbilanz
-> IFRS-Gewinn < StB-Gewinn = aktive latente Steuern
-> IFRS-Gewinn > StB-Gewinn = passive latente Steuern
-> relevant für IFRS sind nur temporäre Differenzen, also zeitliche Bilanzunterschiede (automatische Ausgleich im Zeitablauf) und quasi-permanente Bilanzunterschiede (kein automatischer Ausgleich, erst bei bestimmten Aktionen, Bsp. außerplanmäßige Abschreibungen, Ausgleich bei Zuschreibung oder Verkauf)
- steuerliche Verlustvorträge, bei denen innerhalb 5 Jahren eine Verrechnung erwartet wird, müssen als aktive latente Steuern bilanziert werden
- keine Abzinsung latenter Steuern
- Unterschied HGB: Aktivierungswahlrecht und Passivierungspflicht, Saldierungswahlrecht, Ausschüttungssperre den die passiven latenten Steuern übersteigenden Betrag der aktiven latenten Steuern
Rückstellungen
Ansatzkriterien: aus vergangenem Ereignis ergibt sich gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung, Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme über 50%, zuverlässige Schätzung der Verpflichtungshöhe möglich
-> Unterschied zu HGB: Ansatzverbot von Innenverpflichtungen (Aufwandsrückstellungen für Instandhaltung)
-> bestmögliche Schätzung der notwendige Ausgabe zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung
-> Herannahme des Erwartungswertes bei Risikokollektiven (ähnliches Risiko, sich unterscheidende Verpflichtungsbeträge der verschiedenen Einzelrisikoprodukte)
-> bei Drohverlustrückstellungen Ansatz des geringeren Betrages aus Vetragserfüllungsbetrag und Kompensationszahlung bei Kündigung des Vetrags
->bei Restrukturierungsrückstellungen nur Ansatz der direkt mit der Restrukturierung verbundenen und notwendigen Ausgaben
-> Erfüllungszeitpunkt > 1 Jahr in der Zukunft -> Abzinsung auf Barwert mit aktuellem risikolosen Marktzins; wenn Rückstellung zunimmt da Barwert ansteigt Buchung als Zinsaufwand
- Auflösung wenn Inanspruchnahme nicht mehr wahrscheinlich ist
- Ausbuchung, wenn Ausgaben anfallen, die direkt mit Rückstellungsbildung zusammenhängen
Ausweis von Posten nach IFRS
- wenige Mindestpositionen
- kein verbindliches Schema
- Konto- oder Staffelform
- Ziel: Fair prestentation
- Reihenfolge nach Fristigkeit -> auf beiden Seiten gleich, absteigend oder aufsteigend
- Angabe von Vorjahresgrößen